Kom­pe­tenz von Michael Tri­esch

Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen

Ver­trauen — Sicher­heit — Ser­vice

Wir sind Ihre Experten für den Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen

Seit mehr als einem Jahrzehnt bieten wir bei TRI­ESCHcon­sult prag­ma­tis­che Daten­schut­zlö­sun­gen, die den hohen Anforderun­gen des Gesund­heitswe­sens gerecht wer­den. Unsere Exper­tise und unser Engage­ment garantieren Ihnen eine umfassende und prax­is­na­he Beratung, die auf die beson­deren Bedürfnisse des Gesund­heitswe­sens zugeschnit­ten ist.

Wir sind uns der Kom­plex­ität und Sen­si­bil­ität des Daten­schutzes im Gesund­heitswe­sen bewusst. Wir ver­fü­gen über pro­funde Fachken­nt­nis und langjährige Erfahrung in der Imple­men­tierung und Opti­mierung von Daten­schutz­maß­nah­men. Der Schutz von Patien­ten­dat­en ist von höch­ster Bedeu­tung und daher arbeit­en wir stets daran, Ihnen prax­is­na­he und prag­ma­tis­che Lösun­gen zu bieten, die die geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und lassen Sie uns gemein­sam ein­wand­freien Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen sich­er­stellen. Bei uns gibt es kein “Das geht nicht” – wir find­en immer eine Lösung.

Wir sind spezial­isiert auf

Apotheken

Pflege

Ärzte

Kliniken

Arzt­prax­en

Kranken­häuser

MVZs

Dig­i­tale Gesund­heits­dat­en: Warum der Gesund­heits­daten­schutz so wichtig ist

Durch die ras­an­ten tech­nis­chen Entwick­lun­gen ist der Fokus auf den Schutz von Gesund­heits­dat­en beson­ders wichtig, da sie äußerst sen­si­ble und per­sön­liche Infor­ma­tio­nen enthal­ten. Der Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en im Gesund­heitswe­sen ist entschei­dend, um die Pri­vat­sphäre der Patien­ten zu wahren und das Ver­trauen in die medi­zinis­che Ver­sorgung zu stärken. Geset­zliche Vor­gaben wie die Daten­schutz­grund­verord­nung (DSGVO) und spez­i­fis­che Regelun­gen im Gesund­heitswe­sen stellen hohe Anforderun­gen an die Ver­ar­beitung und Sicherung dieser Dat­en.

Effek­tiv­er Daten­schutz schützt vor Daten­ver­lust und Miss­brauch, sowie vor rechtlichen Kon­se­quen­zen, Schadenser­satz­forderun­gen und hohen Bußgeldern. Daten­schutzbeauf­tragte wie TRI­ESCHcon­sult spie­len eine zen­trale Rolle, indem sie sich­er­stellen, dass alle daten­schutzrechtlichen Anforderun­gen erfüllt wer­den und gle­ichzeit­ig prax­is­na­he Lösun­gen für die beson­deren Her­aus­forderun­gen im Gesund­heitswe­sen bieten.

Sie suchen Unter­stützung beim The­ma Daten­schutz?

Das Team von TRI­ESCHcon­sult ist seit mehr als 11 Jahren im Bere­ich Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen tätig. Wir ver­fü­gen über langjährige Erfahrung im Bere­ich Dig­i­tal Health­care und unter­stützen Sie bei der Entwick­lung und Umset­zung von Daten­schutzrichtlin­ien für inno­v­a­tive Gesund­heit­slö­sun­gen. Unsere Exper­tise umfasst auch den Daten­schutz bei der Nutzung von What­sApp und Social Media im Gesund­heitswe­sen, um die Ver­traulichkeit und Sicher­heit von Patien­ten­dat­en zu gewährleis­ten.

Wir wis­sen um die Bedeu­tung von Ver­traulichkeit und geset­zlichen Vor­gaben und helfen Ihnen, diese zuver­läs­sig einzuhal­ten. In unser­er Daten­schutz-Sprech­stunde berat­en wir Sie umfassend und zuver­läs­sig – ganz egal, ob Sie ein großer oder klein­er Betrieb sind. Die Bedeu­tung des Daten­schutzes ist in der heuti­gen Zeit unbe­stre­it­bar hoch. Vere­in­baren Sie jet­zt einen unverbindlichen Ter­min!

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt!

Inter­essiert an Daten­schutz durch einen zer­ti­fizierten Experten? Dann nehmen Sie noch heute Kon­takt mit TRI­ESCHcon­sult auf!

Wir ste­hen Ihnen zur Ver­fü­gung, um Ihre Fra­gen zu beant­worten und prag­ma­tis­che Daten­schut­zlö­sun­gen für Ihre Bedürfnisse zu entwick­eln. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise und lassen Sie uns gemein­sam den Daten­schutz in Ihrer Gesund­heit­sein­rich­tung opti­mieren!

Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen — Das macht uns einzi­gar­tig

Ver­trauen durch 11 Jahre Daten­schutzex­per­tise

Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich haupt­säch­lich spezial­isierte Daten­schut­zlö­sun­gen für Apotheken und das Gesund­heitswe­sen, die alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen und die sen­si­blen Dat­en Ihrer Kun­den schützen. Darüber hin­aus berate ich auch Unternehmen rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trauen Sie auf meine Erfahrung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist meine Pri­or­ität

Ich betreue meine Man­dan­tinnen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürfnisse ste­hen bei mir an erster Stelle.

Haf­tungsent­las­tung durch trans­par­ente Risikoein­schätzung

Ich zeige Ihnen die tat­säch­lichen Risiken auf und ent­laste Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sich­er und beruhigt han­deln, während ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mere.

Lösung­sori­en­tiert und prax­is­nah

Im Gegen­satz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösun­gen. Durch meine engen Kon­tak­te zu den Daten­schutzbe­hör­den der Län­der erre­iche ich prag­ma­tis­che Ergeb­nisse, die Ihre Daten­schutzbe­denken deut­lich reduzieren.

Mehr als 650 Apotheken ver­trauen uns bun­desweit

Mit der Betreu­ung von über 650 Apotheken bun­desweit prof­i­tieren Sie von unser­er umfassenden Erfahrung und Exper­tise im Daten­schutz speziell für Apotheken.

Kon­tinuier­liche Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den besten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garantiere ich Ihnen eine kon­tinuier­liche und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit.

Erfahrung als Lead Audi­tor für fundierte Branchenken­nt­nisse

Durch meine Tätigkeit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (British Stan­dards Insti­tu­tion) inspiziere ich Unternehmen aus den Bere­ichen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dien­stleis­tung und führe aus­führliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Ein­blicke geben mir ein tiefes Ver­ständ­nis für die Prozesse und Men­tal­itäten der Branche. Darüber hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfassende Ressourcen und Exper­tise auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stelle ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Experten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regelmäßig meinen Newslet­ter „Der Daten­schutzbeauf­tragte“.

Ist ein Daten­schutzbeauf­tragter Pflicht im Gesund­heitswe­sen?

Die Rel­e­vanz von Daten­sicher­heit im Gesund­heitswe­sen kann nicht genug betont wer­den, da Gesund­heits­dat­en äußerst sen­si­ble Infor­ma­tio­nen enthal­ten, deren Schutz von höch­ster Pri­or­ität ist. Einen Daten­schutzbeauf­tragten zu benen­nen ist in Arzt­prax­en, Apotheken und Gesund­heit­sein­rich­tun­gen, die regelmäßig per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­en, geset­zlich vorgeschrieben. Darüber hin­aus auch allen Betrieben, bei denen eine Daten­schutz­fol­gen­ab­schätzung (DSFA) notwendig ist oder aber eine entsprechende Mitar­beit­erzahl vorhan­den ist.

Auch bei kleineren Prax­en kann ein Daten­schutzbeauf­tragter erforder­lich sein, wenn eine umfan­gre­iche Ver­ar­beitung von Gesund­heits­dat­en erfol­gt oder ein hohes Risiko für die Rechte und Frei­heit­en beste­ht, etwa durch neue Tech­nolo­gien. Die DSGVO schreibt die Benen­nung vor, wenn die Ver­ar­beitung von Gesund­heits­dat­en zur Kern­tätigkeit gehört. Da dies häu­fig der Fall ist, emp­fiehlt sich eine indi­vidu­elle Prü­fung. TRI­ESCHcon­sult unter­stützt Sie dabei, alle daten­schutzrechtlichen Anforderun­gen zu erfüllen.

Ver­schwiegen­heit­spflicht im Gesund­heits­bere­ich

Die berufs­be­d­ingte Schweigepflicht ist ein fun­da­men­tales Prinzip im Gesund­heitswe­sen, das im § 203 des Strafge­set­zbuch­es (StGB) ver­ankert und durch beruf­s­rechtliche (in der jew­eili­gen Beruf­sor­d­nung der Kam­mer­bezirke fest­gelegt) sowie daten­schutzrechtliche Bes­tim­mungen ergänzt wird. Sie gilt für ein bre­ites Spek­trum von Beruf­s­grup­pen, ein­schließlich Ärzten, Pflegekräften, Psy­chother­a­peuten, Apothek­ern und anderen im Gesund­heitswe­sen täti­gen Per­so­n­en.

Der Umfang der Schweigepflicht erstreckt sich auf sämtliche patien­ten­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen. Dies umfasst nicht nur medi­zinis­che Dat­en und per­sön­liche Umstände, son­dern auch die bloße Tat­sache, dass eine Behand­lung stattge­fun­den hat. Eine Offen­le­gung dieser Infor­ma­tio­nen ist grund­sät­zlich nur mit aus­drück­lich­er Ein­willi­gung des Patien­ten zuläs­sig.

Aus­nah­men von der Schweigepflicht sind streng reg­uliert und nur in geset­zlich definierten Fällen erlaubt. Dazu gehören beispiel­sweise Sit­u­a­tio­nen, in denen eine unmit­tel­bare Gefahr für Dritte beste­ht, bei geset­zlichen Meldepflicht­en oder im Rah­men strafrechtlich­er Ermit­tlun­gen. In jedem Fall muss eine sorgfältige Abwä­gung zwis­chen der Schweigepflicht und anderen rechtlichen oder ethis­chen Verpflich­tun­gen erfol­gen.

Ver­stöße gegen die Schweigepflicht kön­nen erhe­bliche Kon­se­quen­zen nach sich ziehen. Diese reichen von strafrechtlichen Sank­tio­nen über beruf­s­rechtliche Maß­nah­men bis hin zu zivil­rechtlichen Schadenser­satz­forderun­gen. Zudem kann ein Ver­stoß das Ver­trauensver­hält­nis zwis­chen Behan­del­n­dem und Patient nach­haltig schädi­gen und somit die Grund­lage ein­er erfol­gre­ichen medi­zinis­chen Ver­sorgung gefährden.

Haben Sie noch Fra­gen?

Wenn Sie noch Fra­gen haben oder weit­ere Infor­ma­tio­nen benöti­gen, nehmen Sie Kon­takt zu uns auf! Michael Tri­esch ste­ht Ihnen jed­erzeit gerne zur Ver­fü­gung und berät Sie in einem per­sön­lichen Gespräch.

Lassen Sie uns gemein­sam die besten Lösun­gen für Ihren Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen find­en!