Datenschutz für mittelständische Unternehmen – praxisorientiert und zuverlässig
Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wesentliche Vertrauensgrundlage für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die umfassenden Anforderungen der DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze effektiv umzusetzen, ohne das Tagesgeschäft zu beeinträchtigen.
Wir von TRIESCHconsult sind spezialisiert auf praxisorientierte Datenschutzlösungen, die exakt auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen zugeschnitten sind. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen, sensible Daten zu schützen, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten und Ihr Unternehmen vor teuren Datenschutzverstößen zu bewahren.
Wir bieten nicht nur kompetente Beratung, sondern liefern konkrete, anwendbare Lösungen, die sich problemlos in Ihren Unternehmensalltag integrieren lassen. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden und eine kontinuierliche Betreuung durch feste Ansprechpartner gewährleisten wir Ihnen höchste Sicherheit – effizient und praxisnah.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und konzentrieren Sie sich voll und ganz auf das Wesentliche: Ihren Unternehmenserfolg. Wir kümmern uns um Ihren Datenschutz!


Was bedeutet Datenschutz in einem mittelständischen Unternehmen?
Der Schutz personenbezogener Daten betrifft Unternehmen jeder Größe. Auch in mittelständischen Unternehmen fallen täglich vielfältige, personenbezogene Daten an – von Kundendaten über Lieferantendaten bis hin zu Mitarbeiterinformationen. Ob Adressen, Bankverbindungen oder vertrauliche Verträge: Ein sorgsamer Umgang mit diesen Daten ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern trägt auch maßgeblich zu Ihrem guten Ruf bei.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Unternehmen transparent darlegen müssen, welche Daten sie erheben, zu welchem Zweck sie verarbeitet werden und mit welchen Maßnahmen sie geschützt werden. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das, dass sie sich intensiv mit Datensicherheit, Dokumentation und den Rechten betroffener Personen auseinandersetzen müssen.
Gerade wenn das Datenvolumen wächst und interne Prozesse komplexer werden, ist es wichtig, Datenschutz von Anfang an korrekt zu integrieren. Eine Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben kann zu Bußgeldern, Abmahnungen und erheblichem Reputationsverlust führen. Deshalb lohnt es sich, hier auf eine fundierte und praxiserprobte Lösung zu setzen.
TRIESCHconsult unterstützt mittelständische Unternehmen dabei, alle Datenschutzanforderungen verständlich, effizient und alltagstauglich umzusetzen – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Welche Pflichten haben mittelständische Unternehmen beim Datenschutz?
Mittelständische Unternehmen stehen unter denselben datenschutzrechtlichen Verpflichtungen wie alle anderen Unternehmen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legen klar fest, wie personenbezogene Daten zu schützen sind. Dabei kommt es darauf an, Art und Umfang der Datenverarbeitung richtig einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Zu den wichtigsten Datenschutzpflichten gehören:
- Rechtmäßigkeit und Transparenz: Personenbezogene Daten dürfen nur auf einer gültigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden (Einwilligung, vertragliche Notwendigkeit, gesetzliche Vorgabe etc.). Betroffene müssen verständlich und vollständig über die Datenverarbeitung informiert werden.
- Zweckbindung und Datensparsamkeit: Die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur im unbedingt erforderlichen Umfang und zu klar definierten Zwecken zulässig. Eine Speicherung „auf Vorrat“ ist unzulässig.
- Sicherheit der Datenverarbeitung: Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) müssen personenbezogene Daten vor Diebstahl, Verlust oder unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Beispiele sind Verschlüsselungen, Zugriffsberechtigungen und regelmäßige Backups.
- Dokumentationspflichten: Je nach Umfang der Datenverarbeitung kann es erforderlich sein, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Darin werden Art, Zweck und Schutzmaßnahmen der Datenverarbeitung festgehalten.
- Betroffenenrechte gewährleisten: Betroffene Personen können Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten einfordern oder der Verarbeitung widersprechen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass solche Anfragen fristgerecht bearbeitet werden.
- Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Im Fall einer Datenpanne (z. B. Hackerangriff, Datenverlust) kann eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden erforderlich sein, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht.
Mittelständische Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie in allen Punkten konform sind. TRIESCHconsult begleitet Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung, damit Ihr Unternehmen stets rechtssicher aufgestellt ist.

Wer ist in mittelständischen Unternehmen für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich?
In jedem Unternehmen, egal ob groß oder mittelständisch, liegt die Hauptverantwortung für den Datenschutz bei der Geschäftsführung bzw. Inhaberin oder dem Inhaber. Sie gelten als „Verantwortliche“ nach der DSGVO und tragen Sorge dafür, dass alle relevanten Vorgaben eingehalten werden.
Dazu gehört, interne Datenschutzrichtlinien zu etablieren, Mitarbeitende regelmäßig zu schulen und passende technische sowie organisatorische Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen. Daneben gibt es weitere Personengruppen, die beim Datenschutz eine zentrale Rolle spielen:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Tagesgeschäft mit sensiblen Daten umgehen, sind mitverantwortlich, datenschutzkonform zu handeln und entsprechende Vorgaben einzuhalten.
Externe Dienstleister, die personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeiten (z. B. IT-Provider oder Cloud-Anbieter), müssen vertraglich zum Datenschutz verpflichtet werden (Auftragsverarbeitungsvertrag).
Ob und wann ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt von verschiedenen Kriterien wie Art und Umfang der Datenverarbeitung ab.
TRIESCHconsult unterstützt Sie bei der klaren Verteilung von Verantwortlichkeiten, damit Ihr Datenschutz in jeder Abteilung reibungslos funktioniert.
Brauchen mittelständische Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) für Ihr mittelständisches Unternehmen verpflichtend ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der Mitarbeitenden, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten (in der Regel ab 20 Personen).
- Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten).
- Umfangreiche, systematische Überwachung von Personen als Kerntätigkeit (z. B. Monitoring, Scoring).
- Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag für Dritte.
Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, muss unter Umständen kein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Die allgemeinen Datenschutzpflichten bleiben jedoch bestehen und müssen umgesetzt werden.
Abwägung: Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter (DSB)
Wer die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erwägt, sollte die Vorteile und Herausforderungen sorgfältig abwägen:
- Kündigungsschutz: Ein interner DSB genießt besonderen Kündigungsschutz, was Unabhängigkeit stärkt, aber auch langfristige Bindungen schafft.
- Fortbildung: Ein interner DSB muss sich regelmäßig fortbilden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das bedeutet zeitlichen und finanziellen Aufwand.
- Zeit- und Ressourcenbedarf: Der interne DSB braucht einen eigenen Arbeitsplatz sowie ausreichend Freiräume, um alle Aufgaben erfüllen zu können.
- Unabhängigkeit und Interessenkonflikte: Bei internen Strukturen oder familiären Bindungen kann die Unabhängigkeit beeinträchtigt sein.
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann für mittelständische Unternehmen oft die bessere Wahl sein, da er flexibel eingesetzt werden kann und Expertenwissen ohne interne Interessenkonflikte mitbringt. TRIESCHconsult bietet maßgeschneiderte Datenschutzlösungen, damit Ihr Unternehmen sicher und rechtskonform bleibt.
Was ist eine Datenschutzverletzung?
Unter einer Datenschutzverletzung (Datenpanne) versteht man jeden Vorfall, bei dem personenbezogene Daten unbefugt, unrechtmäßig oder versehentlich offengelegt, verändert, gelöscht oder gestohlen werden. Beispiele hierfür sind Hackerangriffe, der Versand sensibler Informationen an falsche Empfänger, unzureichend gesicherte Kundendaten oder gestohlene Datenträger mit vertraulichen Inhalten.
Solche Vorfälle können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben, etwa Identitätsdiebstahl oder finanzielle Verluste. Deshalb müssen Datenschutzverletzungen unverzüglich intern gemeldet werden. Ihr Datenschutzbeauftragter prüft in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, ob eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich ist und ob betroffene Personen informiert werden müssen.

Kontaktieren Sie uns jetzt!
Datenschutz ist mehr als nur eine Formalität – er ist ein zentraler Baustein für den vertrauensvollen Umgang mit sensiblen Daten. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Vorschriften einzuhalten und Ihr Unternehmen nachhaltig abzusichern.
Michael Triesch und sein engagiertes Team beraten seit über einem Jahrzehnt Unternehmen unterschiedlichster Branchen im Bereich Datenschutz. Kontinuierliche Fortbildungen und die enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden bilden die Basis für Lösungen, die passgenau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.
Machen Sie den Datenschutz zu Ihrer Stärke – kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

Datenschutz für mittelständische Unternehmen – Unsere Stärken
Vertrauen durch 11 Jahre Datenschutzexpertise
Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich hauptsächlich spezialisierte Datenschutzlösungen für Apotheken und das Gesundheitswesen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die sensiblen Daten Ihrer Kunden schützen. Darüber hinaus berate ich auch Unternehmen rund um das Thema Datenschutz. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz.
Immer für Sie da – Ihre Betreuung ist meine Priorität
Ich betreue meine Mandantinnen und Mandanten intensiv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen bei mir an erster Stelle.
Haftungsentlastung durch transparente Risikoeinschätzung
Ich zeige Ihnen die tatsächlichen Risiken auf und entlaste Sie von der Haftung. So können Sie sicher und beruhigt handeln, während ich mich um Ihre Datenschutzbelange kümmere.
Lösungsorientiert und praxisnah
Im Gegensatz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösungen. Durch meine engen Kontakte zu den Datenschutzbehörden der Länder erreiche ich pragmatische Ergebnisse, die Ihre Datenschutzbedenken deutlich reduzieren.
Kontinuierliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner
Ihre Betreuung ist bei mir in den besten Händen – immer durch einen festen Ansprechpartner. So garantiere ich Ihnen eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Erfahrung als Lead Auditor für fundierte Branchenkenntnisse
Durch meine Tätigkeit als Lead Auditor ISO 9001 für die BSI (British Standards Institution) inspiziere ich Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Handel und Dienstleistung und führe ausführliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Einblicke geben mir ein tiefes Verständnis für die Prozesse und Mentalitäten der Branche. Darüber hinaus bin ich als Lead Auditor ISO 27001 tätig.
Umfassende Ressourcen und Expertise auf MyDatenschutz.online
Über unser Portal MyDatenschutz.online stelle ich Vorlagen, Formulare, Expertenwissen und Studien rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie regelmäßig meinen Newsletter „Der Datenschutzbeauftragte“.

Müssen mittelständische Unternehmen die DSGVO einhalten?
Ja, die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – unabhängig von ihrer Größe oder Mitarbeiterzahl. Sobald in Ihrem Unternehmen Daten von Kunden, Beschäftigten oder Geschäftspartnern erhoben und verwendet werden, sind Sie an die Vorgaben der DSGVO gebunden.
Ob in digitaler Form oder auf Papier – entscheidend ist, dass die Datenverarbeitung transparent, sicher und auf einer gültigen Rechtsgrundlage erfolgt. Auch mittelständische Unternehmen müssen hierfür technische und organisatorische Maßnahmen treffen sowie die Betroffenenrechte beachten.
TRIESCHconsult unterstützt Sie mit erfahrenen Expertinnen und Experten dabei, diese Vorgaben effizient zu realisieren, damit Ihr Unternehmen rechtskonform und zugleich wettbewerbsfähig bleibt.
TRIESCHconsult sorgt für rechtskonformen Datenschutz in mittelständischen Unternehmen
Mit TRIESCHconsult haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, datenschutzrechtliche Anforderungen ohne Mehraufwand in Ihren Geschäftsalltag zu integrieren. Wir unterstützen Sie bei der klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten, der sicheren Umsetzung aller Datenschutzbestimmungen und der Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung mittelständischer Unternehmen wissen wir genau, worauf es in der Praxis ankommt. Unser Ziel ist es, Datenschutz verständlich und praktikabel zu machen, statt ihn als reines Bürokratiemonster erscheinen zu lassen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens mit einem professionellen Datenschutzmanagement.
Haben Sie noch Fragen?
Wir sind jederzeit für Sie da und beantworten gerne sämtliche Fragen rund um den Datenschutz in mittelständischen Unternehmen.
Lassen Sie sich von Michael Triesch und seinem engagierten Team individuell und lösungsorientiert beraten. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
