Extern­er Daten­schutzbeauf­tragter

Als extern­er Daten­schutzbeauf­tragte bieten wir umfassende Beratungs­di­en­stleis­tun­gen an, um sicherzustellen, dass Ihre Organ­i­sa­tion die Anforderun­gen der Daten­schutz­grund­verord­nung (DSGVO), des Bun­des­daten­schutzge­set­zes (BDSG) und ander­er rel­e­van­ter Daten­schutzvorschriften erfüllt.

Unsere Beratung konzen­tri­ert sich darauf, Ihre Organ­i­sa­tion dabei zu unter­stützen, die Vorschriften zum Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en einzuhal­ten. Dabei ori­en­tieren wir uns an den ein­schlägi­gen Rechtsvorschriften zum Daten­schutz, die für Ihr Unternehmen gel­ten. Wir bieten Ihnen umfassende Beratungs­di­en­stleis­tun­gen an, die sich durch die spez­i­fis­chen Anforderun­gen dieser Rechtsvorschriften ausze­ich­nen, ins­beson­dere der DSGVO, des BDSG und ander­er gel­tender Daten­schutzge­set­ze.

Wir hal­ten uns stets auf dem neuesten Stand der Entwick­lun­gen im Bere­ich Daten­schutz, um sicherzustellen, dass unsere Beratungs­di­en­ste auf dem aktuellen Wis­sen basieren und Ihren Anforderun­gen entsprechen.

Als externe Daten­schutzbeauf­trage übernehmen wir fol­gende Auf­gaben:

  • Wir führen eine Bestand­sauf­nahme (Selb­stin­spek­tion) durch, um das aktuelle Daten­schutzniveau in Bezug auf die Anforderun­gen der Daten­schutzge­set­ze festzustellen.
  • Wir ermit­teln und stellen fest, welche Daten­schutz­maß­nah­men notwendig sind und welche Daten­schutzziele das Unternehmen ver­fol­gen sollte. Dabei stim­men wir uns mit dem Auf­tragge­ber ab.
  • Wir erstellen Richtlin­ien, Arbeit­san­weisun­gen und For­mu­la­re zur Umset­zung der Daten­schutzan­forderun­gen.
  • Wir unter­stützen Sie bei der Erstel­lung und Pflege der Verze­ich­nisse von Ver­ar­beitungstätigkeit­en gemäß DSGVO bzw. BDSG und über­prüfe regelmäßig die darin enthal­te­nen Angaben.
  • Wir berat­en Sie bei der Auswahl und Ein­führung von IT-Anwen­dun­gen sowie bei der Prü­fung ihrer Daten­schutzkon­for­mität. Wir überwachen die ord­nungs­gemäße Anwen­dung der Daten­ver­ar­beitung­spro­gramme.
  • Wir berat­en bei der Durch­führung ein­er Daten­schutz-Fol­gen­ab­schätzung gemäß Art. 35 DSGVO bzw. § 67 BDSG-neu, ins­beson­dere bei der Ver­ar­beitung von beson­deren Kat­e­gorien per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en.
  • Wir gestal­ten Verträge mit exter­nen Geschäftspart­nern des Auf­tragge­bers daten­schutzgerecht.
  • Wir stellen Ihnen alle rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen über Daten­schutzge­set­ze, Richtlin­ien und Recht­sprechung zur Ver­fü­gung.
  • Wir schulen und informieren Ihre Mitar­beit­er im daten­schutzgerecht­en Umgang mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en.
  • Wir über­prüfen Ihren Inter­ne­tauftritt auf die Ein­hal­tung der Anforderun­gen des Teleme­di­enge­set­zes (TMG) und ander­er Daten­schutzge­set­ze.
  • Wir erstellen arbeitsver­tragliche Regelun­gen. Wir erstellen Vorschläge zur daten­schutzgerecht­en Gestal­tung von arbeitsver­traglichen Regelun­gen zur Nutzung von E‑Mails und Inter­net durch die Mitar­beit­er des Auf­tragge­bers.
  • Als Kom­mu­nika­tion­ss­chnittstelle stellen wir eine Schnittstelle zu Auf­sichts­be­hör­den oder Betrof­fe­nen bere­it, sofern dies gewün­scht ist.

Als Mit­glied des Berufsver­bands der Daten­schutzbeauf­tragten Deutsch­lands e. V. (BvD) und der Gesellschaft für Daten­schutz und Daten­sicher­heit e. V. Ich halte mich durch meine Mit­glied­schaft bei der GDD sowie als Pre­mi­um-Abon­nent von eRecht24 über aktuelle Entwick­lun­gen im Daten­schutzrecht auf dem Laufend­en. Darüber hin­aus bin ich offizieller Teil­nehmer der Allianz für Cyber­sicher­heit (ACS).