Wir sind Ihre Experten für den Datenschutz für Apotheken
Seit über einem Jahrzehnt bieten wir pragmatische Datenschutzlösungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die sensiblen Daten Ihrer Kunden schützen. Unsere umfangreiche Erfahrung, profunde Kenntnisse von Apotheken und eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Datenschutzbehörden ermöglicht es uns, pragmatische und umsetzbare Lösungen zu finden, die den Datenschutz einen nahtlos integrierbaren Bestandteil Ihres Geschäftsprozesses werden lassen.
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und profitieren Sie von einer intensiven Betreuung durch einen festen Ansprechpartner, der Ihre Bedürfnisse und Wünsche stets in den Mittelpunkt stellt. Mit unserer kontinuierlichen Unterstützung können Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um Ihre Datenschutzbelange kümmern. Wir sind 24/7 für Sie da – Ihre Sicherheit ist unsere Priorität. Über 650 Apotheken bundesweit vertrauen bereits auf unsere Expertise – werden auch Sie ein Teil davon.
DSGVO für Apotheken — Das müssen Sie beachten
Apotheken müssen bei den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einige wichtige Punkte beachten, um den Schutz der sensiblen
Gesundheitsdaten ihrer Kunden zu gewährleisten:
Apotheken müssen unabhängig von der Mitarbeiterzahl immer einen Datenschutzbeauftragten nennen – auch wenn in der DSGVO eine Mindestmitarbeiterzahl von 10 genannt wird.
Denn Voraussetzung für einen Datenschutzbeauftragten ist neben der Mitarbeiterzahl die Notwendigkeit, dass eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) in einem Betrieb erforderlich ist. Und zwar, wenn eine geplante Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Beispiele dafür sind Maßnahmen, wie:
- Kundenkarte oder — bonussystem
- Videoüberwachung
- Zugang zum Warenwirtschaftssystem mit biometrischen Systemen (Bspw. Fingerprint)
- GPS- Ortung im Botendienst
Daraus ergibt sich, dass eine Apotheke schon nur mit einem Mitarbeitenden verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten haben muss.
Ein umfassendes Verzeichnis aller Datenverarbeitungstätigkeiten muss erstellt und laufend aktualisiert werden. Kunden müssen auf Verlangen über ihre Daten informiert werden, die die Apotheke über sie erhoben hat. Geeignete Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen müssen umgesetzt werden, um die Daten zu sichern. Sollte es Datenschutzverletzungen (Datenpannen) geben, müssen diese dem Datenschutzbeauftragten gemeldet werden. Dieser prüft gemeinsam mit dem Verantwortlichen, wie gravierend die Datenpanne ist und ob es Geschädigte gibt und ob es zwingend notwendig ist, eine Datenschutzmeldung bei der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde einreichen zu müssen.
Bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, wie z.B. Rezeptabrechnungsstellen, den Anbietern von Warenwirtschaftssystemen, IT- Support (insbesondere, wenn via TeamViewer Zugang zum Warenwirtschaftssystem besteht) oder externe Lohnbuchhalter müssen klare Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung getroffen werden. Für die Zusammenarbeit zwischen Hausapotheken oder Zytostatika herstellenden Apotheken und Onkologen ist ein Vertrag der gemeinsam verantwortlichen Parteien unerlässlich. Dieser Vertrag dient dazu, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Verantwortlichkeiten klar zu definieren.“ Ganz wichtig, die meisten kennen diese Vorgehensweise nicht, sie dient aber der rechtlichen Absicherung der jeweiligen Betriebserlaubnisinhaber.
Mitarbeitende sollten regelmäßig zum Thema Datenschutz, Cybersicherheit und im Umgang mit ggf. Datenpannen geschult und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Alle Maßnahmen und Prozesse müssen dokumentiert werden, um die Einhaltung der DSGVO nachweisen zu können.
Apotheken verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten, daher ist die Einhaltung der DSGVO von großer Bedeutung. Eine sorgfältige Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen ist unerlässlich, um hohe Bußgelder und Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Wir von TRIESCHconsult helfen Ihnen bei der Einhaltung der DSGVO und können mit unserer Expertise und den vielen erfolgreichen Projekten auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Digitale Gesundheitsdaten — Die Wichtigkeit von Datenschutz in Apotheken
In Apotheken werden Gesundheitsdaten verarbeitet, die strengen Datenschutzanforderungen unterliegen. Ein wirksamer Schutz dieser Daten ist äußerst wichtig, um das Vertrauen der Kunden zu erhalten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Datenschutzmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden sind unerlässlich, um Datenmissbrauch und Datenschutzverletzungen zu verhindern.
Eine sorgfältige Umsetzung und kontinuierliche Anpassung der Datenschutzmaßnahmen schützt nicht nur die Privatsphäre der Kunden, sondern vermeidet auch hohe Bußgelder und Schadensersatzforderungen sowie rechtliche Konsequenzen. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle Datenverarbeitungsprozesse transparent und sicher gestaltet sind, um den hohen Standards der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden.
Sie suchen Unterstützung beim Thema Datenschutz für Ihre Apotheke?
Mit TRIESCHconsult haben Sie den richtigen Ansprechpartner gefunden. In unserer Datenschutz- Sprechstunde bieten wir Ihnen eine unverbindliche Erstberatung an, um Ihre Fragen rund um den Datenschutz in Ihrer Apotheke zu klären. Michael Triesch verfügt über umfangreiche Expertise im Bereich Datenschutz und unterstützt seit über einem Jahrzehnt Apotheken bundesweit.
Wir helfen Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Gesundheitsdaten Ihrer Kunden effektiv zu schützen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich individuell und praxisnah beraten. Vereinbaren Sie jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und pragmatische und praxisnahe Datenschutzlösungen.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Ihre Apotheke verdient den besten Schutz für Gesundheitsdaten. Lassen Sie sich von unserem Experten umfassend und individuell beraten, damit Sie stets auf der sicheren Seite sind. Gertraude Triesch-Bergs ist eine erfahrene Apothekerin mit langjähriger selbstständiger Praxis. Als geschätzte Kollegin trägt sie wesentlich zur hohen Qualität unserer Dienstleistungen bei. Ihre langjährige Erfahrung und ihr breites Wissensspektrum, sowie kontinuierliche Weiterbildung machen sie zur unverzichtbaren Stütze unseres Teams. Ihr Engagement und ihre Leidenschaft für ihren Beruf spiegeln sich in der Zufriedenheit unserer Kunden wider.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und praxisnahen Lösungen. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
Datenschutz im Gesundheitswesen — Das macht uns einzigartig
Vertrauen durch 11 Jahre Datenschutzexpertise
Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich hauptsächlich spezialisierte Datenschutzlösungen für Apotheken und das Gesundheitswesen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die sensiblen Daten Ihrer Kunden schützen. Darüber hinaus berate ich auch Unternehmen rund um das Thema Datenschutz. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz.
Immer für Sie da – Ihre Betreuung ist meine Priorität
Ich betreue meine Mandantinnen und Mandanten intensiv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen bei mir an erster Stelle.
Haftungsentlastung durch transparente Risikoeinschätzung
Ich zeige Ihnen die tatsächlichen Risiken auf und entlaste Sie von der Haftung. So können Sie sicher und beruhigt handeln, während ich mich um Ihre Datenschutzbelange kümmere.
Lösungsorientiert und praxisnah
Im Gegensatz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösungen. Durch meine engen Kontakte zu den Datenschutzbehörden der Länder erreiche ich pragmatische Ergebnisse, die Ihre Datenschutzbedenken deutlich reduzieren.
Mehr als 650 Apotheken vertrauen uns bundesweit
Mit der Betreuung von über 650 Apotheken bundesweit profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung und Expertise im Datenschutz speziell für Apotheken.
Kontinuierliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner
Ihre Betreuung ist bei mir in den besten Händen – immer durch einen festen Ansprechpartner. So garantiere ich Ihnen eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Erfahrung als Lead Auditor für fundierte Branchenkenntnisse
Durch meine Tätigkeit als Lead Auditor ISO 9001 für die BSI (British Standards Institution) inspiziere ich Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Handel und Dienstleistung und führe ausführliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Einblicke geben mir ein tiefes Verständnis für die Prozesse und Mentalitäten der Branche. Darüber hinaus bin ich als Lead Auditor ISO 27001 tätig.
Umfassende Ressourcen und Expertise auf MyDatenschutz.online
Über unser Portal MyDatenschutz.online stelle ich Vorlagen, Formulare, Expertenwissen und Studien rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie regelmäßig meinen Newsletter „Der Datenschutzbeauftragte“.
Ist ein Datenschutzbeauftragter für Apotheken verpflichtend?
Ja, ein Datenschutzbeauftragter ist für Apotheken verpflichtend. Dadurch, dass eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) in einem Betrieb wie einer Apotheke notwendig ist, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist immer dann vonnöten, wenn eine geplante Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein großes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Der Datenschutzbeauftragte muss der Aufsichtsbehörde gemeldet und seine Kontaktdaten öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Sanktionen für den Apothekeninhaber.
Apotheken können dabei zwischen einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten wählen.
Schützen Sie die Gesundheitsdaten Ihrer Kunden und Kollegen gemäß der DSGVO. Unser Leitfaden hilft Ihnen, Datenschutzvorgaben im
Apothekenalltag sicher und rechtskonform umzusetzen. Erfahren Sie alles über den sicheren Umgang mit personenbezogenen
Daten und vermeiden Sie Verstöße mit praktischen Tipps.
Laden Sie den Leitfaden kostenlos herunter – einfach Ihre E‑Mail-Adresse eingeben und direkt loslegen!
Darum sollten Sie sorgfältig zwischen internem und externen Datenschutzbeauftragten abwägen
Besonderer Kündigungsschutz
Ein interner DSB genießt besonderen Kündigungsschutz, was einerseits seine Unabhängigkeit stärken soll, andererseits aber auch eine gewisse Bindung und möglicherweise langfristige Verpflichtungen für das Unternehmen bedeutet.
Ständige Fortbildung
Der interne Datenschutzbeauftragte muss stets auf dem neuesten Stand des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis sein. Dies erfordert regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen, die das Unternehmen nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch unterstützen muss.
Infrastruktur und Zeit
Ein interner Datenschutzbeauftragter benötigt eine angemessene Infrastruktur, einschließlich eines eigenen Arbeitsplatzes, und ausreichend Zeit, um seine Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Diese Ressourcen müssen vom Unternehmen bereitgestellt werden, was einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Die Unabhängigkeit des internen Datenschutzbeauftragten ist für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben von entscheidender Bedeutung. Wenn ein Datenschutzbeauftragter familiäre Bindungen zu anderen Mitarbeitenden oder zum Management hat, kann dies zu Interessenkonflikten führen, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen. In solchen Fällen kann die Datenschutzbehörde den Datenschutzbeauftragten nicht anerkennen, was schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben kann, einschließlich der Tatsache, dass das Unternehmen so behandelt wird, als hätte es keinen Datenschutzbeauftragten.
Es lässt sich also sagen, dass die besonderen Anforderungen an einen internen Datenschutzbeauftragten Apotheken vor erhebliche organisatorische und rechtliche Herausforderungen stellen. Ein externer Datenschutzbeauftragter lohnt sich also umso mehr, insbesondere wenn die internen Ressourcen oder die Struktur des Unternehmens nicht ausreichen, um einen internen Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen und seine Unabhängigkeit zu gewährleisten. Ein flexibler Datenschutzbeauftragter wie Michael Triesch kann hier flexibler und unkomplizierter eingesetzt werden, was für Sie potenzielle Risiken minimieren kann.
Vorteile bei der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten
Mit der Beauftragung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten für Apotheken genießen Sie gleich mehrere Vorteile.
Durch unsere Unabhängigkeit können wir eine neutrale und objektive Perspektive auf Ihr Unternehmen haben. Das ermöglicht uns eine unvoreingenommene Beurteilung Ihrer Datenschutzpraktiken.
Zudem ist Michael Triesch als Datenschutzbeauftragter mit profunder Fachkenntnis gerüstet und widmet sich seit vielen Jahren ausschließlich dem Datenschutz im Gesundheitswesen.
Als unabhängiger Datenschutzexperte ist Michael Triesch zudem in der Lage, Ihnen eine kontinuierliche, pragmatische und praxisnahe Betreuung zu garantieren – 24/7 für Sie erreichbar. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten genießen Sie den Vorteil, dass Sie Ihre internen Ressourcen sparen können. Ob es dabei um die Zeit geht, die Sie benötigen würden, sich selbst tiefgehend mit dem Datenschutz auseinanderzusetzen oder darum, Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Sichern Sie sich praxisnahe Expertise und unermüdlichen Einsatz mit der Beauftragung von Michael Triesch als externen Datenschutzbeauftragten!
Medizinische Daten — Herausforderung für den Datenschutz
Gesundheitsdaten stellen eine besondere Herausforderung für den Datenschutz dar. Als Gesundheitsdaten fallen sie unter die Kategorie der ““besonderen Daten”” (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) und unterliegen daher verschärften Schutzanforderungen. Der erhöhte Schutzbedarf ergibt sich aus dem Risiko von Diskriminierung und Stigmatisierung bei Veröffentlichung, der berufsbedingten Schweigepflicht, die bei unbefugtem Zugriff verletzt würde, und den potenziellen existenziellen Risiken für Patienten bei Bekanntwerden sensibler Informationen. Bricht ein Apotheker seine berufsbedingte Schweigepflicht, kann es zur Aberkennung der Approbation kommen.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind strenge Rechtfertigungsgründe für die Verarbeitung erforderlich, wie die Einwilligung des Patienten oder pharmazeutisch-rechtliche Anforderungen. Organisatorische Vorkehrungen wie die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und regelmäßige Schulungen, sind ebenso unerlässlich wie technische Schutzmaßnahmen, etwa die Verschlüsselung und Pseudonymisierung von Daten.
Der Zugriff auf personenbezogene Daten sollte strikt auf pharmazeutisches Fachpersonal und PKA’s (Pharmazeutisch kaufmännische Angestellte) beschränkt sein. Die Digitalisierung und der verstärkende Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz) im Gesundheitswesen bietet große Chancen, stellt aber gleichzeitig eine Herausforderung für den Datenschutz dar. Wir von TRIESCHconsult sind seit mehr als 10 Jahren mit dieser Herausforderung vertraut und stets auf dem aktuellen Stand, um unseren Mandanten tatkräftige Unterstützung bieten zu können.”
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Datenschutz in Ihrer Apotheke zur Verfügung!
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich Michael Triesch individuell beraten – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!