Kompetenz von Michael Triesch

Datenschutz im Gesundheitswesen

Vertrauen – Sicherheit – Service

Wir sind Ihre Experten für den Datenschutz im Gesundheitswesen

Seit mehr als einem Jahrzehnt bieten wir bei TRIESCHconsult pragmatische Datenschutzlösungen, die den hohen Anforderungen des Gesundheitswesens gerecht werden. Unsere Expertise und unser Engagement garantieren Ihnen eine umfassende und praxisnahe Beratung, die auf die besonderen Bedürfnisse des Gesundheitswesens zugeschnitten ist.

Wir sind uns der Komplexität und Sensibilität des Datenschutzes im Gesundheitswesen bewusst. Wir verfügen über profunde Fachkenntnis und langjährige Erfahrung in der Implementierung und Optimierung von Datenschutzmaßnahmen. Der Schutz von Patientendaten ist von höchster Bedeutung und daher arbeiten wir stets daran, Ihnen praxisnahe und pragmatische Lösungen zu bieten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam einwandfreien Datenschutz im Gesundheitswesen sicherstellen. Bei uns gibt es kein „Das geht nicht“ – wir finden immer eine Lösung.

Wir sind spezialisiert auf

Apotheken

Pflege

Ärzte

Kliniken

Arztpraxen

Krankenhäuser

MVZs

Digitale Gesundheitsdaten: Warum der Gesundheitsdatenschutz so wichtig ist

Durch die rasanten technischen Entwicklungen ist der Fokus auf den Schutz von Gesundheitsdaten besonders wichtig, da sie äußerst sensible und persönliche Informationen enthalten. Der Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen ist entscheidend, um die Privatsphäre der Patienten zu wahren und das Vertrauen in die medizinische Versorgung zu stärken. Gesetzliche Vorgaben wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und spezifische Regelungen im Gesundheitswesen stellen hohe Anforderungen an die Verarbeitung und Sicherung dieser Daten.

Effektiver Datenschutz schützt vor Datenverlust und Missbrauch, sowie vor rechtlichen Konsequenzen, Schadensersatzforderungen und hohen Bußgeldern. Datenschutzbeauftragte wie TRIESCHconsult spielen eine zentrale Rolle, indem sie sicherstellen, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden und gleichzeitig praxisnahe Lösungen für die besonderen Herausforderungen im Gesundheitswesen bieten.

Sie suchen Unterstützung beim Thema Datenschutz?

Das Team von TRIESCHconsult ist seit mehr als 11 Jahren im Bereich Datenschutz im Gesundheitswesen tätig. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Digital Healthcare und unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Datenschutzrichtlinien für innovative Gesundheitslösungen. Unsere Expertise umfasst auch den Datenschutz bei der Nutzung von WhatsApp und Social Media im Gesundheitswesen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit von Patientendaten zu gewährleisten.

Wir wissen um die Bedeutung von Vertraulichkeit und gesetzlichen Vorgaben und helfen Ihnen, diese zuverlässig einzuhalten. In unserer Datenschutz-Sprechstunde beraten wir Sie umfassend und zuverlässig – ganz egal, ob Sie ein großer oder kleiner Betrieb sind. Die Bedeutung des Datenschutzes ist in der heutigen Zeit unbestreitbar hoch. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin!

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Interessiert an Datenschutz durch einen zertifizierten Experten? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit TRIESCHconsult auf!

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und pragmatische Datenschutzlösungen für Ihre Bedürfnisse zu entwickeln. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam den Datenschutz in Ihrer Gesundheitseinrichtung optimieren!

Datenschutz im Gesundheitswesen – Das macht uns einzigartig

Vertrauen durch 11 Jahre Datenschutzexpertise

Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich hauptsächlich spezialisierte Datenschutzlösungen für Apotheken und das Gesundheitswesen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die sensiblen Daten Ihrer Kunden schützen. Darüber hinaus berate ich auch Unternehmen rund um das Thema Datenschutz. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreuung ist meine Priorität

Ich betreue meine Mandantinnen und Mandanten intensiv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen bei mir an erster Stelle.

Haftungsentlastung durch transparente Risikoeinschätzung

Ich zeige Ihnen die tatsächlichen Risiken auf und entlaste Sie von der Haftung. So können Sie sicher und beruhigt handeln, während ich mich um Ihre Datenschutzbelange kümmere.

Lösungsorientiert und praxisnah

Im Gegensatz zu anderen sage ich nie: ‚Das geht nicht‘ – ich finde immer Lösungen. Durch meine engen Kontakte zu den Datenschutzbehörden der Länder erreiche ich pragmatische Ergebnisse, die Ihre Datenschutzbedenken deutlich reduzieren.

Mehr als 650 Apotheken vertrauen uns bundesweit

Mit der Betreuung von über 650 Apotheken bundesweit profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung und Expertise im Datenschutz speziell für Apotheken.

Kontinuierliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner

Ihre Betreuung ist bei mir in den besten Händen – immer durch einen festen Ansprechpartner. So garantiere ich Ihnen eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Erfahrung als Lead Auditor für fundierte Branchenkenntnisse

Durch meine Tätigkeit als Lead Auditor ISO 9001 für die BSI (British Standards Institution) inspiziere ich Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Handel und Dienstleistung und führe ausführliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Einblicke geben mir ein tiefes Verständnis für die Prozesse und Mentalitäten der Branche. Darüber hinaus bin ich als Lead Auditor ISO 27001 tätig.

Umfassende Ressourcen und Expertise auf MyDatenschutz.online

Über unser Portal MyDatenschutz.online stelle ich Vorlagen, Formulare, Expertenwissen und Studien rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie regelmäßig meinen Newsletter „Der Datenschutzbeauftragte“.

Ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht im Gesundheitswesen?

Die Relevanz von Datensicherheit im Gesundheitswesen kann nicht genug betont werden, da Gesundheitsdaten äußerst sensible Informationen enthalten, deren Schutz von höchster Priorität ist. Einen Datenschutzbeauftragten zu benennen ist in Arztpraxen, Apotheken und Gesundheitseinrichtungen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus auch allen Betrieben, bei denen eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) notwendig ist oder aber eine entsprechende Mitarbeiterzahl vorhanden ist.

Auch bei kleineren Praxen kann ein Datenschutzbeauftragter erforderlich sein, wenn eine umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgt oder ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten besteht, etwa durch neue Technologien. Die DSGVO schreibt die Benennung vor, wenn die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zur Kerntätigkeit gehört. Da dies häufig der Fall ist, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung. TRIESCHconsult unterstützt Sie dabei, alle datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Verschwiegenheitspflicht im Gesundheitsbereich

Die berufsbedingte Schweigepflicht ist ein fundamentales Prinzip im Gesundheitswesen, das im § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert und durch berufsrechtliche (in der jeweiligen Berufsordnung der Kammerbezirke festgelegt) sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen ergänzt wird. Sie gilt für ein breites Spektrum von Berufsgruppen, einschließlich Ärzten, Pflegekräften, Psychotherapeuten, Apothekern und anderen im Gesundheitswesen tätigen Personen.

Der Umfang der Schweigepflicht erstreckt sich auf sämtliche patientenbezogene Informationen. Dies umfasst nicht nur medizinische Daten und persönliche Umstände, sondern auch die bloße Tatsache, dass eine Behandlung stattgefunden hat. Eine Offenlegung dieser Informationen ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten zulässig.

Ausnahmen von der Schweigepflicht sind streng reguliert und nur in gesetzlich definierten Fällen erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Situationen, in denen eine unmittelbare Gefahr für Dritte besteht, bei gesetzlichen Meldepflichten oder im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen. In jedem Fall muss eine sorgfältige Abwägung zwischen der Schweigepflicht und anderen rechtlichen oder ethischen Verpflichtungen erfolgen.

Verstöße gegen die Schweigepflicht können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von strafrechtlichen Sanktionen über berufsrechtliche Maßnahmen bis hin zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen. Zudem kann ein Verstoß das Vertrauensverhältnis zwischen Behandelndem und Patient nachhaltig schädigen und somit die Grundlage einer erfolgreichen medizinischen Versorgung gefährden.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Michael Triesch steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und berät Sie in einem persönlichen Gespräch.

Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihren Datenschutz im Gesundheitswesen finden!