Kom­pe­tenz von Michael Tri­esch

Daten­schutz in der Pflege

Ver­trauen — Sicher­heit — Ser­vice

Wir sind Ihre Experten für den Daten­schutz in der Pflege

Seit über 11 Jahren liefern wir unseren Man­dan­ten prag­ma­tis­che Daten­schut­zlö­sun­gen, die alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen und die sen­si­blen Dat­en ihrer Kun­den und Patien­ten schützen. Mit umfan­gre­ich­er und langjähriger Erfahrung, sowie enger Zusam­me­nar­beit mit den entsprechen­den Daten­schutzbe­hör­den, machen es uns möglich, prag­ma­tis­che und umset­zbare Lösun­gen für unsere Man­dan­ten zu find­en, mit denen Daten­schutz ein naht­los inte­grier­bar­er Bestandteil ihres Geschäft­sprozess­es wer­den lassen.

Bei uns prof­i­tieren Sie von inten­siv­er Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner, der Ihre Bedürfnisse stets in den Mit­telpunkt stellt. Dank unser­er kon­tinuier­lichen Unter­stützung und pro­fun­den Ken­nt­nisse kön­nen Sie sich vol­lkom­men auf Ihr Kerngeschäft fokussieren, während wir uns um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mern. Wir von TRIESCHcon­sult sind 24/7 für Sie da – Ihre Sicher­heit ist unsere Pri­or­ität. Ver­trauen Sie auf unsere Kom­pe­tenz für Ihren Daten­schutz in der Pflege.

DSGVO für die Pflege – Das müssen Sie beacht­en

Mitar­bei­t­ende in der Pflege erfahren im Arbeit­sall­t­ag per­sön­liche Dinge über Patien­ten. Da Pflegeein­rich­tun­gen keine geschlosse­nen Sys­teme sind und täglich mit Ange­hörige, Betreuern, Ärzte, Apotheken und Kranken­häusern zusam­me­nar­beit­en, ste­hen sie vor daten­schutztech­nis­chen Her­aus­forderun­gen. Um die Rechte der Patien­ten in der Pflege zu schützen, sind in der DSGVO – der Daten­schutz-Grund­verord­nung – ver­schiedene Maß­nah­men ver­ankert.

Infor­ma­tio­nen über die Gesund­heit eines Patien­ten gehören zu den beson­deren Kat­e­gorien per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en (Art. 9 DSGVO). Sie soll­ten unter anderem fol­gende Dinge zum Schutz der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en Ihrer Pflegeein­rich­tung beacht­en:

  • Als Unternehmen in der Pflege ste­hen Sie stets in der Infor­ma­tions- und Trans­paren­zpflicht. Das bedeutet, Sie müssen unverzüglich und zu jed­er Zeit gegenüber Auf­sichts­be­hör­den und Betrof­fe­nen offen­le­gen, welche per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en Sie ver­ar­beit­en und auch in welchem Umfang dies geschieht.
  • Sie sind zudem verpflichtet, von allen Ver­ar­beitungstätigkeit­en ein Verze­ich­nis zu erstellen, in dem alle Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en doku­men­tiert wer­den.
  • Damit Ihre Pflegeein­rich­tung per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en nutzen darf, müssen Betrof­fene ihre Ein­willi­gung erk­lären, aus Nach­weis­grün­den schriftlich.

Zu per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gehören zum Beispiel Gesund­heits­dat­en, wie Arzt­briefe, Diag­nosen, Adress­dat­en, Ther­a­pi­en, Pflegestufe und Pfle­ge­si­t­u­a­tion. Auch die Dat­en von Ange­höri­gen und Mitar­beit­ern unter­liegen eben­falls dem Daten­schutz und dür­fen nicht weit­ergegeben wer­den.

Die DSGVO in der Pflege umzuset­zen ist ein kom­plex­es Unter­fan­gen, bei dem wir Ihnen mit prax­is­na­hen und prag­ma­tis­chen Lösun­gen zur Seite ste­hen. Dabei über­prüfen wir zunächst, ob der bish­erige Daten­schutz in Ihrer Pflegeein­rich­tung der DSGVO entspricht, und unter­stützen Sie bei der Opti­mierung Ihrer Prozesse. Bei TRI­ESCHcon­sult genießen Sie volle Aufmerk­samkeit – wir sagen nie: “Das geht nicht” – wir find­en immer Lösun­gen. So kön­nen Sie sich­er und beruhigt han­deln, während wir uns um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mern.

Warum Daten­schutz in der Pflege so wichtig ist

Daten­schutz hat in der Pflege einen hohen Stel­len­wert und ist wichtig, um die Würde und Pri­vat­sphäre Ihrer Patien­ten zu schützen. Die Arbeit in sta­tionär­er und ambu­lanter Pflege mit Patien­ten­dat­en erfordert einen sorgsamen Umgang. Ger­ade, weil es in der Pflege viele Bere­iche gibt, in denen Daten­schutzver­let­zun­gen vorkom­men kön­nen, ist es umso wichtiger, daten­schutzkon­form zu denken, zu arbeit­en und zu han­deln. Beson­ders bei Schnittstellen mit exter­nen Unternehmen wie IT-Experten, Apotheken oder San­ität­shäusern kön­nen schnell Daten­schutzver­stöße auftreten. All­ge­mein gilt: Ver­stoßen Sie gegen die Vorschriften vom Daten­schutz, müssen Sie auch mit bußgeld­be­wehrt bzw. zivil­rechtlichen Kon­se­quen­zen rech­nen.

Welche daten­schutzrechtlichen Beson­der­heit­en gel­ten in der Pflege?

In der Pflege wie in der Medi­zin gibt es beson­dere daten­schutzrechtliche Her­aus­forderun­gen im Umgang mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en. Anders als in vie­len anderen medi­zinis­chen Bere­ichen wer­den hier beson­ders umfan­gre­iche und intime Dat­en über län­gere Zeiträume erhoben, wobei es sich bei Pflegeein­rich­tun­gen nicht um geschlossene Ein­rich­tun­gen han­delt. Dabei geht es nicht nur um rein medi­zinis­che Dat­en wie Diag­nosen, son­dern auch detail­lierte Infor­ma­tio­nen zur Kör­perpflege, Ernährungs­ge­wohn­heit­en und ‑pro­tokolle, Mobil­ität­sein­schränkun­gen und Hil­f­s­mit­telbe­darf, sowie die psy­chis­che Ver­fas­sung und Stim­mungss­chwankun­gen.

Eine weit­ere Beson­der­heit ist, dass in Pflegeein­rich­tun­gen häu­fig viele ver­schiedene Beruf­s­grup­pen Zugriff auf die Patien­ten­dat­en haben, nicht nur medi­zinis­ches Per­son­al. Beispiele hier­für wären Pflegekräfte, Ther­a­peuten, Sozialar­beit­er oder Hauswirtschaftsper­son­al. Hier muss beson­ders darauf geachtet wer­den, dass jed­er Mitar­beit­er nur auf die für seine Tätigkeit rel­e­van­ten Dat­en zugreifen kann.

Erfahren Sie in unserem umfassenden Beschäf­ti­gungsleit­faden, wie Sie in Ihrer Pflegeein­rich­tung die DSGVO kor­rekt umset­zen und Daten­schutzver­stöße ver­mei­den. Schützen Sie sen­si­ble Gesund­heits­dat­en Ihrer Patien­ten und Mitar­beit­er mit prax­is­na­hen Tipps und rechtssicheren Lösun­gen. Jet­zt den Leit­faden kosten­los herun­ter­laden – ein­fach Ihre E‑Mail-Adresse eingeben und losle­gen!

Ver­schwiegen­heit­spflicht in der Pflege

Mitar­bei­t­ende in der Pflege ste­hen unter der beru­flichen Schweigepflicht. Dies gilt neben dem Pflegeper­son­al auch für weit­ere Per­so­n­en im medi­zinis­chen Bere­ich wie Ärzte, Apothek­er und Pflegeper­son­al. Ein Ver­stoß gegen diese beru­fliche Schweigepflicht ist daten­schutzrechtlich sowie strafrechtlich rel­e­vant. Bei einem Ver­stoß gegen die beru­fliche Schweigepflicht dro­hen unter anderem Frei­heitsstrafen. Mitar­bei­t­ende im Pflege­bere­ich sind von dieser Schweigepflicht nur dann ent­bun­den, wenn der Betrof­fene eine entsprechende Ent­bindungserk­lärung zur (ggf. der) Schweigev­erpflich­tung unter­schrieben hat. Sollte die pflegebedürftige Per­son jeman­den mündlich von ihrer Schweigepflicht ent­binden wollen, so muss min­destens ein Zeuge anwe­send sein.
Wichtig zu wis­sen: Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Ange­höri­gen, Fre­un­den, Bekan­nten und Besuch­ern des Patien­ten und geht über den Tod hin­aus.

Daten­schutzbeauf­tragter in der Pflege

Pri­va­trechtliche Ein­rich­tun­gen

Bei TRIESCHcon­sult ken­nen wir uns bestens mit der EU-Daten­schutz-Grund­verord­nung in Verbindung mit dem Bun­des­daten­schutzge­setz aus und kön­nen ide­al pri­va­trechtliche Träger berat­en.

Öffentlich-rechtliche Ein­rich­tun­gen

Öffentlich-rechtliche Träger prof­i­tieren bei uns eben­falls von unseren pro­fun­den Ken­nt­nis­sen und prag­ma­tis­chen Lösungsan­sätzen rund um die Ein­hal­tung der DSGVO.

Kirch­liche Ein­rich­tungsträger

Wir leg­en großen Wert darauf, dass die Träger kirch­lich­er Ein­rich­tun­gen dem kirch­lichen Daten­schutzrecht unter­liegen.

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt!

Ihre Pflegeein­rich­tung ver­di­ent den besten Schutz für Gesund­heits­dat­en. Lassen Sie sich von unserem Experten umfassend und indi­vidu­ell berat­en, damit Sie stets auf der sicheren Seite sind.

Mit prag­ma­tis­chen Daten­schut­zlö­sun­gen ermöglichen wir es Ihnen, Ihr All­t­ags­geschäft in Ruhe weit­er­führen zu kön­nen, während wir uns um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mern.

Ver­trauen Sie auf unsere Erfahrung und prax­is­na­hen Lösun­gen. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute – wir freuen uns darauf, Ihnen weit­erzuhelfen!

Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen — Das macht uns einzi­gar­tig

Ver­trauen durch 11 Jahre Daten­schutzex­per­tise

Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich haupt­säch­lich spezial­isierte Daten­schut­zlö­sun­gen für Apotheken und das Gesund­heitswe­sen, die alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen und die sen­si­blen Dat­en Ihrer Kun­den schützen. Darüber hin­aus berate ich auch Unternehmen rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trauen Sie auf meine Erfahrung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist meine Pri­or­ität

Ich betreue meine Man­dan­tinnen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürfnisse ste­hen bei mir an erster Stelle.

Haf­tungsent­las­tung durch trans­par­ente Risikoein­schätzung

Ich zeige Ihnen die tat­säch­lichen Risiken auf und ent­laste Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sich­er und beruhigt han­deln, während ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mere.

Lösung­sori­en­tiert und prax­is­nah

Im Gegen­satz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösun­gen. Durch meine engen Kon­tak­te zu den Daten­schutzbe­hör­den der Län­der erre­iche ich prag­ma­tis­che Ergeb­nisse, die Ihre Daten­schutzbe­denken deut­lich reduzieren.

Kon­tinuier­liche Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den besten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garantiere ich Ihnen eine kon­tinuier­liche und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit.

Erfahrung als Lead Audi­tor für fundierte Branchenken­nt­nisse

Durch meine Tätigkeit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (British Stan­dards Insti­tu­tion) inspiziere ich Unternehmen aus den Bere­ichen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dien­stleis­tung und führe aus­führliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Ein­blicke geben mir ein tiefes Ver­ständ­nis für die Prozesse und Men­tal­itäten der Branche. Darüber hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfassende Ressourcen und Exper­tise auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stelle ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Experten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regelmäßig meinen Newslet­ter „Der Daten­schutzbeauf­tragte“.

Ist ein Daten­schutzbeauf­tragter in der Pflege verpflich­t­end?

Ob ein Daten­schutzbeauf­tragter in der Pflege erforder­lich ist, hängt von den spez­i­fis­chen Daten­ver­ar­beitun­gen ab. Unab­hängig davon sind die kom­plex­en Anforderun­gen des Daten­schutzes stets zu erfüllen – und dabei ist es rat­sam, auf die Exper­tise von Fach­leuten zu ver­trauen.

Wann ein Daten­schutzbeauf­tragter in der Pflege verpflich­t­end ist, ist in diesen Ein­rich­tungsarten unter­schiedlich:

Pri­va­trechtliche Ein­rich­tun­gen

Öffentlich-rechtliche Ein­rich­tun­gen

Kirch­liche Ein­rich­tungsträger

Daher ist es wichtig, sorgfältig abzuwä­gen, ob ein intern­er oder extern­er Daten­schutzbeauf­tragter für Sie die bessere Wahl ist

Beson­der­er Kündi­gungss­chutz
Ein intern­er Daten­schutzbeauf­tragter genießt einen beson­deren Kündi­gungss­chutz, was ein­er­seits seine Unab­hängigkeit stärken soll, ander­er­seits aber auch eine gewisse Bindung und möglicher­weise langfristige Verpflich­tun­gen für das Unternehmen mit sich bringt.

Ständi­ge Fort­bil­dung
Der interne Daten­schutzbeauf­tragte muss stets auf dem neuesten Stand des Daten­schutzrechts und der Daten­schutzprax­is sein. Dies erfordert regelmäßige Schu­lun­gen und Weit­er­bil­dun­gen, die das Unternehmen nicht nur finanziell, son­dern auch organ­isatorisch unter­stützen muss.

Infra­struk­tur und Zeit
Ein intern­er Daten­schutzbeauf­tragter in der Pflege benötigt eine angemessene Infra­struk­tur, ein­schließlich eines eige­nen Arbeit­splatzes, und aus­re­ichend Zeit, um seine Auf­gaben effek­tiv erfüllen zu kön­nen. Diese Ressourcen müssen vom Unternehmen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, was zusät­zliche Kosten verur­sacht.

Unab­hängigkeit und Inter­essenkon­flik­te
Die Unab­hängigkeit des inter­nen Daten­schutzbeauf­tragten in der Pflege ist für die ord­nungs­gemäße Erfül­lung sein­er Auf­gaben von entschei­den­der Bedeu­tung. Wenn ein Daten­schutzbeauf­tragter famil­iäre Bindun­gen zu anderen Mitar­bei­t­en­den oder zum Man­age­ment hat, kann dies zu Inter­essenkon­flik­ten führen, die seine Unab­hängigkeit beein­trächti­gen. In solchen Fällen kann die Daten­schutzbe­hörde den Daten­schutzbeauf­tragten nicht anerken­nen, was schw­er­wiegende Fol­gen für das Unternehmen haben kann, ein­schließlich der Tat­sache, dass das Unternehmen so behan­delt wird, als hätte es keinen Daten­schutzbeauf­tragten.

Es lässt sich also sagen, dass die beson­deren Anforderun­gen an einen inter­nen Daten­schutzbeauf­tragten Pflegeein­rich­tun­gen vor erhe­bliche organ­isatorische und rechtliche Her­aus­forderun­gen stellen.

Ein extern­er Daten­schutzbeauf­tragter lohnt sich also umso mehr, ins­beson­dere wenn die inter­nen Ressourcen oder die Struk­tur des Unternehmens nicht aus­re­ichen, um einen inter­nen Daten­schutzbeauf­tragten gemäß den geset­zlichen Anforderun­gen zu unter­stützen und seine Unab­hängigkeit zu gewährleis­ten. Ein flex­i­bler Daten­schutzbeauf­tragter kann hier flex­i­bler und unkom­pliziert­er einge­set­zt wer­den, was für Sie poten­zielle Risiken min­imieren kann.

Prak­tis­che Umset­zung des Daten­schutzes in der Pflege

Als Daten­schutzbeauf­tragter in der Pflege zählen mehrere Auf­gaben­bere­iche zur prak­tis­chen Umset­zung des Daten­schutzes in der Pflege. Ein umfassendes, indi­vidu­elles Daten­schutzkonzept wird erstellt, nach­dem über­prüft wurde, wie der bish­erige Umgang mit schützenswerten Dat­en in Ihrer Ein­rich­tung abläuft, Stich­wort “Ver­ar­beitungsverze­ich­nis”. Teil des Konzepts ist eine sichere IT-Infra­struk­tur, die ein rei­bungslos­es Arbeit­en unter Ein­hal­tung des Daten­schutzes ermöglicht. Es wer­den Hin­weise auf dro­hende Daten­schutzver­stöße gegeben sowie Gegen­maß­nah­men ein­geleit­et. Zudem schulen wir Ihre Mitar­bei­t­en­den im Daten­schutz.

Daten­schutz in der Pflege erfordert regelmäßiges Han­deln. Daher sind wir kon­tinuier­lich für Sie da und gewährleis­ten so eine dauer­hafte Opti­mierung Ihrer Daten­schutz­maß­nah­men. So sind Sie jed­erzeit für den Fall ein­er Daten­schutz-Über­prü­fung durch die Auf­sichts­be­hörde gewapp­net.

Daten­schutz beim Pflege­dienst und in Ein­rich­tun­gen: Heraus­forderungen

Der Daten­schutz beim Pflege­di­enst und in Ein­rich­tung ste­ht vor ständi­gen Her­aus­forderun­gen, die im Arbeit­sall­t­ag immer wieder aufkom­men:

  • Daten­min­imierung: Es dür­fen nur Dat­en erhoben und ver­ar­beit­et wer­den, die für die Pflege und Betreu­ung tat­säch­lich erforder­lich sind.
  • Schweigepflicht: Neben dem Daten­schutz unter­liegen Pflegekräfte der beru­flichen Schweigepflicht. Ein Ver­stoß kann strafrechtliche Kon­se­quen­zen haben.
  • Zugriff­skon­trolle: Der Zugang zu Patien­te­nak­ten und ‑dat­en muss streng regle­men­tiert und auf das notwendi­ge Maß beschränkt wer­den.
  • Daten­weit­er­gabe: Die Über­mit­tlung von Dat­en an Dritte wie Ärzte oder Krankenkassen ist nur im Rah­men der entsprechen­den Gren­zen zuläs­sig.
  • Ange­höri­gen­rechte: Auch enge Ange­hörige haben kein automa­tis­ches Recht auf umfassende Ein­sicht in die Dat­en des Betreuten.
  • Tech­nisch-organ­isatorische Maß­nah­men: Patien­te­nak­ten müssen sich­er auf­be­wahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt wer­den.

Bei diesen und weit­eren Belan­gen kann Ihnen TRIESCHcon­sult bera­tend zur Seite ste­hen. Als erfahrene Daten­schutzbeauf­tragte kön­nen wir Ihnen prag­ma­tis­che Lösun­gen bieten, die Ihren Arbeit­sall­t­ag erle­ichtern und einen umfassenden Daten­schutz gewährleis­ten.

Haben Sie noch Fra­gen?

Wir ste­hen Ihnen gerne für alle Fra­gen rund um den Daten­schutz in der Pflege zur Ver­fü­gung!

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von TRI­ESCHcon­sult indi­vidu­ell berat­en – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!