Kom­pe­tenz von Michael Triesch

Daten­schutz im Gesund­heits­we­sen

Ver­trau­en — Sicher­heit — Ser­vice

Wir sind Ihre Exper­ten für den Daten­schutz im Gesund­heits­we­sen

Seit mehr als einem Jahr­zehnt bie­ten wir bei TRI­ESCH­con­sult prag­ma­ti­sche Daten­schutz­lö­sun­gen, die den hohen Anfor­de­run­gen des Gesund­heits­we­sens gerecht wer­den. Unse­re Exper­ti­se und unser Enga­ge­ment garan­tie­ren Ihnen eine umfas­sen­de und pra­xis­na­he Bera­tung, die auf die beson­de­ren Bedürf­nis­se des Gesund­heits­we­sens zuge­schnit­ten ist.

Wir sind uns der Kom­ple­xi­tät und Sen­si­bi­li­tät des Daten­schut­zes im Gesund­heits­we­sen bewusst. Wir ver­fü­gen über pro­fun­de Fach­kennt­nis und lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Imple­men­tie­rung und Opti­mie­rung von Daten­schutz­maß­nah­men. Der Schutz von Pati­en­ten­da­ten ist von höchs­ter Bedeu­tung und daher arbei­ten wir stets dar­an, Ihnen pra­xis­na­he und prag­ma­ti­sche Lösun­gen zu bie­ten, die die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len. Ver­trau­en Sie auf unse­re Exper­ti­se und las­sen Sie uns gemein­sam ein­wand­frei­en Daten­schutz im Gesund­heits­we­sen sicher­stel­len. Bei uns gibt es kein “Das geht nicht” – wir fin­den immer eine Lösung.

Wir sind spe­zia­li­siert auf

Apo­the­ken

Pfle­ge

Ärz­te

Kli­ni­ken

Arzt­pra­xen

Kran­ken­häu­ser

MVZs

Digi­ta­le Gesund­heits­da­ten: War­um der Gesund­heits­da­ten­schutz so wich­tig ist

Durch die rasan­ten tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen ist der Fokus auf den Schutz von Gesund­heits­da­ten beson­ders wich­tig, da sie äußerst sen­si­ble und per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten. Der Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Gesund­heits­we­sen ist ent­schei­dend, um die Pri­vat­sphä­re der Pati­en­ten zu wah­ren und das Ver­trau­en in die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung zu stär­ken. Gesetz­li­che Vor­ga­ben wie die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) und spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen im Gesund­heits­we­sen stel­len hohe Anfor­de­run­gen an die Ver­ar­bei­tung und Siche­rung die­ser Daten.

Effek­ti­ver Daten­schutz schützt vor Daten­ver­lust und Miss­brauch, sowie vor recht­li­chen Kon­se­quen­zen, Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen und hohen Buß­gel­dern. Daten­schutz­be­auf­trag­te wie TRI­ESCH­con­sult spie­len eine zen­tra­le Rol­le, indem sie sicher­stel­len, dass alle daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den und gleich­zei­tig pra­xis­na­he Lösun­gen für die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen im Gesund­heits­we­sen bie­ten.

Sie suchen Unter­stüt­zung beim The­ma Daten­schutz?

Das Team von TRI­ESCH­con­sult ist seit mehr als 11 Jah­ren im Bereich Daten­schutz im Gesund­heits­we­sen tätig. Wir ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Bereich Digi­tal Health­ca­re und unter­stüt­zen Sie bei der Ent­wick­lung und Umset­zung von Daten­schutz­richt­li­ni­en für inno­va­ti­ve Gesund­heits­lö­sun­gen. Unse­re Exper­ti­se umfasst auch den Daten­schutz bei der Nut­zung von Whats­App und Social Media im Gesund­heits­we­sen, um die Ver­trau­lich­keit und Sicher­heit von Pati­en­ten­da­ten zu gewähr­leis­ten.

Wir wis­sen um die Bedeu­tung von Ver­trau­lich­keit und gesetz­li­chen Vor­ga­ben und hel­fen Ihnen, die­se zuver­läs­sig ein­zu­hal­ten. In unse­rer Daten­schutz-Sprech­stun­de bera­ten wir Sie umfas­send und zuver­läs­sig – ganz egal, ob Sie ein gro­ßer oder klei­ner Betrieb sind. Die Bedeu­tung des Daten­schut­zes ist in der heu­ti­gen Zeit unbe­streit­bar hoch. Ver­ein­ba­ren Sie jetzt einen unver­bind­li­chen Ter­min!

Kon­tak­tie­ren Sie uns jetzt!

Inter­es­siert an Daten­schutz durch einen zer­ti­fi­zier­ten Exper­ten? Dann neh­men Sie noch heu­te Kon­takt mit TRI­ESCH­con­sult auf!

Wir ste­hen Ihnen zur Ver­fü­gung, um Ihre Fra­gen zu beant­wor­ten und prag­ma­ti­sche Daten­schutz­lö­sun­gen für Ihre Bedürf­nis­se zu ent­wi­ckeln. Ver­trau­en Sie auf unse­re Exper­ti­se und las­sen Sie uns gemein­sam den Daten­schutz in Ihrer Gesund­heits­ein­rich­tung opti­mie­ren!

Daten­schutz im Gesund­heits­we­sen — Das macht uns ein­zig­ar­tig

Ver­trau­en durch 11 Jah­re Daten­schutz­ex­per­ti­se

Seit mehr als einem Jahr­zehnt bie­te ich haupt­säch­lich spe­zia­li­sier­te Daten­schutz­lö­sun­gen für Apo­the­ken und das Gesund­heits­we­sen, die alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len und die sen­si­blen Daten Ihrer Kun­den schüt­zen. Dar­über hin­aus bera­te ich auch Unter­neh­men rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trau­en Sie auf mei­ne Erfah­rung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist mei­ne Prio­ri­tät

Ich betreue mei­ne Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se ste­hen bei mir an ers­ter Stel­le.

Haf­tungs­ent­las­tung durch trans­pa­ren­te Risi­ko­ein­schät­zung

Ich zei­ge Ihnen die tat­säch­li­chen Risi­ken auf und ent­las­te Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sicher und beru­higt han­deln, wäh­rend ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lan­ge küm­me­re.

Lösungs­ori­en­tiert und pra­xis­nah

Im Gegen­satz zu ande­ren sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich fin­de immer Lösun­gen. Durch mei­ne engen Kon­tak­te zu den Daten­schutz­be­hör­den der Län­der errei­che ich prag­ma­ti­sche Ergeb­nis­se, die Ihre Daten­schutz­be­den­ken deut­lich redu­zie­ren.

Mehr als 650 Apo­the­ken ver­trau­en uns bun­des­weit

Mit der Betreu­ung von über 650 Apo­the­ken bun­des­weit pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer umfas­sen­den Erfah­rung und Exper­ti­se im Daten­schutz spe­zi­ell für Apo­the­ken.

Kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den bes­ten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garan­tie­re ich Ihnen eine kon­ti­nu­ier­li­che und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit.

Erfah­rung als Lead Audi­tor für fun­dier­te Bran­chen­kennt­nis­se

Durch mei­ne Tätig­keit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (Bri­tish Stan­dards Insti­tu­ti­on) inspi­zie­re ich Unter­neh­men aus den Berei­chen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dienst­leis­tung und füh­re aus­führ­li­che Gesprä­che mit den Füh­rungs­kräf­ten. Die­se Ein­bli­cke geben mir ein tie­fes Ver­ständ­nis für die Pro­zes­se und Men­ta­li­tä­ten der Bran­che. Dar­über hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfas­sen­de Res­sour­cen und Exper­ti­se auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stel­le ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Exper­ten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regel­mä­ßig mei­nen News­let­ter „Der Daten­schutz­be­auf­trag­te“.

Ist ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter Pflicht im Gesund­heits­we­sen?

Die Rele­vanz von Daten­si­cher­heit im Gesund­heits­we­sen kann nicht genug betont wer­den, da Gesund­heits­da­ten äußerst sen­si­ble Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, deren Schutz von höchs­ter Prio­ri­tät ist. Einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu benen­nen ist in Arzt­pra­xen, Apo­the­ken und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen, die regel­mä­ßig per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­ten, gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Dar­über hin­aus auch allen Betrie­ben, bei denen eine Daten­schutz­fol­gen­ab­schät­zung (DSFA) not­wen­dig ist oder aber eine ent­spre­chen­de Mit­ar­bei­ter­zahl vor­han­den ist.

Auch bei klei­ne­ren Pra­xen kann ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter erfor­der­lich sein, wenn eine umfang­rei­che Ver­ar­bei­tung von Gesund­heits­da­ten erfolgt oder ein hohes Risi­ko für die Rech­te und Frei­hei­ten besteht, etwa durch neue Tech­no­lo­gien. Die DSGVO schreibt die Benen­nung vor, wenn die Ver­ar­bei­tung von Gesund­heits­da­ten zur Kern­tä­tig­keit gehört. Da dies häu­fig der Fall ist, emp­fiehlt sich eine indi­vi­du­el­le Prü­fung. TRI­ESCH­con­sult unter­stützt Sie dabei, alle daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfül­len.

Ver­schwie­gen­heits­pflicht im Gesund­heits­be­reich

Die berufs­be­ding­te Schwei­ge­pflicht ist ein fun­da­men­ta­les Prin­zip im Gesund­heits­we­sen, das im § 203 des Straf­ge­setz­bu­ches (StGB) ver­an­kert und durch berufs­recht­li­che (in der jewei­li­gen Berufs­ord­nung der Kam­mer­be­zir­ke fest­ge­legt) sowie daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen ergänzt wird. Sie gilt für ein brei­tes Spek­trum von Berufs­grup­pen, ein­schließ­lich Ärz­ten, Pfle­ge­kräf­ten, Psy­cho­the­ra­peu­ten, Apo­the­kern und ande­ren im Gesund­heits­we­sen täti­gen Per­so­nen.

Der Umfang der Schwei­ge­pflicht erstreckt sich auf sämt­li­che pati­en­ten­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen. Dies umfasst nicht nur medi­zi­ni­sche Daten und per­sön­li­che Umstän­de, son­dern auch die blo­ße Tat­sa­che, dass eine Behand­lung statt­ge­fun­den hat. Eine Offen­le­gung die­ser Infor­ma­tio­nen ist grund­sätz­lich nur mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung des Pati­en­ten zuläs­sig.

Aus­nah­men von der Schwei­ge­pflicht sind streng regu­liert und nur in gesetz­lich defi­nier­ten Fäl­len erlaubt. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Situa­tio­nen, in denen eine unmit­tel­ba­re Gefahr für Drit­te besteht, bei gesetz­li­chen Mel­de­pflich­ten oder im Rah­men straf­recht­li­cher Ermitt­lun­gen. In jedem Fall muss eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung zwi­schen der Schwei­ge­pflicht und ande­ren recht­li­chen oder ethi­schen Ver­pflich­tun­gen erfol­gen.

Ver­stö­ße gegen die Schwei­ge­pflicht kön­nen erheb­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen. Die­se rei­chen von straf­recht­li­chen Sank­tio­nen über berufs­recht­li­che Maß­nah­men bis hin zu zivil­recht­li­chen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen. Zudem kann ein Ver­stoß das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen Behan­deln­dem und Pati­ent nach­hal­tig schä­di­gen und somit die Grund­la­ge einer erfolg­rei­chen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung gefähr­den.

Haben Sie noch Fra­gen?

Wenn Sie noch Fra­gen haben oder wei­te­re Infor­ma­tio­nen benö­ti­gen, neh­men Sie Kon­takt zu uns auf! Michael Triesch steht Ihnen jeder­zeit ger­ne zur Ver­fü­gung und berät Sie in einem per­sön­li­chen Gespräch.

Las­sen Sie uns gemein­sam die bes­ten Lösun­gen für Ihren Daten­schutz im Gesund­heits­we­sen fin­den!