Kom­pe­tenz von Michael Tri­esch

Daten­schutz in Kranken­häusern

Ver­trauen – Sicher­heit – Ser­vice

Wir sind Ihre Experten für den Daten­schutz in Kranken­häusern

Wir von TRI­ESCHcon­sult sind seit mehr als einem Jahrzehnt Ihr zuver­läs­siger Part­ner, wenn es um Daten­schut­zlö­sun­gen im sen­si­blen Bere­ich von Kranken­häusern geht. Mit fundiertem Fach­wis­sen und umfassenden Ken­nt­nis­sen im Bere­ich des Infor­ma­tion­ssicher­heits­man­age­ments (ISO 27001) unter­stützen wir Sie dabei, den Daten­schutz effizient und prag­ma­tisch in Ihre Klinikprozesse zu inte­gri­eren.

Wir bieten Ihnen maßgeschnei­derte Lösun­gen, die nicht nur alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen, son­dern auch Ihre inter­nen Prozesse unter­stützen. Unser Ansatz verbindet prak­tis­che Umset­zbarkeit mit höch­ster Daten­sicher­heit, um die Pri­vat­sphäre Ihrer Patien­ten und Mitar­beit­er zu schützen.

Mit per­sön­lich­er Betreu­ung, einem fes­ten Ansprech­part­ner und unser­er Erre­ich­barkeit rund um die Uhr sor­gen wir dafür, dass Sie sich auf Ihre Ker­nauf­gaben konzen­tri­eren kön­nen. Ver­trauen Sie auf unser Know-how, um Ihre Klinik sich­er und zukun­fts­fähig zu machen – TRI­ESCHcon­sult ist für Sie da!

Was ist Daten­schutz in Kranken­häusern?

Daten­schutz in Kranken­häusern bezieht sich auf den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, ins­beson­dere Gesund­heits­dat­en, die im Klinikall­t­ag ver­ar­beit­et wer­den. Dazu gehören Infor­ma­tio­nen über den Gesund­heit­szu­s­tand, Behand­lungsver­läufe und gehören sen­si­ble Dat­en von Patien­ten, Ange­höri­gen und Mitar­bei­t­en­den. Ziel ist es, diese Dat­en ver­traulich, zweck­ge­bun­den und sich­er nach geset­zlichen Vor­gaben wie der DSGVO zu ver­ar­beit­en. Der Daten­schutz gewährleis­tet das Recht auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung und schützt die Pri­vat­sphäre sowie die Würde der betrof­fe­nen Per­so­n­en. Es ist eine zen­trale Ver­ant­wor­tung der Klinikleitung, unter­stützt durch Daten­schutzbeauf­tragte, die Ein­hal­tung der Vorschriften sicherzustellen und Mitar­bei­t­ende zu schulen​.

Warum Daten­schutz in Kranken­häusern so wichtig ist

Daten­schutz in Kranken­häusern ist von großer Bedeu­tung, da hier beson­ders sen­si­ble per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et wer­den. Zu diesen Dat­en gehören unter anderem Gesund­heits­dat­en wie Diag­nosen, Behand­lungsver­läufe und Ther­a­piepläne, die unter die streng geschützten Kat­e­gorien der DSGVO fall­en. Der Schutz dieser Dat­en dient nicht nur der Erfül­lung geset­zlich­er Vor­gaben, son­dern auch dem Erhalt des Ver­trauens der Patien­ten und Mitar­bei­t­en­den in der Klinik. Daten­schutz stärkt das Recht der Patien­ten auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung, indem er sich­er­stellt, dass sie selb­st entschei­den kön­nen, wer Zugriff zu ihren Dat­en hat und wie diese ver­wen­det wer­den. Darüber hin­aus beugt ein effek­tives Daten­schutz­man­age­ment möglichen Daten­pan­nen vor, die schw­er­wiegende Fol­gen wie Bußgelder, Rep­u­ta­tion­ss­chä­den oder rechtliche Auseinan­der­set­zun­gen nach sich ziehen kön­nen. Daten­schutz ist damit ein wesentlich­er Fak­tor für die Qual­itätssicherung und das pro­fes­sionelle Han­deln im Kranken­haus­be­trieb.

Wer darf im Kranken­haus Auskun­ft bekom­men?

Im Kranken­haus dür­fen Infor­ma­tio­nen über Patien­ten nur an befugte Per­so­n­en weit­ergegeben wer­den. Dies sind in erster Lin­ie Per­so­n­en, die vom Patien­ten aus­drück­lich dazu ermächtigt wur­den, wie nahe Ange­hörige oder geset­zliche Vertreter. Für Mitar­bei­t­ende gilt: Sie dür­fen Infor­ma­tio­nen nur dann weit­ergeben, wenn dies im Rah­men ihrer Tätigkeit erforder­lich und durch geset­zliche Bes­tim­mungen oder die Ein­willi­gung des Patien­ten gedeckt ist. Jede Weit­er­gabe von sen­si­blen Dat­en, etwa Gesund­heits­dat­en, muss zweck­ge­bun­den und unter Wahrung der Ver­traulichkeit erfol­gen.

Schützen Sie die sen­si­blen Gesund­heits­dat­en Ihrer Patien­ten und Mitar­bei­t­en­den gemäß der DSGVO. Unser Leit­faden unter­stützt Sie dabei, die Daten­schutzvor­gaben im Kranken­hausall­t­ag sich­er und recht­skon­form umzuset­zen. Erfahren Sie, wie Sie per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en sich­er ver­wal­ten und Daten­schutzver­stöße ver­mei­den kön­nen – mit prax­is­na­hen Tipps und ver­ständlichen Anleitun­gen.

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Welche daten­schutzrechtlichen Beson­der­heit­en gel­ten in Kranken­häusern?

In Kranken­häusern gel­ten daten­schutzrechtlich beson­dere Anforderun­gen, da hier über­wiegend Gesund­heits­dat­en ver­ar­beit­et wer­den, die gemäß DSGVO zu den beson­ders sen­si­blen Datenkat­e­gorien zählen. Solche Dat­en unter­liegen stren­geren Schutzvorschriften, ein­schließlich der Verpflich­tung zur Ver­schlüs­selung, pseu­do­nymisierten Spe­icherung und umfassenden Zugriff­skon­trollen. Zudem müssen Kranken­häuser sich­er­stellen, dass der Zugriff auf Patien­ten­dat­en auss­chließlich durch befugte Per­so­n­en erfol­gt und jede Daten­ver­ar­beitung auf ein­er Rechts­grund­lage beruht, wie der Ein­willi­gung des Patien­ten, geset­zlichen Verpflich­tun­gen oder einem Behand­lungsver­trag.

Ein weit­er­er Aspekt ist die ärztliche Schweigepflicht gemäß § 203 StGB, die nicht nur für medi­zinis­ches Per­son­al, son­dern für alle Mitar­bei­t­en­den gilt, die Zugang zu sen­si­blen Infor­ma­tio­nen haben. Eben­so ist die Benen­nung eines Daten­schutzbeauf­tragten oblig­a­torisch, der die Ein­hal­tung der Vorschriften überwacht und regelmäßig Schu­lun­gen durch­führt, um die Mitar­bei­t­en­den für den sen­si­blen Umgang mit Dat­en zu sen­si­bil­isieren. Darüber hin­aus müssen alle Prozesse im Kranken­haus so gestal­tet wer­den, dass die Grund­sätze der DSGVO, wie Datensparsamkeit und Zweck­bindung, einge­hal­ten werden​.

Welche Pflicht­en haben Sie als Mitar­beit­er im Kranken­haus im Hin­blick auf den Daten­schutz?

Als Mitar­beit­er im Kranken­haus haben Sie fol­gende daten­schutzrechtliche Pflicht­en:

  • Ver­traulichkeit: Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en, ins­beson­dere Gesund­heits­dat­en, sind ver­traulich zu behan­deln und vor unbefugter Weit­er­gabe zu schützen.
  • Zweck­bindung: Dat­en nur für die vorge­se­henen Zwecke erheben, ver­ar­beit­en oder nutzen.
  • Sicher­heit: Tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men wie Pass­wortschutz und Ver­schlüs­selung nutzen, um Dat­en vor unberechtigtem Zugriff oder Ver­lust zu schützen.
  • Richtigkeit: Sich­er­stellen, dass die ver­ar­beit­eten Dat­en kor­rekt und aktuell sind; Fehler unverzüglich berichti­gen.
  • Recht­mäßigkeit: Daten­ver­ar­beitung nur auf geset­zlich­er Grund­lage oder mit Ein­willi­gung der Betrof­fe­nen durch­führen.
  • Mel­dung von Ver­stößen: Daten­schutzver­stöße unverzüglich an den Daten­schutzbeauf­tragten oder die Klinikleitung melden.
  • Schu­lung und Unter­weisung: Regelmäßig an Daten­schutzschu­lun­gen teil­nehmen und interne Anweisun­gen umset­zen.
  • Schutz der Pri­vat­sphäre: Sich­er­stellen, dass Dat­en bei der Ver­ar­beitung vor unbefugter Ein­sicht­nahme geschützt sind (z. B. Bild­schir­mar­beit­splatz, Druck­er­aus­gaben oder Faxmit­teilun­gen).

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt!

Schützen Sie Ihre Klinik und die sen­si­blen Gesund­heits­dat­en Ihrer Patien­ten mit dem Know-how von TRI­ESCHcon­sult. Wir bieten Ihnen maßgeschnei­derte Daten­schut­zlö­sun­gen, die sich naht­los in Ihre Arbeitsabläufe inte­gri­eren lassen — rechtssich­er, prag­ma­tisch und effizient.

Ver­trauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Gesund­heitswe­sen und unsere prax­isori­en­tierten Ansätze. Während wir uns um Ihren Daten­schutz küm­mern, kön­nen Sie sich voll und ganz auf Ihre Pati­entin­nen und Patien­ten konzen­tri­eren.

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute und sich­ern Sie sich eine umfassende Beratung. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren daten­schutzrechtlichen Her­aus­forderun­gen zu unter­stützen!

Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen — Das macht uns einzi­gar­tig

Ver­trauen durch 11 Jahre Daten­schutzex­per­tise

Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich haupt­säch­lich spezial­isierte Daten­schut­zlö­sun­gen für Apotheken und das Gesund­heitswe­sen, die alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen und die sen­si­blen Dat­en Ihrer Kun­den schützen. Darüber hin­aus berate ich auch Unternehmen rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trauen Sie auf meine Erfahrung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist meine Pri­or­ität

Ich betreue meine Man­dan­tinnen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürfnisse ste­hen bei mir an erster Stelle.

Haf­tungsent­las­tung durch trans­par­ente Risikoein­schätzung

Ich zeige Ihnen die tat­säch­lichen Risiken auf und ent­laste Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sich­er und beruhigt han­deln, während ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mere.

Lösung­sori­en­tiert und prax­is­nah

Im Gegen­satz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösun­gen. Durch meine engen Kon­tak­te zu den Daten­schutzbe­hör­den der Län­der erre­iche ich prag­ma­tis­che Ergeb­nisse, die Ihre Daten­schutzbe­denken deut­lich reduzieren.

Kon­tinuier­liche Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den besten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garantiere ich Ihnen eine kon­tinuier­liche und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit.

Erfahrung als Lead Audi­tor für fundierte Branchenken­nt­nisse

Durch meine Tätigkeit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (British Stan­dards Insti­tu­tion) inspiziere ich Unternehmen aus den Bere­ichen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dien­stleis­tung und führe aus­führliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Ein­blicke geben mir ein tiefes Ver­ständ­nis für die Prozesse und Men­tal­itäten der Branche. Darüber hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfassende Ressourcen und Exper­tise auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stelle ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Experten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regelmäßig meinen Newslet­ter „Der Daten­schutzbeauf­tragte“.

Ist ein Daten­schutzbeauf­tragter im Kranken­haus verpflich­t­end?

Ja, ein Daten­schutzbeauf­tragter ist im Kranken­haus Pflicht. Nach der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) und dem ergänzen­den Bun­des­daten­schutzge­setz (BDSG) müssen Kranken­häuser als daten­ver­ar­bei­t­ende Stellen, die regelmäßig umfan­gre­iche Gesund­heits­dat­en ver­ar­beit­en, einen Daten­schutzbeauf­tragten bestellen. Diese Verpflich­tung ergibt sich aus der hohen Sen­si­bil­ität der ver­ar­beit­eten Dat­en und der geset­zlichen Verpflich­tung, den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zu gewährleis­ten. Der Daten­schutzbeauf­tragte überwacht die Ein­hal­tung der Daten­schutzvorschriften, schult die Mitar­beit­er und ist Ansprech­part­ner für Daten­schutzfra­gen, Betrof­fene und Auf­sichts­be­hör­den.

Haben Sie noch Fra­gen?

Wir ste­hen Ihnen gerne für alle Fra­gen rund um den Daten­schutz in Kranken­häusern zur Ver­fü­gung!

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von TRI­ESCHcon­sult indi­vidu­ell berat­en – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!