Kom­pe­tenz von Michael Triesch

Daten­schutz für Apo­the­ken

Ver­trau­en — Sicher­heit — Ser­vice

Wir sind Ihre Exper­ten für den Daten­schutz für Apo­the­ken

Seit über einem Jahr­zehnt bie­ten wir prag­ma­ti­sche Daten­schutz­lö­sun­gen, die alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len und die sen­si­blen Daten Ihrer Kun­den schüt­zen. Unse­re umfang­rei­che Erfah­rung, pro­fun­de Kennt­nis­se von Apo­the­ken und eine enge Zusam­men­ar­beit mit den jewei­li­gen Daten­schutz­be­hör­den ermög­licht es uns, prag­ma­ti­sche und umsetz­ba­re Lösun­gen zu fin­den, die den Daten­schutz einen naht­los inte­grier­ba­ren Bestand­teil Ihres Geschäfts­pro­zes­ses wer­den las­sen.

Ver­trau­en Sie auf unse­re Kom­pe­tenz und pro­fi­tie­ren Sie von einer inten­si­ven Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner, der Ihre Bedürf­nis­se und Wün­sche stets in den Mit­tel­punkt stellt. Mit unse­rer kon­ti­nu­ier­li­chen Unter­stüt­zung kön­nen Sie sich ganz auf Ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren, wäh­rend wir uns um Ihre Daten­schutz­be­lan­ge küm­mern. Wir sind 24/7 für Sie da – Ihre Sicher­heit ist unse­re Prio­ri­tät. Über 650 Apo­the­ken bun­des­weit ver­trau­en bereits auf unse­re Exper­ti­se – wer­den auch Sie ein Teil davon.

DSGVO für Apo­the­ken — Das müssen Sie beach­ten

Apo­the­ken müssen bei den Anfor­de­run­gen der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) eini­ge wich­ti­ge Punk­te beach­ten, um den Schutz der sen­si­blen
Gesund­heits­da­ten ihrer Kun­den zu gewähr­leis­ten:

Apo­the­ken müssen unab­hän­gig von der Mit­ar­bei­ter­zahl immer einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten nen­nen – auch wenn in der DSGVO eine Min­dest­mit­ar­bei­ter­zahl von 10 genannt wird.

Denn Vor­aus­set­zung für einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist neben der Mit­ar­bei­ter­zahl die Not­wen­dig­keit, dass eine Daten­schutz­fol­gen­ab­schät­zung (DSFA) in einem Betrieb erfor­der­lich ist. Und zwar, wenn eine geplan­te Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten vor­aus­sicht­lich ein hohes Risi­ko für die Rech­te und Frei­hei­ten natürlicher Per­so­nen zur Fol­ge hat. Bei­spie­le dafür sind Maß­nah­men, wie:

  • Kun­den­kar­te oder — bonus­sys­tem
  • Videoüberwachung
  • Zugang zum Waren­wirt­schafts­sys­tem mit bio­me­tri­schen Sys­te­men (Bspw. Fin­ger­print)
  • GPS- Ortung im Boten­dienst

Dar­aus ergibt sich, dass eine Apo­the­ke schon nur mit einem Mit­ar­bei­ten­den ver­pflich­tend einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten haben muss.

Ein umfas­sen­des Ver­zeich­nis aller Daten­ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten muss erstellt und lau­fend aktua­li­siert wer­den. Kun­den müssen auf Ver­lan­gen über ihre Daten infor­miert wer­den, die die Apo­the­ke über sie erho­ben hat. Geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men wie Verschlüsselung und Zugriffs­be­schrän­kun­gen müssen umge­setzt wer­den, um die Daten zu sichern. Soll­te es Daten­schutz­ver­let­zun­gen (Daten­pan­nen) geben, müssen die­se dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten gemel­det wer­den. Die­ser prüft gemein­sam mit dem Ver­ant­wort­li­chen, wie gra­vie­rend die Daten­pan­ne ist und ob es Geschä­dig­te gibt und ob es zwin­gend not­wen­dig ist, eine Daten­schutz­mel­dung bei der jewei­li­gen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de ein­rei­chen zu müssen.

Bei der Zusam­men­ar­beit mit exter­nen Dienst­leis­tern, wie z.B. Rezeptab­rech­nungs­stel­len, den Anbie­tern von Waren­wirt­schafts­sys­te­men, IT- Sup­port (ins­be­son­de­re, wenn via Team­View­er Zugang zum Waren­wirt­schafts­sys­tem besteht) oder exter­ne Lohn­buch­hal­ter müssen kla­re Ver­ein­ba­run­gen zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung getrof­fen wer­den. Für die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Haus­apo­the­ken oder Zyto­sta­ti­ka her­stel­len­den Apo­the­ken und Onko­lo­gen ist ein Ver­trag der gemein­sam ver­ant­wort­li­chen Par­tei­en uner­läss­lich. Die­ser Ver­trag dient dazu, die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfüllen und die Ver­ant­wort­lich­kei­ten klar zu defi­nie­ren.“ Ganz wich­tig, die meis­ten ken­nen die­se Vor­ge­hens­wei­se nicht, sie dient aber der recht­li­chen Absi­che­rung der jewei­li­gen Betriebs­er­laub­nis­in­ha­ber.

Mit­ar­bei­ten­de soll­ten regel­mä­ßig zum The­ma Daten­schutz, Cyber­si­cher­heit und im Umgang mit ggf. Daten­pan­nen geschult und zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet wer­den. Alle Maß­nah­men und Pro­zes­se müssen doku­men­tiert wer­den, um die Ein­hal­tung der DSGVO nach­wei­sen zu kön­nen.

Apo­the­ken ver­ar­bei­ten beson­ders sen­si­ble Gesund­heits­da­ten, daher ist die Ein­hal­tung der DSGVO von gro­ßer Bedeu­tung. Eine sorg­fäl­ti­ge Umset­zung der Daten­schutz­maß­nah­men ist uner­läss­lich, um hohe Buß­gel­der und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen zu ver­mei­den. Wir von TRI­ESCH­con­sult hel­fen Ihnen bei der Ein­hal­tung der DSGVO und kön­nen mit unse­rer Exper­ti­se und den vie­len erfolg­rei­chen Pro­jek­ten auf einen umfang­rei­chen Erfah­rungs­schatz zurückgreifen.

Was ist Digi­tal Healt­ca­re?

Digi­tal Health­ca­re umfasst den Ein­satz digi­ta­ler Tech­no­lo­gien und inno­va­ti­ver Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung. Dazu gehö­ren elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­ten, Tele­me­di­zin, Gesund­heits- Apps und ver­netz­te Gerä­te, die Dia­gno­se, Behand­lung und Prä­ven­ti­on von Krank­hei­ten effi­zi­en­ter und zugäng­li­cher machen.

Digi­ta­le Gesund­heits­da­ten — Die Wich­tig­keit von Daten­schutz in Apo­the­ken

In Apo­the­ken wer­den Gesund­heits­da­ten ver­ar­bei­tet, die stren­gen Daten­schutz­an­for­de­run­gen unter­lie­gen. Ein wirk­sa­mer Schutz die­ser Daten ist äußerst wich­tig, um das Ver­trau­en der Kun­den zu erhal­ten und die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfüllen. Daten­schutz­maß­nah­men wie Verschlüsselung, Zugriffs­kon­trol­len und regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen der Mit­ar­bei­ten­den sind uner­läss­lich, um Daten­miss­brauch und Daten­schutz­ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern.

Eine sorg­fäl­ti­ge Umset­zung und kon­ti­nu­ier­li­che Anpas­sung der Daten­schutz­maß­nah­men schützt nicht nur die Pri­vat­sphä­re der Kun­den, son­dern ver­mei­det auch hohe Buß­gel­der und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen sowie recht­li­che Kon­se­quen­zen. Apo­the­ken müssen sicher­stel­len, dass alle Daten­ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se trans­pa­rent und sicher gestal­tet sind, um den hohen Stan­dards der Daten­schutz- Grund­ver­ord­nung (DSGVO) gerecht zu wer­den.

Sie suchen Unter­stüt­zung beim The­ma Daten­schutz für Ihre Apo­the­ke?

Mit TRI­ESCH­con­sult haben Sie den rich­ti­gen Ansprech­part­ner gefun­den. In unse­rer Daten­schutz- Sprech­stun­de bie­ten wir Ihnen eine unver­bind­li­che Erst­be­ra­tung an, um Ihre Fra­gen rund um den Daten­schutz in Ihrer Apo­the­ke zu  klä­ren. Michael Triesch ver­fügt über umfang­rei­che Exper­ti­se im Bereich Daten­schutz und unter­stützt seit über einem Jahr­zehnt Apo­the­ken bun­des­weit.

Wir hel­fen Ihnen, alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfül­len und Gesund­heits­da­ten Ihrer Kun­den effek­tiv zu schüt­zen. Ver­trau­en Sie auf unse­re Kom­pe­tenz und las­sen Sie sich indi­vi­du­ell und pra­xis­nah bera­ten. Ver­ein­ba­ren Sie jetzt Ihre unver­bind­li­che Erst­be­ra­tung und pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und prag­ma­ti­sche und pra­xis­na­he Daten­schutz­lö­sun­gen.

Kon­tak­tie­ren Sie uns jetzt!

Ihre Apo­the­ke ver­dient den bes­ten Schutz für Gesund­heits­da­ten. Las­sen Sie sich von unse­rem Exper­ten umfas­send und indi­vi­du­ell bera­ten, damit Sie stets auf der siche­ren Sei­te sind. Ger­trau­de Triesch-Bergs ist eine erfah­re­ne Apo­the­ke­rin mit lang­jäh­ri­ger selbst­stän­di­ger Pra­xis. Als geschätz­te Kol­le­gin trägt sie wesent­lich zur hohen Qua­li­tät unse­rer Dienst­leis­tun­gen bei. Ihre lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und ihr brei­tes Wis­sens­spek­trum, sowie kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­bil­dung machen sie zur unver­zicht­ba­ren Stütze unse­res Teams. Ihr Enga­ge­ment und ihre Lei­den­schaft für ihren Beruf spie­geln sich in der Zufrie­den­heit unse­rer Kun­den wider.

Ver­trau­en Sie auf unse­re Erfah­rung und pra­xis­na­hen Lösun­gen. Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te – wir freu­en uns dar­auf, Ihnen wei­ter­zu­hel­fen!

Daten­schutz im Gesund­heits­we­sen — Das macht uns ein­zig­ar­tig

Ver­trau­en durch 11 Jah­re Daten­schutz­ex­per­ti­se

Seit mehr als einem Jahr­zehnt bie­te ich haupt­säch­lich spe­zia­li­sier­te Daten­schutz­lö­sun­gen für Apo­the­ken und das Gesund­heits­we­sen, die alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len und die sen­si­blen Daten Ihrer Kun­den schüt­zen. Dar­über hin­aus bera­te ich auch Unter­neh­men rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trau­en Sie auf mei­ne Erfah­rung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist mei­ne Prio­ri­tät

Ich betreue mei­ne Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se ste­hen bei mir an ers­ter Stel­le.

Haf­tungs­ent­las­tung durch trans­pa­ren­te Risi­ko­ein­schät­zung

Ich zei­ge Ihnen die tat­säch­li­chen Risi­ken auf und ent­las­te Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sicher und beru­higt han­deln, wäh­rend ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lan­ge küm­me­re.

Lösungs­ori­en­tiert und pra­xis­nah

Im Gegen­satz zu ande­ren sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich fin­de immer Lösun­gen. Durch mei­ne engen Kon­tak­te zu den Daten­schutz­be­hör­den der Län­der errei­che ich prag­ma­ti­sche Ergeb­nis­se, die Ihre Daten­schutz­be­den­ken deut­lich redu­zie­ren.

Mehr als 650 Apo­the­ken ver­trau­en uns bun­des­weit

Mit der Betreu­ung von über 650 Apo­the­ken bun­des­weit pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer umfas­sen­den Erfah­rung und Exper­ti­se im Daten­schutz spe­zi­ell für Apo­the­ken.

Kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den bes­ten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garan­tie­re ich Ihnen eine kon­ti­nu­ier­li­che und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit.

Erfah­rung als Lead Audi­tor für fun­dier­te Bran­chen­kennt­nis­se

Durch mei­ne Tätig­keit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (Bri­tish Stan­dards Insti­tu­ti­on) inspi­zie­re ich Unter­neh­men aus den Berei­chen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dienst­leis­tung und füh­re aus­führ­li­che Gesprä­che mit den Füh­rungs­kräf­ten. Die­se Ein­bli­cke geben mir ein tie­fes Ver­ständ­nis für die Pro­zes­se und Men­ta­li­tä­ten der Bran­che. Dar­über hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfas­sen­de Res­sour­cen und Exper­ti­se auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stel­le ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Exper­ten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regel­mä­ßig mei­nen News­let­ter „Der Daten­schutz­be­auf­trag­te“.

Ist ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter für Apo­the­ken ver­pflich­tend?

Ja, ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter ist für Apo­the­ken ver­pflich­tend. Dadurch, dass eine Daten­schutz­fol­gen­ab­schät­zung (DSFA) in einem Betrieb wie einer Apo­the­ke not­wen­dig ist, muss ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter benannt wer­den. Eine Daten­schutz­fol­gen­ab­schät­zung ist immer dann von­nö­ten, wenn eine geplan­te Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten vor­aus­sicht­lich ein gro­ßes Risi­ko für die Rech­te und Frei­hei­ten natür­li­cher Per­so­nen zur Fol­ge hat. Der Daten­schutz­be­auf­trag­te muss der Auf­sichts­be­hör­de gemel­det und sei­ne Kon­takt­da­ten öffent­lich zugäng­lich gemacht wer­den. Bei Nicht­ein­hal­tung der Vor­schrif­ten dro­hen emp­find­li­che Buß­gel­der und Sank­tio­nen für den Apo­the­ken­in­ha­ber.

Apo­the­ken kön­nen dabei zwi­schen einem inter­nen oder exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten wäh­len.

Schüt­zen Sie die Gesund­heits­da­ten Ihrer Kun­den und Kol­le­gen gemäß der DSGVO. Unser Leit­fa­den hilft Ihnen, Daten­schutz­vor­ga­ben im Apo­the­ken­all­tag sicher und rechts­kon­form umzu­set­zen. Erfah­ren Sie alles über den siche­ren Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und ver­mei­den Sie Ver­stö­ße mit prak­ti­schen Tipps. Laden Sie den Leit­fa­den kos­ten­los her­un­ter – ein­fach Ihre E‑Mail-Adres­se ein­ge­ben und direkt los­le­gen!

Dar­um soll­ten Sie sorg­fäl­tig zwi­schen inter­nem und exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten abwä­gen

Beson­de­rer Kündigungsschutz
Ein inter­ner DSB genießt beson­de­ren Kündigungsschutz, was einer­seits sei­ne Unab­hän­gig­keit stär­ken soll, ande­rer­seits aber auch eine gewis­se Bin­dung und mög­li­cher­wei­se lang­fris­ti­ge Ver­pflich­tun­gen für das Unter­neh­men bedeu­tet.

Stän­di­ge Fort­bil­dung
Der inter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te muss stets auf dem neu­es­ten Stand des Daten­schutz­rechts und der Daten­schutz­pra­xis sein. Dies erfor­dert regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen und Wei­ter­bil­dun­gen, die das Unter­neh­men nicht nur finan­zi­ell, son­dern auch orga­ni­sa­to­risch unter­stüt­zen muss.

Infra­struk­tur und Zeit
Ein inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter benö­tigt eine ange­mes­se­ne Infra­struk­tur, ein­schließ­lich eines eige­nen Arbeits­plat­zes, und aus­rei­chend Zeit, um sei­ne Auf­ga­ben effek­tiv erfül­len zu kön­nen. Die­se Res­sour­cen müs­sen vom Unter­neh­men bereit­ge­stellt wer­den, was einen zusätz­li­chen Auf­wand bedeu­tet.

Unab­hän­gig­keit und Inter­es­sen­kon­flik­te
Die Unab­hän­gig­keit des inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist für die ord­nungs­ge­mä­ße Erfül­lung sei­ner Auf­ga­ben von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Wenn ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter fami­liä­re Bin­dun­gen zu ande­ren Mit­ar­bei­ten­den oder zum Manage­ment hat, kann dies zu Inter­es­sen­kon­flik­ten füh­ren, die sei­ne Unab­hän­gig­keit beein­träch­ti­gen. In sol­chen Fäl­len kann die Daten­schutz­be­hör­de den Daten­schutz­be­auf­trag­ten nicht aner­ken­nen, was schwer­wie­gen­de Fol­gen für das Unter­neh­men haben kann, ein­schließ­lich der Tat­sa­che, dass das Unter­neh­men so behan­delt wird, als hät­te es kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten.

Es lässt sich also sagen, dass die beson­de­ren Anfor­de­run­gen an einen inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten Apo­the­ken vor erheb­li­che orga­ni­sa­to­ri­sche und recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen stel­len. Ein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter lohnt sich also umso mehr, ins­be­son­de­re wenn die inter­nen Res­sour­cen oder die Struk­tur des Unter­neh­mens nicht aus­rei­chen, um einen inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten gemäß den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu unter­stüt­zen und sei­ne Unab­hän­gig­keit zu gewähr­leis­ten. Ein fle­xi­bler Daten­schutz­be­auf­trag­ter wie Michael Triesch kann hier fle­xi­bler und unkom­pli­zier­ter ein­ge­setzt wer­den, was für Sie poten­zi­el­le Risi­ken mini­mie­ren kann.

Vor­tei­le bei der Beauf­tra­gung eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten

Mit der Beauf­tra­gung eines unab­hän­gi­gen Daten­schutz­be­auf­trag­ten für Apo­the­ken genie­ßen Sie gleich meh­re­re Vor­tei­le.

Durch unse­re Unab­hän­gig­keit kön­nen wir eine neu­tra­le und objek­ti­ve Per­spek­ti­ve auf Ihr Unter­neh­men haben. Das ermög­licht uns eine unvor­ein­ge­nom­me­ne Beur­tei­lung Ihrer Daten­schutz­prak­ti­ken.

Zudem ist Michael Triesch als Daten­schutz­be­auf­trag­ter mit pro­fun­der Fach­kennt­nis gerüs­tet und wid­met sich seit vie­len Jah­ren aus­schließ­lich dem Daten­schutz im Gesund­heits­we­sen.

Als unab­hän­gi­ger Daten­schutz­ex­per­te ist Michael Triesch zudem in der Lage, Ihnen eine kon­ti­nu­ier­li­che, prag­ma­ti­sche und pra­xis­na­he Betreu­ung zu garan­tie­ren – 24/7 für Sie erreich­bar. Mit einem exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten genie­ßen Sie den Vor­teil, dass Sie Ihre inter­nen Res­sour­cen spa­ren kön­nen. Ob es dabei um die Zeit geht, die Sie benö­ti­gen wür­den, sich selbst tief­ge­hend mit dem Daten­schutz aus­ein­an­der­zu­set­zen oder dar­um, Buß­gel­der, Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen oder recht­li­che Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den.

Sichern Sie sich pra­xis­na­he Exper­ti­se und uner­müd­li­chen Ein­satz mit der Beauf­tra­gung von Michael Triesch als exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten!

Medi­zi­ni­sche Daten — Her­aus­for­de­rung für den Daten­schutz

Gesund­heits­da­ten stel­len eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung für den Daten­schutz dar. Als Gesund­heits­da­ten fal­len sie unter die Kate­go­rie der ““beson­de­ren Daten”” (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) und unter­lie­gen daher ver­schärf­ten Schutz­an­for­de­run­gen. Der erhöh­te Schutz­be­darf ergibt sich aus dem Risi­ko von Dis­kri­mi­nie­rung und Stig­ma­ti­sie­rung bei Ver­öffent­li­chung, der berufs­be­ding­ten Schwei­ge­pflicht, die bei unbe­fug­tem Zugriff ver­letzt wür­de, und den poten­zi­el­len exis­ten­zi­el­len Risi­ken für Pati­en­ten bei Bekannt­wer­den sen­si­bler Infor­ma­tio­nen. Bricht ein Apo­the­ker sei­ne berufs­be­ding­te Schwei­ge­pflicht, kann es zur Aberken­nung der Appro­ba­ti­on kom­men.

Um die­sen Her­aus­for­de­run­gen zu begeg­nen, sind stren­ge Recht­fer­ti­gungs­grün­de für die Ver­ar­bei­tung erfor­der­lich, wie die Ein­wil­li­gung des Pati­en­ten oder phar­ma­zeu­tisch-recht­li­che Anfor­de­run­gen. Orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­keh­run­gen wie die Ver­pflich­tung der Mit­ar­bei­ter auf das Daten­ge­heim­nis und regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen, sind eben­so uner­läss­lich wie tech­ni­sche Schutz­maß­nah­men, etwa die Ver­schlüs­se­lung und Pseud­ony­mi­sie­rung von Daten.

Der Zugriff auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten soll­te strikt auf phar­ma­zeu­ti­sches Fach­per­so­nal und PKA’s (Phar­ma­zeu­tisch kauf­män­ni­sche Ange­stell­te) beschränkt sein. Die Digi­ta­li­sie­rung und der ver­stär­ken­de Ein­satz von KI (Künst­li­che Intel­li­genz) im Gesund­heits­we­sen bie­tet gro­ße Chan­cen, stellt aber gleich­zei­tig eine Her­aus­for­de­rung für den Daten­schutz dar. Wir von TRI­ESCH­con­sult sind seit mehr als 10 Jah­ren mit die­ser Her­aus­for­de­rung ver­traut und stets auf dem aktu­el­len Stand, um unse­ren Man­dan­ten tat­kräf­ti­ge Unter­stüt­zung bie­ten zu kön­nen.”

Haben Sie noch Fra­gen?

Wir ste­hen Ihnen ger­ne für alle Fra­gen rund um den Daten­schutz in Ihrer Apo­the­ke zur Verfügung!

Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te und las­sen Sie sich Michael Triesch indi­vi­du­ell bera­ten – wir freu­en uns auf Ihre Nach­richt!