Kom­pe­tenz von Michael Tri­esch

Daten­schutz für Apotheken

Ver­trauen — Sicher­heit — Ser­vice

Wir sind Ihre Experten für den Daten­schutz für Apotheken

Seit über einem Jahrzehnt bieten wir prag­ma­tis­che Daten­schut­zlö­sun­gen, die alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen und die sen­si­blen Dat­en Ihrer Kun­den schützen. Unsere umfan­gre­iche Erfahrung, pro­funde Ken­nt­nisse von Apotheken und eine enge Zusam­me­nar­beit mit den jew­eili­gen Daten­schutzbe­hör­den ermöglicht es uns, prag­ma­tis­che und umset­zbare Lösun­gen zu find­en, die den Daten­schutz einen naht­los inte­grier­baren Bestandteil Ihres Geschäft­sprozess­es wer­den lassen.

Ver­trauen Sie auf unsere Kom­pe­tenz und prof­i­tieren Sie von ein­er inten­siv­en Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner, der Ihre Bedürfnisse und Wün­sche stets in den Mit­telpunkt stellt. Mit unser­er kon­tinuier­lichen Unter­stützung kön­nen Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzen­tri­eren, während wir uns um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mern. Wir sind 24/7 für Sie da – Ihre Sicher­heit ist unsere Pri­or­ität. Über 650 Apotheken bun­desweit ver­trauen bere­its auf unsere Exper­tise – wer­den auch Sie ein Teil davon.

DSGVO für Apotheken — Das müssen Sie beacht­en

Apotheken müssen bei den Anforderun­gen der Daten­schutz­grund­verord­nung (DSGVO) einige wichtige Punk­te beacht­en, um den Schutz der sen­si­blen
Gesund­heits­dat­en ihrer Kun­den zu gewährleis­ten:

Apotheken müssen unab­hängig von der Mitar­beit­erzahl immer einen Daten­schutzbeauf­tragten nen­nen – auch wenn in der DSGVO eine Min­dest­mi­tar­beit­erzahl von 10 genan­nt wird.

Denn Voraus­set­zung für einen Daten­schutzbeauf­tragten ist neben der Mitar­beit­erzahl die Notwendigkeit, dass eine Daten­schutz­fol­gen­ab­schätzung (DSFA) in einem Betrieb erforder­lich ist. Und zwar, wenn eine geplante Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en voraus­sichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Frei­heit­en natürlicher Per­so­n­en zur Folge hat. Beispiele dafür sind Maß­nah­men, wie:

  • Kun­denkarte oder — bonussys­tem
  • Videoüberwachung
  • Zugang zum Waren­wirtschaftssys­tem mit bio­metrischen Sys­te­men (Bspw. Fin­ger­print)
  • GPS- Ortung im Boten­di­enst

Daraus ergibt sich, dass eine Apotheke schon nur mit einem Mitar­bei­t­en­den verpflich­t­end einen Daten­schutzbeauf­tragten haben muss.

Ein umfassendes Verze­ich­nis aller Daten­ver­ar­beitungstätigkeit­en muss erstellt und laufend aktu­al­isiert wer­den. Kun­den müssen auf Ver­lan­gen über ihre Dat­en informiert wer­den, die die Apotheke über sie erhoben hat. Geeignete Schutz­maß­nah­men wie Verschlüsselung und Zugriffs­beschränkun­gen müssen umge­set­zt wer­den, um die Dat­en zu sich­ern. Sollte es Daten­schutzver­let­zun­gen (Daten­pan­nen) geben, müssen diese dem Daten­schutzbeauf­tragten gemeldet wer­den. Dieser prüft gemein­sam mit dem Ver­ant­wortlichen, wie gravierend die Daten­panne ist und ob es Geschädigte gibt und ob es zwin­gend notwendig ist, eine Daten­schutzmel­dung bei der jew­eili­gen Lan­des­daten­schutzbe­hörde ein­re­ichen zu müssen.

Bei der Zusam­me­nar­beit mit exter­nen Dien­stleis­tern, wie z.B. Rezept­abrech­nungsstellen, den Anbi­etern von Waren­wirtschaftssys­te­men, IT- Sup­port (ins­beson­dere, wenn via TeamView­er Zugang zum Waren­wirtschaftssys­tem beste­ht) oder externe Lohn­buch­hal­ter müssen klare Vere­in­barun­gen zur Auf­tragsver­ar­beitung getrof­fen wer­den. Für die Zusam­me­nar­beit zwis­chen Hausapotheken oder Zyto­sta­ti­ka her­stel­len­den Apotheken und Onkolo­gen ist ein Ver­trag der gemein­sam ver­ant­wortlichen Parteien uner­lässlich. Dieser Ver­trag dient dazu, die geset­zlichen Anforderun­gen zu erfüllen und die Ver­ant­wortlichkeit­en klar zu definieren.“ Ganz wichtig, die meis­ten ken­nen diese Vorge­hensweise nicht, sie dient aber der rechtlichen Absicherung der jew­eili­gen Betrieb­ser­laub­nis­in­hab­er.

Mitar­bei­t­ende soll­ten regelmäßig zum The­ma Daten­schutz, Cyber­sicher­heit und im Umgang mit ggf. Daten­pan­nen geschult und zur Ver­schwiegen­heit verpflichtet wer­den. Alle Maß­nah­men und Prozesse müssen doku­men­tiert wer­den, um die Ein­hal­tung der DSGVO nach­weisen zu kön­nen.

Apotheken ver­ar­beit­en beson­ders sen­si­ble Gesund­heits­dat­en, daher ist die Ein­hal­tung der DSGVO von großer Bedeu­tung. Eine sorgfältige Umset­zung der Daten­schutz­maß­nah­men ist uner­lässlich, um hohe Bußgelder und Schadenser­satz­forderun­gen zu ver­mei­den. Wir von TRI­ESCHcon­sult helfen Ihnen bei der Ein­hal­tung der DSGVO und kön­nen mit unser­er Exper­tise und den vie­len erfol­gre­ichen Pro­jek­ten auf einen umfan­gre­ichen Erfahrungss­chatz zurückgreifen.

Was ist Dig­i­tal Healt­care?

Dig­i­tal Health­care umfasst den Ein­satz dig­i­taler Tech­nolo­gien und inno­v­a­tiv­er Lösun­gen zur Verbesserung der Gesund­heitsver­sorgung. Dazu gehören elek­tro­n­is­che Patien­te­nak­ten, Telemedi­zin, Gesund­heits- Apps und ver­net­zte Geräte, die Diag­nose, Behand­lung und Präven­tion von Krankheit­en effizien­ter und zugänglich­er machen.

Dig­i­tale Gesund­heits­dat­en — Die Wichtigkeit von Daten­schutz in Apotheken

In Apotheken wer­den Gesund­heits­dat­en ver­ar­beit­et, die stren­gen Daten­schutzan­forderun­gen unter­liegen. Ein wirk­samer Schutz dieser Dat­en ist äußerst wichtig, um das Ver­trauen der Kun­den zu erhal­ten und die geset­zlichen Anforderun­gen zu erfüllen. Daten­schutz­maß­nah­men wie Verschlüsselung, Zugriff­skon­trollen und regelmäßige Schu­lun­gen der Mitar­bei­t­en­den sind uner­lässlich, um Daten­miss­brauch und Daten­schutzver­let­zun­gen zu ver­hin­dern.

Eine sorgfältige Umset­zung und kon­tinuier­liche Anpas­sung der Daten­schutz­maß­nah­men schützt nicht nur die Pri­vat­sphäre der Kun­den, son­dern ver­mei­det auch hohe Bußgelder und Schadenser­satz­forderun­gen sowie rechtliche Kon­se­quen­zen. Apotheken müssen sich­er­stellen, dass alle Daten­ver­ar­beitung­sprozesse trans­par­ent und sich­er gestal­tet sind, um den hohen Stan­dards der Daten­schutz- Grund­verord­nung (DSGVO) gerecht zu wer­den.

Sie suchen Unter­stützung beim The­ma Daten­schutz für Ihre Apotheke?

Mit TRI­ESCHcon­sult haben Sie den richti­gen Ansprech­part­ner gefun­den. In unser­er Daten­schutz- Sprech­stunde bieten wir Ihnen eine unverbindliche Erst­ber­atung an, um Ihre Fra­gen rund um den Daten­schutz in Ihrer Apotheke zu  klären. Michael Tri­esch ver­fügt über umfan­gre­iche Exper­tise im Bere­ich Daten­schutz und unter­stützt seit über einem Jahrzehnt Apotheken bun­desweit.

Wir helfen Ihnen, alle geset­zlichen Anforderun­gen zu erfüllen und Gesund­heits­dat­en Ihrer Kun­den effek­tiv zu schützen. Ver­trauen Sie auf unsere Kom­pe­tenz und lassen Sie sich indi­vidu­ell und prax­is­nah berat­en. Vere­in­baren Sie jet­zt Ihre unverbindliche Erst­ber­atung und prof­i­tieren Sie von unser­er langjähri­gen Erfahrung und prag­ma­tis­che und prax­is­na­he Daten­schut­zlö­sun­gen.

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt!

Ihre Apotheke ver­di­ent den besten Schutz für Gesund­heits­dat­en. Lassen Sie sich von unserem Experten umfassend und indi­vidu­ell berat­en, damit Sie stets auf der sicheren Seite sind. Ger­traude Tri­esch-Bergs ist eine erfahrene Apothek­erin mit langjähriger selb­st­ständi­ger Prax­is. Als geschätzte Kol­le­gin trägt sie wesentlich zur hohen Qual­ität unser­er Dien­stleis­tun­gen bei. Ihre langjährige Erfahrung und ihr bre­ites Wis­sensspek­trum, sowie kon­tinuier­liche Weit­er­bil­dung machen sie zur unverzicht­baren Stütze unseres Teams. Ihr Engage­ment und ihre Lei­den­schaft für ihren Beruf spiegeln sich in der Zufrieden­heit unser­er Kun­den wider.

Ver­trauen Sie auf unsere Erfahrung und prax­is­na­hen Lösun­gen. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute – wir freuen uns darauf, Ihnen weit­erzuhelfen!

Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen — Das macht uns einzi­gar­tig

Ver­trauen durch 11 Jahre Daten­schutzex­per­tise

Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich haupt­säch­lich spezial­isierte Daten­schut­zlö­sun­gen für Apotheken und das Gesund­heitswe­sen, die alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen und die sen­si­blen Dat­en Ihrer Kun­den schützen. Darüber hin­aus berate ich auch Unternehmen rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trauen Sie auf meine Erfahrung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist meine Pri­or­ität

Ich betreue meine Man­dan­tinnen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürfnisse ste­hen bei mir an erster Stelle.

Haf­tungsent­las­tung durch trans­par­ente Risikoein­schätzung

Ich zeige Ihnen die tat­säch­lichen Risiken auf und ent­laste Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sich­er und beruhigt han­deln, während ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mere.

Lösung­sori­en­tiert und prax­is­nah

Im Gegen­satz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösun­gen. Durch meine engen Kon­tak­te zu den Daten­schutzbe­hör­den der Län­der erre­iche ich prag­ma­tis­che Ergeb­nisse, die Ihre Daten­schutzbe­denken deut­lich reduzieren.

Mehr als 650 Apotheken ver­trauen uns bun­desweit

Mit der Betreu­ung von über 650 Apotheken bun­desweit prof­i­tieren Sie von unser­er umfassenden Erfahrung und Exper­tise im Daten­schutz speziell für Apotheken.

Kon­tinuier­liche Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den besten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garantiere ich Ihnen eine kon­tinuier­liche und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit.

Erfahrung als Lead Audi­tor für fundierte Branchenken­nt­nisse

Durch meine Tätigkeit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (British Stan­dards Insti­tu­tion) inspiziere ich Unternehmen aus den Bere­ichen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dien­stleis­tung und führe aus­führliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Ein­blicke geben mir ein tiefes Ver­ständ­nis für die Prozesse und Men­tal­itäten der Branche. Darüber hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfassende Ressourcen und Exper­tise auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stelle ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Experten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regelmäßig meinen Newslet­ter „Der Daten­schutzbeauf­tragte“.

Ist ein Daten­schutzbeauf­tragter für Apotheken verpflich­t­end?

Ja, ein Daten­schutzbeauf­tragter ist für Apotheken verpflich­t­end. Dadurch, dass eine Daten­schutz­fol­gen­ab­schätzung (DSFA) in einem Betrieb wie ein­er Apotheke notwendig ist, muss ein Daten­schutzbeauf­tragter benan­nt wer­den. Eine Daten­schutz­fol­gen­ab­schätzung ist immer dann von­nöten, wenn eine geplante Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en voraus­sichtlich ein großes Risiko für die Rechte und Frei­heit­en natür­lich­er Per­so­n­en zur Folge hat. Der Daten­schutzbeauf­tragte muss der Auf­sichts­be­hörde gemeldet und seine Kon­tak­t­dat­en öffentlich zugänglich gemacht wer­den. Bei Nichtein­hal­tung der Vorschriften dro­hen empfind­liche Bußgelder und Sank­tio­nen für den Apotheken­in­hab­er.

Apotheken kön­nen dabei zwis­chen einem inter­nen oder exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten wählen.

Schützen Sie die Gesund­heits­dat­en Ihrer Kun­den und Kol­le­gen gemäß der DSGVO. Unser Leit­faden hil­ft Ihnen, Daten­schutzvor­gaben im
Apotheke­nall­t­ag sich­er und recht­skon­form umzuset­zen. Erfahren Sie alles über den sicheren Umgang mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen
Dat­en und ver­mei­den Sie Ver­stöße mit prak­tis­chen Tipps.
Laden Sie den Leit­faden kosten­los herunter – ein­fach Ihre E‑Mail-Adresse eingeben und direkt losle­gen!

Darum soll­ten Sie sorgfältig zwis­chen internem und exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten abwä­gen

Beson­der­er Kündigungsschutz
Ein intern­er DSB genießt beson­deren Kündigungsschutz, was ein­er­seits seine Unab­hängigkeit stärken soll, ander­er­seits aber auch eine gewisse Bindung und möglicher­weise langfristige Verpflich­tun­gen für das Unternehmen bedeutet.

Ständi­ge Fort­bil­dung
Der interne Daten­schutzbeauf­tragte muss stets auf dem neuesten Stand des Daten­schutzrechts und der Daten­schutzprax­is sein. Dies erfordert regelmäßige Schu­lun­gen und Weit­er­bil­dun­gen, die das Unternehmen nicht nur finanziell, son­dern auch organ­isatorisch unter­stützen muss.

Infra­struk­tur und Zeit
Ein intern­er Daten­schutzbeauf­tragter benötigt eine angemessene Infra­struk­tur, ein­schließlich eines eige­nen Arbeit­splatzes, und aus­re­ichend Zeit, um seine Auf­gaben effek­tiv erfüllen zu kön­nen. Diese Ressourcen müssen vom Unternehmen bere­it­gestellt wer­den, was einen zusät­zlichen Aufwand bedeutet.

Unab­hängigkeit und Inter­essenkon­flik­te
Die Unab­hängigkeit des inter­nen Daten­schutzbeauf­tragten ist für die ord­nungs­gemäße Erfül­lung sein­er Auf­gaben von entschei­den­der Bedeu­tung. Wenn ein Daten­schutzbeauf­tragter famil­iäre Bindun­gen zu anderen Mitar­bei­t­en­den oder zum Man­age­ment hat, kann dies zu Inter­essenkon­flik­ten führen, die seine Unab­hängigkeit beein­trächti­gen. In solchen Fällen kann die Daten­schutzbe­hörde den Daten­schutzbeauf­tragten nicht anerken­nen, was schw­er­wiegende Fol­gen für das Unternehmen haben kann, ein­schließlich der Tat­sache, dass das Unternehmen so behan­delt wird, als hätte es keinen Daten­schutzbeauf­tragten.

Es lässt sich also sagen, dass die beson­deren Anforderun­gen an einen inter­nen Daten­schutzbeauf­tragten Apotheken vor erhe­bliche organ­isatorische und rechtliche Her­aus­forderun­gen stellen. Ein extern­er Daten­schutzbeauf­tragter lohnt sich also umso mehr, ins­beson­dere wenn die inter­nen Ressourcen oder die Struk­tur des Unternehmens nicht aus­re­ichen, um einen inter­nen Daten­schutzbeauf­tragten gemäß den geset­zlichen Anforderun­gen zu unter­stützen und seine Unab­hängigkeit zu gewährleis­ten. Ein flex­i­bler Daten­schutzbeauf­tragter wie Michael Tri­esch kann hier flex­i­bler und unkom­pliziert­er einge­set­zt wer­den, was für Sie poten­zielle Risiken min­imieren kann.

Vorteile bei der Beauf­tra­gung eines exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten

Mit der Beauf­tra­gung eines unab­hängi­gen Daten­schutzbeauf­tragten für Apotheken genießen Sie gle­ich mehrere Vorteile.

Durch unsere Unab­hängigkeit kön­nen wir eine neu­trale und objek­tive Per­spek­tive auf Ihr Unternehmen haben. Das ermöglicht uns eine unvor­ein­genommene Beurteilung Ihrer Daten­schutzprak­tiken.

Zudem ist Michael Tri­esch als Daten­schutzbeauf­tragter mit pro­fun­der Fachken­nt­nis gerüstet und wid­met sich seit vie­len Jahren auss­chließlich dem Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen.

Als unab­hängiger Daten­schutzex­perte ist Michael Tri­esch zudem in der Lage, Ihnen eine kon­tinuier­liche, prag­ma­tis­che und prax­is­na­he Betreu­ung zu garantieren – 24/7 für Sie erre­ich­bar. Mit einem exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten genießen Sie den Vorteil, dass Sie Ihre inter­nen Ressourcen sparen kön­nen. Ob es dabei um die Zeit geht, die Sie benöti­gen wür­den, sich selb­st tiefge­hend mit dem Daten­schutz auseinan­derzuset­zen oder darum, Bußgelder, Schadenser­satz­forderun­gen oder rechtliche Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den.

Sich­ern Sie sich prax­is­na­he Exper­tise und uner­müdlichen Ein­satz mit der Beauf­tra­gung von Michael Tri­esch als exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten!

Medi­zinis­che Dat­en — Her­aus­forderung für den Daten­schutz

Gesund­heits­dat­en stellen eine beson­dere Her­aus­forderung für den Daten­schutz dar. Als Gesund­heits­dat­en fall­en sie unter die Kat­e­gorie der ““beson­deren Dat­en”” (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) und unter­liegen daher ver­schärften Schutzan­forderun­gen. Der erhöhte Schutzbe­darf ergibt sich aus dem Risiko von Diskri­m­inierung und Stig­ma­tisierung bei Veröffentlichung, der berufs­be­d­ingten Schweigepflicht, die bei unbefugtem Zugriff ver­let­zt würde, und den poten­ziellen exis­ten­ziellen Risiken für Patien­ten bei Bekan­ntwer­den sen­si­bler Infor­ma­tio­nen. Bricht ein Apothek­er seine berufs­be­d­ingte Schweigepflicht, kann es zur Aberken­nung der Appro­ba­tion kom­men.

Um diesen Her­aus­forderun­gen zu begeg­nen, sind strenge Recht­fer­ti­gungs­gründe für die Ver­ar­beitung erforder­lich, wie die Ein­willi­gung des Patien­ten oder phar­mazeutisch-rechtliche Anforderun­gen. Organ­isatorische Vorkehrun­gen wie die Ver­pflich­tung der Mitar­beit­er auf das Datenge­heim­nis und regelmäßige Schu­lun­gen, sind eben­so uner­lässlich wie tech­nis­che Schutz­maß­nah­men, etwa die Ver­schlüs­selung und Pseu­do­nymisierung von Dat­en.

Der Zugriff auf per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en sollte strikt auf phar­mazeutis­ches Fach­per­son­al und PKA’s (Phar­mazeutisch kaufmän­nis­che Angestellte) beschränkt sein. Die Dig­i­tal­isierung und der ver­stärk­ende Ein­satz von KI (Kün­stliche Intel­li­genz) im Gesund­heitswe­sen bietet große Chan­cen, stellt aber gle­ichzeit­ig eine Her­aus­forderung für den Daten­schutz dar. Wir von TRI­ESCHcon­sult sind seit mehr als 10 Jahren mit dieser Her­aus­forderung ver­traut und stets auf dem aktuellen Stand, um unseren Man­dan­ten tatkräftige Unter­stützung bieten zu kön­nen.”

Haben Sie noch Fra­gen?

Wir ste­hen Ihnen gerne für alle Fra­gen rund um den Daten­schutz in Ihrer Apotheke zur Verfügung!

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich Michael Tri­esch indi­vidu­ell berat­en – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!