Datenschutz für kleine Unternehmen – praxisnah und verlässlich
Datenschutz ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Frage des Vertrauens für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter. Gerade kleine Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die komplexen Anforderungen der DSGVO effizient und sicher umzusetzen – ohne den betrieblichen Alltag unnötig zu belasten.
Wir von TRIESCHconsult sind Experten für praxisnahe Datenschutzlösungen, die speziell auf die Bedürfnisse kleiner Unternehmen zugeschnitten sind. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, sensible Daten zu schützen, rechtliche Vorgaben einzuhalten und Ihr Unternehmen vor kostspieligen Datenschutzverstößen zu bewahren.
Wir bieten Ihnen nicht nur eine kompetente Beratung, sondern auch konkrete Lösungen, die sich leicht in Ihren Arbeitsalltag integrieren lassen. Unsere enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden sowie unsere kontinuierliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner gewährleisten Ihnen maximale Sicherheit – mit praxisnaher und effizienter Umsetzung.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich zählt: den Erfolg Ihres Unternehmens. Wir kümmern uns um Ihren Datenschutz!


Was bedeutet Datenschutz in einem kleinen Unternehmen?
Ein effektiver Datenschutz ist essenziell für jedes Unternehmens – unabhängig von der Größe. Auch kleine Unternehmen erheben, speichern und verarbeiten täglich personenbezogene Daten, sei es von Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitenden. Dazu gehören beispielsweise Identitätsdaten, Kontaktdaten, Zahlungsdaten oder Vertragsdaten. Der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Daten ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Vertrauensfaktor.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt klare Regeln für den Schutz personenbezogener Daten fest. Sie verlangt, dass Unternehmen transparent darlegen, welche Daten sie erheben, zu welchem Zweck sie verarbeitet werden und wie sie geschützt werden. Dies bedeutet auch für kleine Unternehmen, dass sie sich mit Fragen der Datensicherheit, der Dokumentation und der Rechte der Betroffenen auseinandersetzen müssen.
Gerade für kleinere Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung kann dies eine Herausforderung darstellen. Dennoch gilt: Datenschutz betrifft jedes Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl, aber abhängig von der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wer hier auf Sorgfalt und Datenverarbeitung im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben setzt, schützt nicht nur sich selbst vor möglichen Bußgeldern und Abmahnungen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.
TRIESCHconsult unterstützt kleine Unternehmen dabei, Datenschutz verständlich, effizient und umsetzbar zu gestalten – mit praxisnahen Lösungen, die sich nahtlos in den Arbeitsalltag integrieren lassen.
Welche Pflichten haben kleine Unternehmen beim Datenschutz?
Große wie kleine Unternehmen sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Dabei gelten je nach Art und Umfang der Datenverarbeitung unterschiedliche Anforderungen, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten beziehen.
Zu den wichtigsten Pflichten gehören:
- Rechtmäßigkeit und Transparenz: Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nur dann erheben und verarbeiten, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht – beispielsweise eine Einwilligung, eine vertragliche Notwendigkeit oder eine gesetzliche Verpflichtung. Zudem müssen Betroffene über die Datenverarbeitung informiert werden.
- Zweckbindung und Datensparsamkeit: Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet und nur im erforderlichen Umfang erhoben werden, der wirklich erforderlich ist. Eine Speicherung “auf Vorrat” ist nicht zulässig.
- Sicherheit der Datenverarbeitung: Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ergreifen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Diebstahl oder unberechtigtem Zugriff zu schützen. Dazu gehören etwa Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung oder regelmäßige Datensicherungen.
- Dokumentationspflichten: Je nach Umfang der Datenverarbeitung kann es erforderlich sein, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Darin müssen Unternehmen festhalten, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten und wie sie geschützt werden.
- Betroffenenrechte gewährleisten: Kunden, Mitarbeiter oder Geschäftspartner haben das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten, diese berichtigen oder löschen zu lassen sowie der Verarbeitung zu widersprechen. Unternehmen müssen entprechende Anfragen dieser Art fristgerecht beantworten.
- Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Kommt es zu einer Datenschutzverletzung – beispielsweise durch einen Hackerangriff oder den Verlust sensibler Daten – muss diese unter bestimmten Umständen innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Auch kleine Unternehmen müssen sich mit diesen Datenschutzpflichten auseinandersetzen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. TRIESCHconsult unterstützt Sie dabei, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen praxisgerecht umzusetzen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Wer ist in kleinen Unternehmen für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich?
In jedem Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, liegt die Verantwortung für den Datenschutz immer beim Inhaber oder der Geschäftsleitung. Sie gelten laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als “Verantwortlicher” und muss sicherstellen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Geschäftsleitung bzw. der Inhaber trägt die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten. Dazu gehören unter anderem die Einführung von Datenschutzrichtlinien, die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Daten.
Zusätzlich können weitere Personen im Unternehmen dazu beitragen, die strikten gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Dazu gehören:
- Mitarbeitende, die im Tagesgeschäft mit sensiblen Daten arbeiten, müssen datenschutzkonform handeln und sich an interne Vorgaben halten. Sie tragen eine Mitverantwortung, da sie direkt mit den personenbezogenen Daten umgehen.
- Externe Dienstleister, die im Auftrag des Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter), müssen vertraglich zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet werden. Dies geschieht durch einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
- Falls erforderlich, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden – ob intern oder extern, hängt von der Größe und Art der Datenverarbeitung im Unternehmen ab.
Um Datenschutz effektiv und rechtssicher umzusetzen, ist eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten unerlässlich. TRIESCHconsult unterstützt kleine Unternehmen dabei, die datenschutzrechtlichen Pflichten effizient zu erfüllen und bietet praxisnahe Lösungen für eine sichere und rechtskonforme Datenverarbeitung.
Brauchen kleine Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Nicht jedes kleine Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ob eine Bestellpflicht besteht, hängt von der Art und dem Umfang der Datenverarbeitung ab.
Nach Artikel 37 DSGVO und § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss ein Unternehmen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn:
- mindestens 20 Personen im Unternehmen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten,
- besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder Daten zur ethnischen Herkunft,
- das Unternehmen als Kerntätigkeit eine umfangreiche und systematische Überwachung von Personen durchführt,
- personenbezogene Daten im Auftrag anderer Unternehmen verarbeitet werden (z. B. durch IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter).
- Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, muss kein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dennoch bleiben die allgemeinen Datenschutzpflichten bestehen. Auch kleine Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Vorgaben der DSGVO einhalten, personenbezogene Daten schützen und Datenschutzverstöße vermeiden.
Abwägung zwischen internem und externem Datenschutzbeauftragten
Die Wahl zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten sollte sorgfältig getroffen werden, da beide Optionen unterschiedliche Herausforderungen mit sich bringen:
- Kündigungsschutz: Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt besonderen Kündigungsschutz, was seine Unabhängigkeit stärkt, aber auch eine langfristige Verpflichtung für das Unternehmen bedeutet.
- Fortbildungspflicht: Der interne DSB muss kontinuierlich geschult werden, um stets auf dem neuesten Stand des Datenschutzrechts zu bleiben. Dies erfordert finanzielle und organisatorische Unterstützung durch das Unternehmen.
- Infrastruktur und Zeitaufwand: Ein interner DSB benötigt einen eigenen Arbeitsplatz sowie ausreichend Zeit für seine Aufgaben, was zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursacht.
- Unabhängigkeit & Interessenkonflikte: Familien- oder Unternehmensbindungen können die Unabhängigkeit des internen DSB gefährden. Falls die Datenschutzbehörde diesen nicht anerkennt, kann das Unternehmen rechtlich so behandelt werden, als hätte es keinen Datenschutzbeauftragten.
Aufgrund dieser Herausforderungen kann sich ein externer Datenschutzbeauftragter als sinnvoller erweisen, insbesondere wenn interne Ressourcen oder Strukturen nicht ausreichen. Externe Datenschutzbeauftragte bieten mehr Flexibilität und können unkompliziert eingesetzt werden, um potenzielle Risiken zu minimieren. TRIESCHconsult bietet maßgeschneiderte Datenschutzlösungen für kleine Unternehmen. So bleibt Ihr Unternehmen rechtssicher und effizient aufgestellt.
Datenschutzverletzung – Was fällt darunter?
Eine Datenschutzverletzung (Datenpanne) liegt vor, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig offengelegt, verloren, verändert oder unbefugt zugänglich gemacht werden. Dazu zählen Vorfälle wie Cyberangriffe, das versehentliche Versenden sensibler Informationen an falsche Empfänger, ungesicherte Speicherung von Kundendaten oder der Diebstahl vertraulicher Dokumente.
Solche Verstöße können erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben, darunter Identitätsmissbrauch oder finanzielle Schäden. Unternehmen sind daher verpflichtet, Datenschutzverletzungen unverzüglich dem Datenschutzbeauftragten zu melden. Dieser prüft gemeinsam mit dem Verantwortlichen, wie gravierend die Datenpanne ist und ob es Geschädigte gibt und ob es zwingend notwendig ist, eine Datenschutzmeldung bei der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde einreichen zu müssen.

Kontaktieren Sie uns noch heute!
Datenschutz ist kein Luxus, sondern eine wesentliche Grundlage für den vertrauensvollen Umgang mit sensiblen Daten. Wir bieten Ihnen eine individuelle und praxisnahe Beratung, damit Ihr Unternehmen jederzeit rechtskonform und sicher aufgestellt ist.
Michael Triesch und sein erfahrenes Team begleiten Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei der Umsetzung wirksamer Datenschutzmaßnahmen. Durch fundiertes Fachwissen, regelmäßige Fortbildungen und die enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die sich nahtlos in Ihre Unternehmensprozesse integrieren.
Machen Sie Datenschutz zu Ihrer Stärke – kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Wir freuen uns darauf, Ihr Unternehmen zu unterstützen!

Datenschutz für kleine Unternehmen – Das macht uns einzigartig
Vertrauen durch 11 Jahre Datenschutzexpertise
Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich hauptsächlich spezialisierte Datenschutzlösungen für Apotheken und das Gesundheitswesen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die sensiblen Daten Ihrer Kunden schützen. Darüber hinaus berate ich auch Unternehmen rund um das Thema Datenschutz. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz.
Immer für Sie da – Ihre Betreuung ist meine Priorität
Ich betreue meine Mandantinnen und Mandanten intensiv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen bei mir an erster Stelle.
Haftungsentlastung durch transparente Risikoeinschätzung
Ich zeige Ihnen die tatsächlichen Risiken auf und entlaste Sie von der Haftung. So können Sie sicher und beruhigt handeln, während ich mich um Ihre Datenschutzbelange kümmere.
Lösungsorientiert und praxisnah
Im Gegensatz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösungen. Durch meine engen Kontakte zu den Datenschutzbehörden der Länder erreiche ich pragmatische Ergebnisse, die Ihre Datenschutzbedenken deutlich reduzieren.
Kontinuierliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner
Ihre Betreuung ist bei mir in den besten Händen – immer durch einen festen Ansprechpartner. So garantiere ich Ihnen eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Erfahrung als Lead Auditor für fundierte Branchenkenntnisse
Durch meine Tätigkeit als Lead Auditor ISO 9001 für die BSI (British Standards Institution) inspiziere ich Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Handel und Dienstleistung und führe ausführliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Einblicke geben mir ein tiefes Verständnis für die Prozesse und Mentalitäten der Branche. Darüber hinaus bin ich als Lead Auditor ISO 27001 tätig.
Umfassende Ressourcen und Expertise auf MyDatenschutz.online
Über unser Portal MyDatenschutz.online stelle ich Vorlagen, Formulare, Expertenwissen und Studien rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie regelmäßig meinen Newsletter „Der Datenschutzbeauftragte“.

Müssen kleine Unternehmen die DSGVO einhalten?
Ja, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – unabhängig von ihrer Größe. Das bedeutet, dass auch kleine und kleinste Unternehmen die Vorschriften der DSGVO einhalten müssen, sobald sie Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder Geschäftspartnerdaten erfassen und nutzen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Daten digital oder in Papierform verarbeitet werden. Entscheidend ist, dass die Verarbeitung rechtmäßig, transparent und sicher erfolgt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie eine gültige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung haben, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten treffen und die Betroffenenrechte wahren.
Auch wenn für kleine Unternehmen einige Erleichterungen gelten, sind sie dennoch verpflichtet, grundlegende Datenschutzmaßnahmen umzusetzen. TRIESCHconsult unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen effizient und rechtssicher in den Betriebsalltag zu integrieren.
TRIESCHconsult sorgt für rechtssicheren Datenschutz in kleinen Unternehmen
Mit TRIESCHconsult haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Datenschutzanforderungen rechtssicher und praxisnah in Ihren Geschäftsalltag zu integrieren. Wir unterstützen Sie dabei, klare Verantwortlichkeiten zu definieren, gesetzliche Vorgaben effizient umzusetzen und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Schutz sensibler Daten zu sensibilisieren.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und der engen Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen speziell für kleine Unternehmen. Unser Fokus liegt darauf, Datenschutz nicht zur Belastung werden zu lassen, sondern ihn einfach, verständlich und umsetzbar zu gestalten.
Vertrauen Sie auf unsere Fachexpertise und praxisnahen Strategien – gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen datenschutzkonform und zukunftssicher.
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen jederzeit für alle Fragen rund um den Datenschutz in kleinen Unternehmen zur Verfügung.
Lassen Sie sich von Michael Triesch und seinem Team individuell beraten – praxisnah, verständlich und lösungsorientiert. Kontaktieren Sie uns noch heute, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
