DSGVO als Geschäftsmodell? Wenn Datenschutz zur Masche wird!
Ein aktuelles Urteil des AG Mainz (13.05.2024 – 93 C 3/24) setzt ein klares Zeichen gegen den Missbrauch der DSGVO. Ein Webdesigner hatte Zahnarztpraxen mit angeblichen Daten-schutzverstößen konfrontiert, um anschließend eigene Leistungen zu verkaufen. Wurde das Angebot abgelehnt, folgten Auskunftsersuchen und Schmerzensgeldforderungen. Das Gericht sah darin einen Rechtsmissbrauch: DSGVO-Rechte dienen nicht der Selbstbe-reicherung. Datenschutz darf kein Geschäftsmodell sein – wer Druck aufbaut, riskiert selbst eine Klage-Niederlage. Echte Auskunftsersuchen sind ernst zu nehmen, aber auch rechtlich prüfbar.













