Wir sind Ihre Experten für den Datenschutz in der Pflege
Seit über 11 Jahren liefern wir unseren Mandanten pragmatische Datenschutzlösungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die sensiblen Daten ihrer Kunden und Patienten schützen. Mit umfangreicher und langjähriger Erfahrung, sowie enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Datenschutzbehörden, machen es uns möglich, pragmatische und umsetzbare Lösungen für unsere Mandanten zu finden, mit denen Datenschutz ein nahtlos integrierbarer Bestandteil ihres Geschäftsprozesses werden lassen.
Bei uns profitieren Sie von intensiver Betreuung durch einen festen Ansprechpartner, der Ihre Bedürfnisse stets in den Mittelpunkt stellt. Dank unserer kontinuierlichen Unterstützung und profunden Kenntnisse können Sie sich vollkommen auf Ihr Kerngeschäft fokussieren, während wir uns um Ihre Datenschutzbelange kümmern. Wir von TRIESCHconsult sind 24/7 für Sie da – Ihre Sicherheit ist unsere Priorität. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz für Ihren Datenschutz in der Pflege.
![Team of doctors in uniform at workplace](https://trieschconsult.de/wp-content/uploads/2024/10/Experten-fuer-den-Datenschutz-in-der-Pflege.jpeg)
![Close-Up of Doctor’s Hands: A close-up shot of a doctor’s hands](https://trieschconsult.de/wp-content/uploads/2024/10/DSGVO-fuer-die-Pflege.jpeg)
DSGVO für die Pflege – Das müssen Sie beachten
Mitarbeitende in der Pflege erfahren im Arbeitsalltag persönliche Dinge über Patienten. Da Pflegeeinrichtungen keine geschlossenen Systeme sind und täglich mit Angehörige, Betreuern, Ärzte, Apotheken und Krankenhäusern zusammenarbeiten, stehen sie vor datenschutztechnischen Herausforderungen. Um die Rechte der Patienten in der Pflege zu schützen, sind in der DSGVO – der Datenschutz-Grundverordnung – verschiedene Maßnahmen verankert.
Informationen über die Gesundheit eines Patienten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO). Sie sollten unter anderem folgende Dinge zum Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Pflegeeinrichtung beachten:
- Als Unternehmen in der Pflege stehen Sie stets in der Informations- und Transparenzpflicht. Das bedeutet, Sie müssen unverzüglich und zu jeder Zeit gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen offenlegen, welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten und auch in welchem Umfang dies geschieht.
- Sie sind zudem verpflichtet, von allen Verarbeitungstätigkeiten ein Verzeichnis zu erstellen, in dem alle Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten dokumentiert werden.
- Damit Ihre Pflegeeinrichtung personenbezogene Daten nutzen darf, müssen Betroffene ihre Einwilligung erklären, aus Nachweisgründen schriftlich.
Zu personenbezogenen Daten gehören zum Beispiel Gesundheitsdaten, wie Arztbriefe, Diagnosen, Adressdaten, Therapien, Pflegestufe und Pflegesituation. Auch die Daten von Angehörigen und Mitarbeitern unterliegen ebenfalls dem Datenschutz und dürfen nicht weitergegeben werden.
Die DSGVO in der Pflege umzusetzen ist ein komplexes Unterfangen, bei dem wir Ihnen mit praxisnahen und pragmatischen Lösungen zur Seite stehen. Dabei überprüfen wir zunächst, ob der bisherige Datenschutz in Ihrer Pflegeeinrichtung der DSGVO entspricht, und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Prozesse. Bei TRIESCHconsult genießen Sie volle Aufmerksamkeit – wir sagen nie: “Das geht nicht” – wir finden immer Lösungen. So können Sie sicher und beruhigt handeln, während wir uns um Ihre Datenschutzbelange kümmern.
Warum Datenschutz in der Pflege so wichtig ist
Datenschutz hat in der Pflege einen hohen Stellenwert und ist wichtig, um die Würde und Privatsphäre Ihrer Patienten zu schützen. Die Arbeit in stationärer und ambulanter Pflege mit Patientendaten erfordert einen sorgsamen Umgang. Gerade, weil es in der Pflege viele Bereiche gibt, in denen Datenschutzverletzungen vorkommen können, ist es umso wichtiger, datenschutzkonform zu denken, zu arbeiten und zu handeln. Besonders bei Schnittstellen mit externen Unternehmen wie IT-Experten, Apotheken oder Sanitätshäusern können schnell Datenschutzverstöße auftreten. Allgemein gilt: Verstoßen Sie gegen die Vorschriften vom Datenschutz, müssen Sie auch mit bußgeldbewehrt bzw. zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten gelten in der Pflege?
In der Pflege wie in der Medizin gibt es besondere datenschutzrechtliche Herausforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten. Anders als in vielen anderen medizinischen Bereichen werden hier besonders umfangreiche und intime Daten über längere Zeiträume erhoben, wobei es sich bei Pflegeeinrichtungen nicht um geschlossene Einrichtungen handelt. Dabei geht es nicht nur um rein medizinische Daten wie Diagnosen, sondern auch detaillierte Informationen zur Körperpflege, Ernährungsgewohnheiten und ‑protokolle, Mobilitätseinschränkungen und Hilfsmittelbedarf, sowie die psychische Verfassung und Stimmungsschwankungen.
Eine weitere Besonderheit ist, dass in Pflegeeinrichtungen häufig viele verschiedene Berufsgruppen Zugriff auf die Patientendaten haben, nicht nur medizinisches Personal. Beispiele hierfür wären Pflegekräfte, Therapeuten, Sozialarbeiter oder Hauswirtschaftspersonal. Hier muss besonders darauf geachtet werden, dass jeder Mitarbeiter nur auf die für seine Tätigkeit relevanten Daten zugreifen kann.
Verschwiegenheitspflicht in der Pflege
Mitarbeitende in der Pflege stehen unter der beruflichen Schweigepflicht. Dies gilt neben dem Pflegepersonal auch für weitere Personen im medizinischen Bereich wie Ärzte, Apotheker und Pflegepersonal. Ein Verstoß gegen diese berufliche Schweigepflicht ist datenschutzrechtlich sowie strafrechtlich relevant. Bei einem Verstoß gegen die berufliche Schweigepflicht drohen unter anderem Freiheitsstrafen. Mitarbeitende im Pflegebereich sind von dieser Schweigepflicht nur dann entbunden, wenn der Betroffene eine entsprechende Entbindungserklärung zur (ggf. der) Schweigeverpflichtung unterschrieben hat. Sollte die pflegebedürftige Person jemanden mündlich von ihrer Schweigepflicht entbinden wollen, so muss mindestens ein Zeuge anwesend sein.
Wichtig zu wissen: Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen, Freunden, Bekannten und Besuchern des Patienten und geht über den Tod hinaus.
Datenschutzbeauftragter in der Pflege
Privatrechtliche Einrichtungen
Bei TRIESCHconsult kennen wir uns bestens mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz aus und können ideal privatrechtliche Träger beraten.
Öffentlich-rechtliche Einrichtungen
Öffentlich-rechtliche Träger profitieren bei uns ebenfalls von unseren profunden Kenntnissen und pragmatischen Lösungsansätzen rund um die Einhaltung der DSGVO.
Kirchliche Einrichtungsträger
Wir legen großen Wert darauf, dass die Träger kirchlicher Einrichtungen dem kirchlichen Datenschutzrecht unterliegen.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Ihre Pflegeeinrichtung verdient den besten Schutz für Gesundheitsdaten. Lassen Sie sich von unserem Experten umfassend und individuell beraten, damit Sie stets auf der sicheren Seite sind.
Mit pragmatischen Datenschutzlösungen ermöglichen wir es Ihnen, Ihr Alltagsgeschäft in Ruhe weiterführen zu können, während wir uns um Ihre Datenschutzbelange kümmern.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und praxisnahen Lösungen. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
![Datenschutz_neu](https://trieschconsult.de/wp-content/uploads/2024/09/Datenschutz_neu.jpg)
Datenschutz im Gesundheitswesen — Das macht uns einzigartig
Vertrauen durch 11 Jahre Datenschutzexpertise
Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich hauptsächlich spezialisierte Datenschutzlösungen für Apotheken und das Gesundheitswesen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die sensiblen Daten Ihrer Kunden schützen. Darüber hinaus berate ich auch Unternehmen rund um das Thema Datenschutz. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz.
Immer für Sie da – Ihre Betreuung ist meine Priorität
Ich betreue meine Mandantinnen und Mandanten intensiv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen bei mir an erster Stelle.
Haftungsentlastung durch transparente Risikoeinschätzung
Ich zeige Ihnen die tatsächlichen Risiken auf und entlaste Sie von der Haftung. So können Sie sicher und beruhigt handeln, während ich mich um Ihre Datenschutzbelange kümmere.
Lösungsorientiert und praxisnah
Im Gegensatz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösungen. Durch meine engen Kontakte zu den Datenschutzbehörden der Länder erreiche ich pragmatische Ergebnisse, die Ihre Datenschutzbedenken deutlich reduzieren.
Kontinuierliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner
Ihre Betreuung ist bei mir in den besten Händen – immer durch einen festen Ansprechpartner. So garantiere ich Ihnen eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Erfahrung als Lead Auditor für fundierte Branchenkenntnisse
Durch meine Tätigkeit als Lead Auditor ISO 9001 für die BSI (British Standards Institution) inspiziere ich Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Handel und Dienstleistung und führe ausführliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Einblicke geben mir ein tiefes Verständnis für die Prozesse und Mentalitäten der Branche. Darüber hinaus bin ich als Lead Auditor ISO 27001 tätig.
Umfassende Ressourcen und Expertise auf MyDatenschutz.online
Über unser Portal MyDatenschutz.online stelle ich Vorlagen, Formulare, Expertenwissen und Studien rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie regelmäßig meinen Newsletter „Der Datenschutzbeauftragte“.
Ist ein Datenschutzbeauftragter in der Pflege verpflichtend?
Ob ein Datenschutzbeauftragter in der Pflege erforderlich ist, hängt von den spezifischen Datenverarbeitungen ab. Unabhängig davon sind die komplexen Anforderungen des Datenschutzes stets zu erfüllen – und dabei ist es ratsam, auf die Expertise von Fachleuten zu vertrauen.
Wann ein Datenschutzbeauftragter in der Pflege verpflichtend ist, ist in diesen Einrichtungsarten unterschiedlich:
Daher ist es wichtig, sorgfältig abzuwägen, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter für Sie die bessere Wahl ist
Besonderer Kündigungsschutz
Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt einen besonderen Kündigungsschutz, was einerseits seine Unabhängigkeit stärken soll, andererseits aber auch eine gewisse Bindung und möglicherweise langfristige Verpflichtungen für das Unternehmen mit sich bringt.
Ständige Fortbildung
Der interne Datenschutzbeauftragte muss stets auf dem neuesten Stand des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis sein. Dies erfordert regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen, die das Unternehmen nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch unterstützen muss.
Infrastruktur und Zeit
Ein interner Datenschutzbeauftragter in der Pflege benötigt eine angemessene Infrastruktur, einschließlich eines eigenen Arbeitsplatzes, und ausreichend Zeit, um seine Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Diese Ressourcen müssen vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Die Unabhängigkeit des internen Datenschutzbeauftragten in der Pflege ist für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben von entscheidender Bedeutung. Wenn ein Datenschutzbeauftragter familiäre Bindungen zu anderen Mitarbeitenden oder zum Management hat, kann dies zu Interessenkonflikten führen, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen. In solchen Fällen kann die Datenschutzbehörde den Datenschutzbeauftragten nicht anerkennen, was schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben kann, einschließlich der Tatsache, dass das Unternehmen so behandelt wird, als hätte es keinen Datenschutzbeauftragten.
Es lässt sich also sagen, dass die besonderen Anforderungen an einen internen Datenschutzbeauftragten Pflegeeinrichtungen vor erhebliche organisatorische und rechtliche Herausforderungen stellen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter lohnt sich also umso mehr, insbesondere wenn die internen Ressourcen oder die Struktur des Unternehmens nicht ausreichen, um einen internen Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen und seine Unabhängigkeit zu gewährleisten. Ein flexibler Datenschutzbeauftragter kann hier flexibler und unkomplizierter eingesetzt werden, was für Sie potenzielle Risiken minimieren kann.
![Clipboard, nurse hands and patient checklist for healthcare questions, research and medical history data. Closeup doctor writing notes, planning and consulting documents for help, trust and medicine](https://trieschconsult.de/wp-content/uploads/2024/10/Besonderer-Kuendigungsschutz.jpeg)
Praktische Umsetzung des Datenschutzes in der Pflege
Als Datenschutzbeauftragter in der Pflege zählen mehrere Aufgabenbereiche zur praktischen Umsetzung des Datenschutzes in der Pflege. Ein umfassendes, individuelles Datenschutzkonzept wird erstellt, nachdem überprüft wurde, wie der bisherige Umgang mit schützenswerten Daten in Ihrer Einrichtung abläuft, Stichwort “Verarbeitungsverzeichnis”. Teil des Konzepts ist eine sichere IT-Infrastruktur, die ein reibungsloses Arbeiten unter Einhaltung des Datenschutzes ermöglicht. Es werden Hinweise auf drohende Datenschutzverstöße gegeben sowie Gegenmaßnahmen eingeleitet. Zudem schulen wir Ihre Mitarbeitenden im Datenschutz.
Datenschutz in der Pflege erfordert regelmäßiges Handeln. Daher sind wir kontinuierlich für Sie da und gewährleisten so eine dauerhafte Optimierung Ihrer Datenschutzmaßnahmen. So sind Sie jederzeit für den Fall einer Datenschutz-Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde gewappnet.
Datenschutz beim Pflegedienst und in Einrichtungen: Herausforderungen
Der Datenschutz beim Pflegedienst und in Einrichtung steht vor ständigen Herausforderungen, die im Arbeitsalltag immer wieder aufkommen:
- Datenminimierung: Es dürfen nur Daten erhoben und verarbeitet werden, die für die Pflege und Betreuung tatsächlich erforderlich sind.
- Schweigepflicht: Neben dem Datenschutz unterliegen Pflegekräfte der beruflichen Schweigepflicht. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Zugriffskontrolle: Der Zugang zu Patientenakten und ‑daten muss streng reglementiert und auf das notwendige Maß beschränkt werden.
- Datenweitergabe: Die Übermittlung von Daten an Dritte wie Ärzte oder Krankenkassen ist nur im Rahmen der entsprechenden Grenzen zulässig.
- Angehörigenrechte: Auch enge Angehörige haben kein automatisches Recht auf umfassende Einsicht in die Daten des Betreuten.
- Technisch-organisatorische Maßnahmen: Patientenakten müssen sicher aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Bei diesen und weiteren Belangen kann Ihnen TRIESCHconsult beratend zur Seite stehen. Als erfahrene Datenschutzbeauftragte können wir Ihnen pragmatische Lösungen bieten, die Ihren Arbeitsalltag erleichtern und einen umfassenden Datenschutz gewährleisten.
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Datenschutz in der Pflege zur Verfügung!
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von TRIESCHconsult individuell beraten – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
![haben-sie-noch-fragen](https://trieschconsult.de/wp-content/uploads/2024/08/haben-sie-noch-fragen.jpg)