Kom­pe­tenz von Michael Triesch

Daten­schutz
für klei­ne Unter­neh­men

Ver­trau­en – Sicher­heit – Ser­vice

Daten­schutz für klei­ne Unter­neh­men – pra­xis­nah und ver­läss­lich

Daten­schutz ist nicht nur eine Pflicht, son­dern auch eine Fra­ge des Ver­trau­ens für Kun­den, Geschäfts­part­ner und Mit­ar­bei­ter. Gera­de klei­ne Unter­neh­men ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, die kom­ple­xen Anfor­de­run­gen der DSGVO effi­zi­ent und sicher umzu­set­zen – ohne den betrieb­li­chen All­tag unnö­tig zu belas­ten.

Wir von TRI­ESCH­con­sult sind Exper­ten für pra­xis­na­he Daten­schutz­lö­sun­gen, die spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se klei­ner Unter­neh­men zuge­schnit­ten sind. Mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung unter­stüt­zen wir Sie dabei, sen­si­ble Daten zu schüt­zen, recht­li­che Vor­ga­ben ein­zu­hal­ten und Ihr Unter­neh­men vor kost­spie­li­gen Daten­schutz­ver­stö­ßen zu bewah­ren.

Wir bie­ten Ihnen nicht nur eine kom­pe­ten­te Bera­tung, son­dern auch kon­kre­te Lösun­gen, die sich leicht in Ihren Arbeits­all­tag inte­grie­ren las­sen. Unse­re enge Zusam­men­ar­beit mit den Daten­schutz­be­hör­den sowie unse­re kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner gewähr­leis­ten Ihnen maxi­ma­le Sicher­heit – mit pra­xis­na­her und effi­zi­en­ter Umset­zung.

Ver­trau­en Sie auf unse­re Exper­ti­se und kon­zen­trie­ren Sie sich auf das, was wirk­lich zählt: den Erfolg Ihres Unter­neh­mens. Wir küm­mern uns um Ihren Daten­schutz!

Was bedeu­tet Daten­schutz in einem klei­nen Unter­neh­men?

Ein effek­ti­ver Daten­schutz ist essen­zi­ell für jedes Unter­neh­mens – unab­hän­gig von der Grö­ße. Auch klei­ne Unter­neh­men erhe­ben, spei­chern und ver­ar­bei­ten täg­lich per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, sei es von Kun­den, Geschäfts­part­nern oder Mit­ar­bei­ten­den. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Iden­ti­täts­da­ten, Kon­takt­da­ten, Zah­lungs­da­ten oder Ver­trags­da­ten. Der ver­ant­wor­tungs­vol­le Umgang mit die­sen Daten ist nicht nur eine recht­li­che Ver­pflich­tung, son­dern auch ein wich­ti­ger Ver­trau­ens­fak­tor.

Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) legt kla­re Regeln für den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten fest. Sie ver­langt, dass Unter­neh­men trans­pa­rent dar­le­gen, wel­che Daten sie erhe­ben, zu wel­chem Zweck sie ver­ar­bei­tet wer­den und wie sie geschützt wer­den. Dies bedeu­tet auch für klei­ne Unter­neh­men, dass sie sich mit Fra­gen der Daten­si­cher­heit, der Doku­men­ta­ti­on und der Rech­te der Betrof­fe­nen aus­ein­an­der­set­zen müs­sen.

Gera­de für klei­ne­re Unter­neh­men ohne eige­ne IT-Abtei­lung kann dies eine Her­aus­for­de­rung dar­stel­len. Den­noch gilt: Daten­schutz betrifft jedes Unter­neh­men unab­hän­gig von der Mit­ar­bei­ter­zahl, aber abhän­gig von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Wer hier auf Sorg­falt und Daten­ver­ar­bei­tung im Ein­klang mit gesetz­li­chen Vor­ga­ben setzt, schützt nicht nur sich selbst vor mög­li­chen Buß­gel­dern und Abmah­nun­gen, son­dern stärkt auch das Ver­trau­en von Kun­den und Geschäfts­part­nern.

TRI­ESCH­con­sult unter­stützt klei­ne Unter­neh­men dabei, Daten­schutz ver­ständ­lich, effi­zi­ent und umsetz­bar zu gestal­ten – mit pra­xis­na­hen Lösun­gen, die sich naht­los in den Arbeits­all­tag inte­grie­ren las­sen.

Wel­che Pflich­ten haben klei­ne Unter­neh­men beim Daten­schutz?

Gro­ße wie klei­ne Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, die daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) ein­zu­hal­ten. Dabei gel­ten je nach Art und Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen, die sich auf den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten bezie­hen.

Zu den wich­tigs­ten Pflich­ten gehö­ren:

  • Recht­mä­ßig­keit und Trans­pa­renz: Unter­neh­men dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nur dann erhe­ben und ver­ar­bei­ten, wenn dafür eine Rechts­grund­la­ge besteht – bei­spiels­wei­se eine Ein­wil­li­gung, eine ver­trag­li­che Not­wen­dig­keit oder eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung. Zudem müs­sen Betrof­fe­ne über die Daten­ver­ar­bei­tung infor­miert wer­den.
  • Zweck­bin­dung und Daten­spar­sam­keit: Daten dür­fen nur für den ange­ge­be­nen Zweck ver­wen­det und nur im erfor­der­li­chen Umfang erho­ben wer­den, der wirk­lich erfor­der­lich ist. Eine Spei­che­rung “auf Vor­rat” ist nicht zuläs­sig.
  • Sicher­heit der Daten­ver­ar­bei­tung: Unter­neh­men müs­sen geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men (TOMs) ergrei­fen, um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten vor Ver­lust, Dieb­stahl oder unbe­rech­tig­tem Zugriff zu schüt­zen. Dazu gehö­ren etwa Zugriffs­be­schrän­kun­gen, Ver­schlüs­se­lung oder regel­mä­ßi­ge Daten­si­che­run­gen.
  • Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten: Je nach Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung kann es erfor­der­lich sein, ein Ver­zeich­nis von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten zu füh­ren. Dar­in müs­sen Unter­neh­men fest­hal­ten, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sie ver­ar­bei­ten und wie sie geschützt wer­den.
  • Betrof­fe­nen­rech­te gewähr­leis­ten: Kun­den, Mit­ar­bei­ter oder Geschäfts­part­ner haben das Recht, Aus­kunft über ihre gespei­cher­ten Daten zu erhal­ten, die­se berich­ti­gen oder löschen zu las­sen sowie der Ver­ar­bei­tung zu wider­spre­chen. Unter­neh­men müs­sen ent­pre­chen­de Anfra­gen die­ser Art frist­ge­recht beant­wor­ten.
  • Mel­de­pflicht bei Daten­schutz­ver­let­zun­gen: Kommt es zu einer Daten­schutz­ver­let­zung – bei­spiels­wei­se durch einen Hacker­an­griff oder den Ver­lust sen­si­bler Daten – muss die­se unter bestimm­ten Umstän­den inner­halb von 72 Stun­den der zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de gemel­det wer­den.

Auch klei­ne Unter­neh­men müs­sen sich mit die­sen Daten­schutz­pflich­ten aus­ein­an­der­set­zen und geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, um die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfül­len. TRI­ESCH­con­sult unter­stützt Sie dabei, den Daten­schutz in Ihrem Unter­neh­men pra­xis­ge­recht umzu­set­zen und recht­li­che Risi­ken zu mini­mie­ren.

Wer ist in klei­nen Unter­neh­men für die Ein­hal­tung des Daten­schut­zes ver­ant­wort­lich?

In jedem Unter­neh­men, unab­hän­gig von sei­ner Grö­ße, liegt die Ver­ant­wor­tung für den Daten­schutz immer beim Inha­ber oder der Geschäfts­lei­tung. Sie gel­ten laut Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) als “Ver­ant­wort­li­cher” und muss sicher­stel­len, dass alle daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den.

Die Geschäfts­lei­tung bzw. der Inha­ber trägt die Pflicht, geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergrei­fen, um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten rechts­kon­form zu ver­ar­bei­ten. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Ein­füh­rung von Daten­schutz­richt­li­ni­en, die Schu­lung der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sowie die Umset­zung tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Maß­nah­men zum Schutz der Daten.

Zusätz­lich kön­nen wei­te­re Per­so­nen im Unter­neh­men dazu bei­tra­gen, die strik­ten gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ein­zu­hal­ten. Dazu gehö­ren:

  • Mit­ar­bei­ten­de, die im Tages­ge­schäft mit sen­si­blen Daten arbei­ten, müs­sen daten­schutz­kon­form han­deln und sich an inter­ne Vor­ga­ben hal­ten. Sie tra­gen eine Mit­ver­ant­wor­tung, da sie direkt mit den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umge­hen.
  • Exter­ne Dienst­leis­ter, die im Auf­trag des Unter­neh­mens per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­ten (z. B. IT-Dienst­leis­ter oder Cloud-Anbie­ter), müs­sen ver­trag­lich zur Ein­hal­tung der DSGVO ver­pflich­tet wer­den. Dies geschieht durch einen soge­nann­ten Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag (AVV).
  • Falls erfor­der­lich, muss ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter bestellt wer­den – ob intern oder extern, hängt von der Grö­ße und Art der Daten­ver­ar­bei­tung im Unter­neh­men ab.

Um Daten­schutz effek­tiv und rechts­si­cher umzu­set­zen, ist eine kla­re Ver­tei­lung der Ver­ant­wort­lich­kei­ten uner­läss­lich. TRI­ESCH­con­sult unter­stützt klei­ne Unter­neh­men dabei, die daten­schutz­recht­li­chen Pflich­ten effi­zi­ent zu erfül­len und bie­tet pra­xis­na­he Lösun­gen für eine siche­re und rechts­kon­for­me Daten­ver­ar­bei­tung.

Brau­chen klei­ne Unter­neh­men einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten?

Nicht jedes klei­ne Unter­neh­men ist gesetz­lich ver­pflich­tet, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu bestel­len. Ob eine Bestell­pflicht besteht, hängt von der Art und dem Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung ab.

Nach Arti­kel 37 DSGVO und § 38 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) muss ein Unter­neh­men einen inter­nen oder exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len, wenn:

  • min­des­tens 20 Per­so­nen im Unter­neh­men regel­mä­ßig mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten arbei­ten,
  • beson­de­re Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ver­ar­bei­tet wer­den, z. B. Gesund­heits­da­ten, bio­me­tri­sche Daten oder Daten zur eth­ni­schen Her­kunft,
  • das Unter­neh­men als Kern­tä­tig­keit eine umfang­rei­che und sys­te­ma­ti­sche Über­wa­chung von Per­so­nen durch­führt,
  • per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag ande­rer Unter­neh­men ver­ar­bei­tet wer­den (z. B. durch IT-Dienst­leis­ter oder Cloud-Anbie­ter).
  • Falls die­se Kri­te­ri­en nicht erfüllt sind, muss kein Daten­schutz­be­auf­trag­ter bestellt wer­den. Den­noch blei­ben die all­ge­mei­nen Daten­schutz­pflich­ten bestehen. Auch klei­ne Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass sie die Vor­ga­ben der DSGVO ein­hal­ten, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten schüt­zen und Daten­schutz­ver­stö­ße ver­mei­den.

Abwä­gung zwi­schen inter­nem und exter­nem Daten­schutz­be­auf­trag­ten

Die Wahl zwi­schen einem inter­nen und einem exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten soll­te sorg­fäl­tig getrof­fen wer­den, da bei­de Optio­nen unter­schied­li­che Her­aus­for­de­run­gen mit sich brin­gen:

  • Kün­di­gungs­schutz: Ein inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter genießt beson­de­ren Kün­di­gungs­schutz, was sei­ne Unab­hän­gig­keit stärkt, aber auch eine lang­fris­ti­ge Ver­pflich­tung für das Unter­neh­men bedeu­tet.
  • Fort­bil­dungs­pflicht: Der inter­ne DSB muss kon­ti­nu­ier­lich geschult wer­den, um stets auf dem neu­es­ten Stand des Daten­schutz­rechts zu blei­ben. Dies erfor­dert finan­zi­el­le und orga­ni­sa­to­ri­sche Unter­stüt­zung durch das Unter­neh­men.
  • Infra­struk­tur und Zeit­auf­wand: Ein inter­ner DSB benö­tigt einen eige­nen Arbeits­platz sowie aus­rei­chend Zeit für sei­ne Auf­ga­ben, was zusätz­li­chen orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­wand ver­ur­sacht.
  • Unab­hän­gig­keit & Inter­es­sen­kon­flik­te: Fami­li­en- oder Unter­neh­mens­bin­dun­gen kön­nen die Unab­hän­gig­keit des inter­nen DSB gefähr­den. Falls die Daten­schutz­be­hör­de die­sen nicht aner­kennt, kann das Unter­neh­men recht­lich so behan­delt wer­den, als hät­te es kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten.

Auf­grund die­ser Her­aus­for­de­run­gen kann sich ein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter als sinn­vol­ler erwei­sen, ins­be­son­de­re wenn inter­ne Res­sour­cen oder Struk­tu­ren nicht aus­rei­chen. Exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te bie­ten mehr Fle­xi­bi­li­tät und kön­nen unkom­pli­ziert ein­ge­setzt wer­den, um poten­zi­el­le Risi­ken zu mini­mie­ren. TRI­ESCH­con­sult bie­tet maß­ge­schnei­der­te Daten­schutz­lö­sun­gen für klei­ne Unter­neh­men. So bleibt Ihr Unter­neh­men rechts­si­cher und effi­zi­ent auf­ge­stellt.

Daten­schutz­ver­let­zung – Was fällt dar­un­ter?

Eine Daten­schutz­ver­let­zung (Daten­pan­ne) liegt vor, wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unrecht­mä­ßig offen­ge­legt, ver­lo­ren, ver­än­dert oder unbe­fugt zugäng­lich gemacht wer­den. Dazu zäh­len Vor­fäl­le wie Cyber­an­grif­fe, das ver­se­hent­li­che Ver­sen­den sen­si­bler Infor­ma­tio­nen an fal­sche Emp­fän­ger, unge­si­cher­te Spei­che­rung von Kun­den­da­ten oder der Dieb­stahl ver­trau­li­cher Doku­men­te.

Sol­che Ver­stö­ße kön­nen erheb­li­che Kon­se­quen­zen für die Betrof­fe­nen haben, dar­un­ter Iden­ti­täts­miss­brauch oder finan­zi­el­le Schä­den. Unter­neh­men sind daher ver­pflich­tet, Daten­schutz­ver­let­zun­gen unver­züg­lich dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu mel­den. Die­ser prüft gemein­sam mit dem Ver­ant­wort­li­chen, wie gra­vie­rend die Daten­pan­ne ist und ob es Geschä­dig­te gibt und ob es zwin­gend not­wen­dig ist, eine Daten­schutz­mel­dung bei der jewei­li­gen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de ein­rei­chen zu müssen.

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Michael Triesch und sein erfah­re­nes Team unter­stüt­zen seit über einem Jahr­zehnt klei­ne Unter­neh­men dabei, Daten­schutz nicht als Belas­tung, son­dern als Wett­be­werbs­vor­teil zu nut­zen. Wir bie­ten pra­xis­ori­en­tier­te, maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die sich unkom­pli­ziert in Ihre Pro­zes­se inte­grie­ren und Ihre sen­si­blen Daten best­mög­lich schüt­zen.

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Michael Triesch und sein erfah­re­nes Team beglei­ten Unter­neh­men seit über einem Jahr­zehnt bei der Umset­zung wirk­sa­mer Daten­schutz­maß­nah­men. Durch fun­dier­tes Fach­wis­sen, regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dun­gen und die enge Zusam­men­ar­beit mit den Daten­schutz­be­hör­den ent­wi­ckeln wir maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die sich naht­los in Ihre Unter­neh­mens­pro­zes­se inte­grie­ren.

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Daten­schutz für klei­ne Unter­neh­men – Das macht uns ein­zig­ar­tig

Ver­trau­en durch 11 Jah­re Daten­schutz­ex­per­ti­se

Seit mehr als einem Jahr­zehnt bie­te ich haupt­säch­lich spe­zia­li­sier­te Daten­schutz­lö­sun­gen für Apo­the­ken und das Gesund­heits­we­sen, die alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len und die sen­si­blen Daten Ihrer Kun­den schüt­zen. Dar­über hin­aus bera­te ich auch Unter­neh­men rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trau­en Sie auf mei­ne Erfah­rung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist mei­ne Prio­ri­tät

Ich betreue mei­ne Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se ste­hen bei mir an ers­ter Stel­le.

Haf­tungs­ent­las­tung durch trans­pa­ren­te Risi­ko­ein­schät­zung

Ich zei­ge Ihnen die tat­säch­li­chen Risi­ken auf und ent­las­te Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sicher und beru­higt han­deln, wäh­rend ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lan­ge küm­me­re.

Lösungs­ori­en­tiert und pra­xis­nah

Im Gegen­satz zu ande­ren sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich fin­de immer Lösun­gen. Durch mei­ne engen Kon­tak­te zu den Daten­schutz­be­hör­den der Län­der errei­che ich prag­ma­ti­sche Ergeb­nis­se, die Ihre Daten­schutz­be­den­ken deut­lich redu­zie­ren.

Kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den bes­ten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garan­tie­re ich Ihnen eine kon­ti­nu­ier­li­che und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit.

Erfah­rung als Lead Audi­tor für fun­dier­te Bran­chen­kennt­nis­se

Durch mei­ne Tätig­keit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (Bri­tish Stan­dards Insti­tu­ti­on) inspi­zie­re ich Unter­neh­men aus den Berei­chen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dienst­leis­tung und füh­re aus­führ­li­che Gesprä­che mit den Füh­rungs­kräf­ten. Die­se Ein­bli­cke geben mir ein tie­fes Ver­ständ­nis für die Pro­zes­se und Men­ta­li­tä­ten der Bran­che. Dar­über hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfas­sen­de Res­sour­cen und Exper­ti­se auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stel­le ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Exper­ten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regel­mä­ßig mei­nen News­let­ter „Der Daten­schutz­be­auf­trag­te“.

Müs­sen klei­ne Unter­neh­men die DSGVO ein­hal­ten?

Ja, die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) gilt für alle Unter­neh­men, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­ten – unab­hän­gig von ihrer Grö­ße. Das bedeu­tet, dass auch klei­ne und kleins­te Unter­neh­men die Vor­schrif­ten der DSGVO ein­hal­ten müs­sen, sobald sie Kun­den­da­ten, Mit­ar­bei­ter­da­ten oder Geschäfts­part­ner­da­ten erfas­sen und nut­zen.

Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob die Daten digi­tal oder in Papier­form ver­ar­bei­tet wer­den. Ent­schei­dend ist, dass die Ver­ar­bei­tung recht­mä­ßig, trans­pa­rent und sicher erfolgt. Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass sie eine gül­ti­ge Rechts­grund­la­ge für die Daten­ver­ar­bei­tung haben, geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zum Schutz der Daten tref­fen und die Betrof­fe­nen­rech­te wah­ren.

Auch wenn für klei­ne Unter­neh­men eini­ge Erleich­te­run­gen gel­ten, sind sie den­noch ver­pflich­tet, grund­le­gen­de Daten­schutz­maß­nah­men umzu­set­zen. TRI­ESCH­con­sult unter­stützt Sie dabei, die­se Anfor­de­run­gen effi­zi­ent und rechts­si­cher in den Betriebs­all­tag zu inte­grie­ren.

TRI­ESCH­con­sult sorgt für rechts­si­che­ren Daten­schutz in klei­nen Unter­neh­men

Mit TRI­ESCH­con­sult haben Sie einen kom­pe­ten­ten Part­ner an Ihrer Sei­te, der Ihnen hilft, Daten­schutz­an­for­de­run­gen rechts­si­cher und pra­xis­nah in Ihren Geschäfts­all­tag zu inte­grie­ren. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, kla­re Ver­ant­wort­lich­kei­ten zu defi­nie­ren, gesetz­li­che Vor­ga­ben effi­zi­ent umzu­set­zen und Ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter für den Schutz sen­si­bler Daten zu sen­si­bi­li­sie­ren.

Dank unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und der engen Zusam­men­ar­beit mit den Daten­schutz­be­hör­den ent­wi­ckeln wir maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen spe­zi­ell für klei­ne Unter­neh­men. Unser Fokus liegt dar­auf, Daten­schutz nicht zur Belas­tung wer­den zu las­sen, son­dern ihn ein­fach, ver­ständ­lich und umsetz­bar zu gestal­ten.

Ver­trau­en Sie auf unse­re Fach­ex­per­ti­se und pra­xis­na­hen Stra­te­gien – gemein­sam machen wir Ihr Unter­neh­men daten­schutz­kon­form und zukunfts­si­cher.

Haben Sie noch Fra­gen?

Wir ste­hen Ihnen jeder­zeit für alle Fra­gen rund um den Daten­schutz in klei­nen Unter­neh­men zur Ver­fü­gung.

Las­sen Sie sich von Michael Triesch und sei­nem Team indi­vi­du­ell bera­ten – pra­xis­nah, ver­ständ­lich und lösungs­ori­en­tiert. Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te, wir freu­en uns auf Ihre Nach­richt!