Kom­pe­tenz von Michael Tri­esch

Daten­schutz in MVZs

Ver­trauen – Sicher­heit – Ser­vice

Wir sind Ihre Experten für Daten­schutz im MVZ

Wir sind seit mehr als einem Jahrzehnt Ihr zuver­läs­siger Ansprech­part­ner, wenn es um prag­ma­tis­che Daten­schut­zlö­sun­gen im sen­si­blen Bere­ich der medi­zinis­chen Ver­sorgungszen­tren geht. Unser fundiertes Fach­wis­sen und pro­funde Ken­nt­nisse im Bere­ich des Infor­ma­tion­ssicher­heits­man­age­ments (ISO 27001) bilden die Grund­lage dafür, um den effizient und naht­los in Ihre Prozesse zu inte­gri­eren.

Wir bieten Ihnen indi­vidu­elle Lösun­gen, die die geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen und dabei gle­ichzeit­ig die Abläufe in Ihrem MVZ unter­stützen. Wir verbinden prak­tis­che Umset­zbarkeit mit höch­ster Daten­sicher­heit, um die Pri­vat­sphäre Ihrer Patien­ten und Mitar­beit­er zu schützen.

Bei TRI­ESCHcon­sult prof­i­tieren Sie von ein­er per­sön­lichen Betreu­ung mit fes­ten Ansprech­part­nern und ein­er Erre­ich­barkeit rund um die Uhr. So sor­gen wir dafür, dass Sie sich auf Ihre Ker­nauf­gaben konzen­tri­eren kön­nen. Ver­trauen Sie auf unsere Kom­pe­tenz, um Ihr MVZ sich­er und zukun­fts­fähig zu machen!

Was ist Daten­schutz in MVZs?

Beim Daten­schutz in medi­zinis­chen Ver­sorgungszen­tren (MVZ) geht es um den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er, ins­beson­dere gesund­heits­be­zo­gen­er Dat­en, die im Prax­isall­t­ag ver­ar­beit­et wer­den. Dazu gehören Patien­ten­dat­en, Behand­lungsver­läufe sowie interne Infor­ma­tio­nen der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er. Ziel ist der sichere, zweck­ge­bun­dene und ver­trauliche Umgang mit diesen Dat­en im Sinne der DSGVO und ander­er ein­schlägiger Vorschriften. Der Daten­schutz im MVZ gewährleis­tet die infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung und schützt die Pri­vat­sphäre der Betrof­fe­nen. Die Geschäfts­führung des MVZ ist mit Unter­stützung der Daten­schutzbeauf­tragten dafür ver­ant­wortlich, die Ein­hal­tung der geset­zlichen Vor­gaben sicherzustellen und die Mitar­bei­t­en­den regelmäßig zu schulen.

Was ist der Unter­schied zwis­chen MVZ und Kranken­haus?

Medi­zinis­che Ver­sorgungszen­tren (MVZ) und Kranken­häuser unter­schei­den sich in Struk­tur, Zielset­zung und Leis­tungsange­bot. MVZ sind primär ambu­lante Ein­rich­tun­gen, in denen Ärzte ver­schieden­er Fachrich­tun­gen inter­diszi­plinär zusam­me­nar­beit­en, während Kranken­häuser primär sta­tionär aus­gerichtet sind, aber auch ambu­lante Leis­tun­gen anbi­eten. MVZs konzen­tri­eren sich auf Rou­tinebe­hand­lun­gen und Diag­nos­tik mit kurz­er Ver­weil­dauer, während Kranken­häuser ein bre­it­eres Spek­trum abdeck­en, ein­schließlich Not­fal­lver­sorgung, kom­plex­er Oper­a­tio­nen und län­ger­er sta­tionär­er Aufen­thalte. Die Träger­schaft eines MVZ kann pri­vat, ärztlich oder kranken­hausähn­lich sein, während Kranken­häuser häu­fig von öffentlichen, pri­vat­en oder kirch­lichen Trägern geführt wer­den. MVZs finanzieren sich über­wiegend über ambu­lante Abrech­nun­gen, Kranken­häuser hinge­gen über Fall­pauschalen und sta­tionäre Leis­tun­gen. Rechtlich gel­ten für MVZ eigene Regelun­gen (§ 95 SGB V), während für Kranken­häuser andere geset­zliche Rah­menbe­din­gun­gen gel­ten. Trotz dieser Unter­schiede kön­nen MVZ eng mit Kranken­häusern kooperieren und sog­ar auf dem gle­ichen Gelände ange­siedelt sein, was eine Verzah­nung der Ver­sorgung ermöglicht.

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt!

Schützen Sie Ihr MVZ und die sen­si­blen Gesund­heits­dat­en Ihrer Patien­ten mit dem fundierten Fach­wis­sen von TRI­ESCHcon­sult. Wir bieten Ihnen indi­vidu­elle Daten­schut­zlö­sun­gen, die sich naht­los in Ihre Prozesse inte­gri­eren lassen — rechtssich­er, prag­ma­tisch und effizient.

Unsere langjährige Erfahrung im Gesund­heitswe­sen und unsere prax­isori­en­tierte Herange­hensweise sind die Basis für eine ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit. Während wir uns um den Daten­schutz küm­mern, kön­nen Sie sich voll und ganz auf Ihre Pati­entin­nen und Patien­ten konzen­tri­eren.

Gerne berat­en wir Sie gerne und unter­stützen Sie bei der Bewäl­ti­gung Ihrer daten­schutzrechtlichen Her­aus­forderun­gen!

Wer darf im MVZ Infor­ma­tio­nen erhal­ten?

In einem medi­zinis­chen Ver­sorgungszen­trum (MVZ) dür­fen Infor­ma­tio­nen über Patien­ten eben­falls nur an berechtigte Per­so­n­en weit­ergegeben wer­den. Dies umfasst zunächst die Per­so­n­en, die vom Patien­ten dazu ermächtigt wur­den, wie nahe Ange­hörige oder geset­zliche Vertreter.
Für die Mitar­bei­t­en­den eines MVZ gilt: Sie dür­fen Patien­ten­dat­en nur dann weit­ergeben, wenn dies für ihre Tätigkeit erforder­lich ist und entwed­er durch geset­zliche Bes­tim­mungen oder die Ein­willi­gung des Patien­ten gedeckt wird. Jede Weit­er­gabe von beson­ders schützenswerten Dat­en, ins­beson­dere von Gesund­heits­dat­en, muss zweck­ge­bun­den und unter strik­ter Wahrung der Ver­traulichkeit erfol­gen.

Schützen Sie die Gesund­heits­dat­en Ihrer Pati­entin­nen und Patien­ten mit Sicher­heit und Sorgfalt! Unser kosten­los­er Leit­faden „Daten­schutz in Arzt­prax­en“ unter­stützt Sie dabei, die kom­plex­en Daten­schutzvor­gaben der DSGVO, des BDSG und des SGB effizient und recht­skon­form im Prax­isall­t­ag umzuset­zen. Erhal­ten Sie wertvolle Tipps zum ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit Gesund­heits­dat­en, klare Anleitun­gen zur Doku­men­ta­tion und hil­fre­iche Maß­nah­men zum Schutz vor Daten­schutzver­stößen. Laden Sie den Leit­faden jet­zt kosten­los herunter – geben Sie ein­fach Ihre E‑Mail-Adresse ein und starten Sie direkt!

Datenüber­mit­tlun­gen zwis­chen Kliniken und medi­zinis­chen Ver­sorgungszen­tren

Datenüber­mit­tlun­gen zwis­chen Kliniken und Medi­zinis­chen Ver­sorgungszen­tren (MVZ) bedür­fen ein­er stren­gen daten­schutzrechtlichen Beach­tung, da bei­de Ein­rich­tun­gen sep­a­rate daten­ver­ar­bei­t­ende Stellen sind. Patien­ten­dat­en dür­fen nur zweck­ge­bun­den und auf das notwendi­ge Maßbeschränkt über­mit­telt wer­den. Eine Über­tra­gung, wie etwa von Befun­den für die Mit­be­hand­lung, ist ohne schriftliche Ein­willi­gung erlaubt, wenn sie der aktuellen Behand­lung dient. Pauschale Datenüber­mit­tlun­gen oder generelle Ein­willi­gun­gen für kün­ftige Fälle sind unzuläs­sig. Zuläs­sige Über­mit­tlungswege sind Post, Fax bei Dringlichkeit und E‑Mail nur in Aus­nah­me­fällen. Beste­ht ein direk­ter Zugriff des MVZ auf das Kliniknetz, sind beson­dere Sicher­heits­maß­nah­men erforder­lich. Rechts­grund­la­gen sind die DSGVO, SGB V und BDSG.

Welche Patien­ten­dat­en unter­liegen dem Daten­schutz?

Die Patien­ten­dat­en, die dem Daten­schutz unter­liegen, umfassen unter anderem:

Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en:

  • Name, Geburts­da­tum, Adresse, Tele­fon­num­mer, E‑Mail-Adresse.
  • Ver­sicherten­num­mer und weit­ere Iden­ti­fika­tion­s­merk­male.

Beson­ders schutzwürdi­ge Gesund­heits­dat­en:

  • Gesund­heit­szu­s­tand, Krankheitsver­läufe, Behand­lung­shis­to­rien.
  • Dat­en zu Diag­nosen, Behand­lungs­maß­nah­men und Labor­be­funde.

Beson­dere Kat­e­gorien per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en (gemäß Art. 9 DSGVO):

  • Rasse und eth­nis­che Herkun­ft.
  • Religiöse oder weltan­schauliche Überzeu­gun­gen.
  • Gew­erkschaft­szuge­hörigkeit.
  • Dat­en zum Sex­u­alleben oder der sex­uellen Ori­en­tierung.

Diese Infor­ma­tio­nen sind sen­si­bel und unter­liegen daher beson­ders stren­gen Schutzvorschriften, um die Pri­vat­sphäre und das Recht auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung der Betrof­fe­nen zu gewährleis­ten.

Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen — Das macht uns einzi­gar­tig

Ver­trauen durch 11 Jahre Daten­schutzex­per­tise

Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich haupt­säch­lich spezial­isierte Daten­schut­zlö­sun­gen für Apotheken und das Gesund­heitswe­sen, die alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen und die sen­si­blen Dat­en Ihrer Kun­den schützen. Darüber hin­aus berate ich auch Unternehmen rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trauen Sie auf meine Erfahrung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist meine Pri­or­ität

Ich betreue meine Man­dan­tinnen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürfnisse ste­hen bei mir an erster Stelle.

Haf­tungsent­las­tung durch trans­par­ente Risikoein­schätzung

Ich zeige Ihnen die tat­säch­lichen Risiken auf und ent­laste Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sich­er und beruhigt han­deln, während ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mere.

Lösung­sori­en­tiert und prax­is­nah

Im Gegen­satz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösun­gen. Durch meine engen Kon­tak­te zu den Daten­schutzbe­hör­den der Län­der erre­iche ich prag­ma­tis­che Ergeb­nisse, die Ihre Daten­schutzbe­denken deut­lich reduzieren.

Kon­tinuier­liche Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den besten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garantiere ich Ihnen eine kon­tinuier­liche und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit.

Erfahrung als Lead Audi­tor für fundierte Branchenken­nt­nisse

Durch meine Tätigkeit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (British Stan­dards Insti­tu­tion) inspiziere ich Unternehmen aus den Bere­ichen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dien­stleis­tung und führe aus­führliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Ein­blicke geben mir ein tiefes Ver­ständ­nis für die Prozesse und Men­tal­itäten der Branche. Darüber hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfassende Ressourcen und Exper­tise auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stelle ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Experten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regelmäßig meinen Newslet­ter „Der Daten­schutzbeauf­tragte“.

Welche Pflicht­en haben Sie als Mitar­beit­er im MVZ im Hin­blick auf den Daten­schutz?

Wenn Sie Mitar­beit­er in einem MVZ sind, haben Sie fol­gende daten­schutzrechtliche Pflicht­en:

  • Ver­traulichkeit: Alle per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en und Gesund­heits­dat­en müssen ver­traulich behan­delt und vor unbefugter Ken­nt­nis­nahme geschützt wer­den.
  • Zweck­bindung: Dat­en dür­fen nur für die vorge­se­henen medi­zinis­chen oder organ­isatorischen Zwecke im MVZ erhoben und ver­wen­det nutzen.
  • Sicher­heit: Der Schutz vor unberechtigtem Zugriff oder Daten­ver­lust durch tech­nis­che (z. B. Ver­schlüs­selung, Pass­wortschutz) und organ­isatorische Maß­nah­men ist verpflich­t­end.
  • Richtigkeit: Ver­ar­beit­ete Dat­en müssen richtig und aktuell sein; Fehler sind unverzüglich zu berichti­gen.
  • Recht­mäßigkeit: Jede Daten­ver­ar­beitung muss auf ein­er geset­zlichen Grund­lage oder der Ein­willi­gung der Betrof­fe­nen beruhen.
  • Mel­dung von Ver­stößen: Daten­schutzver­stöße sind umge­hend dem Daten­schutzbeauf­tragten oder der MVZ-Leitung zu melden.
  • Schu­lung und Unter­weisung: Regelmäßige Teil­nahme an Daten­schutzschu­lun­gen und Umset­zung intern­er Daten­schutzrichtlin­ien sind Pflicht.
  • Schutz der Pri­vat­sphäre: Dat­en müssen vor unbefugter Ein­sicht­nahme geschützt wer­den, z. B. durch sorgfälti­gen Umgang mit Com­put­ern, Druck­ern und Faxgeräten.

Welche daten­schutzrechtlichen Beson­der­heit­en gibt es in MVZs?

In MVZs gel­ten beson­dere Anforderun­gen, da hier über­wiegend Gesund­heits­dat­en ver­ar­beit­et wer­den, die gemäß der DSGVO zu den beson­ders sen­si­blen Datenkat­e­gorien zählen. Für diese Dat­en gel­ten strenge Schutzvorschriften, unter anderem Ver­schlüs­selungspflicht­en, pseu­do­nymisierte Spe­icherung und umfassende Zugriff­skon­trollen. Darüber hin­aus müssen MVZ sich­er­stellen, dass der Zugriff auf Patien­ten­dat­en nur durch berechtigte Per­so­n­en erfol­gt und jede Daten­ver­ar­beitung auf ein­er Rechts­grund­lage basiert, wie der Ein­willi­gung des Patien­ten, geset­zlichen Verpflich­tun­gen oder einem Behand­lungsver­trag.

Ein zusät­zlich­er Aspekt ist die ärztliche Schweigepflicht (gemäß § 203 StGB), die für medi­zinis­ches Per­son­al sowie für alle weit­eren Mitar­bei­t­en­den gilt, die Zugang zu sen­si­blen Infor­ma­tio­nen haben.

Haben Sie noch Fra­gen?

Gerne ste­hen wir Ihnen für alle Fra­gen rund um das The­ma Daten­schutz im MVZ zur Ver­fü­gung!

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von TRI­ESCHcon­sult indi­vidu­ell berat­en – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!