WhatsApp im Gesundheitswesen – Wenn berufliche Schweigepflicht und Datenschutz auf dem Spiel stehen
Die Nutzung von WhatsApp in privaten Gruppen zur dienstlichen Kommunikation im Gesundheitswesen ist aus datenschutz- und berufsrechtlicher Sicht hoch problematisch. Sie verstößt gegen die DSGVO, § 203 StGB (Schweigepflicht) sowie Berufsordnungen der Kammern. Besonders der Umgang mit Gesundheitsdaten auf privaten, ungesicherten Geräten birgt erhebliche Risiken. Einrichtungen sollten WhatsApp-Nutzung klar untersagen, datenschutzkonforme Messenger einführen, BYOD regeln und Mitarbeitende schulen – zum Schutz der Daten und der beruflichen Integrität.