Kom­pe­tenz von Michael Triesch

Daten­schutz für
mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men

Ver­trau­en – Sicher­heit – Ser­vice

Daten­schutz für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men – pra­xis­ori­en­tiert und zuver­läs­sig

Daten­schutz ist nicht nur eine gesetz­li­che Pflicht, son­dern auch eine wesent­li­che Ver­trau­ens­grund­la­ge für Kun­den, Geschäfts­part­ner und Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter. Auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, die umfas­sen­den Anfor­de­run­gen der DSGVO sowie wei­te­re Daten­schutz­ge­set­ze effek­tiv umzu­set­zen, ohne das Tages­ge­schäft zu beein­träch­ti­gen.

Wir von TRI­ESCH­con­sult sind spe­zia­li­siert auf pra­xis­ori­en­tier­te Daten­schutz­lö­sun­gen, die exakt auf die Bedürf­nis­se mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men zuge­schnit­ten sind. Mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung hel­fen wir Ihnen, sen­si­ble Daten zu schüt­zen, alle recht­li­chen Vor­ga­ben ein­zu­hal­ten und Ihr Unter­neh­men vor teu­ren Daten­schutz­ver­stö­ßen zu bewah­ren.

Wir bie­ten nicht nur kom­pe­ten­te Bera­tung, son­dern lie­fern kon­kre­te, anwend­ba­re Lösun­gen, die sich pro­blem­los in Ihren Unter­neh­mens­all­tag inte­grie­ren las­sen. Durch unse­re enge Zusam­men­ar­beit mit den Daten­schutz­be­hör­den und eine kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung durch fes­te Ansprech­part­ner gewähr­leis­ten wir Ihnen höchs­te Sicher­heit – effi­zi­ent und pra­xis­nah.

Ver­las­sen Sie sich auf unse­re Exper­ti­se und kon­zen­trie­ren Sie sich voll und ganz auf das Wesent­li­che: Ihren Unter­neh­mens­er­folg. Wir küm­mern uns um Ihren Daten­schutz!

Was bedeu­tet Daten­schutz in einem mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men?

Der Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrifft Unter­neh­men jeder Grö­ße. Auch in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men fal­len täg­lich viel­fäl­ti­ge, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an – von Kun­den­da­ten über Lie­fe­ran­ten­da­ten bis hin zu Mit­ar­bei­ter­in­for­ma­tio­nen. Ob Adres­sen, Bank­ver­bin­dun­gen oder ver­trau­li­che Ver­trä­ge: Ein sorg­sa­mer Umgang mit die­sen Daten ist nicht nur eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung, son­dern trägt auch maß­geb­lich zu Ihrem guten Ruf bei.

Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) schreibt vor, dass Unter­neh­men trans­pa­rent dar­le­gen müs­sen, wel­che Daten sie erhe­ben, zu wel­chem Zweck sie ver­ar­bei­tet wer­den und mit wel­chen Maß­nah­men sie geschützt wer­den. Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men bedeu­tet das, dass sie sich inten­siv mit Daten­si­cher­heit, Doku­men­ta­ti­on und den Rech­ten betrof­fe­ner Per­so­nen aus­ein­an­der­set­zen müs­sen.

Gera­de wenn das Daten­vo­lu­men wächst und inter­ne Pro­zes­se kom­ple­xer wer­den, ist es wich­tig, Daten­schutz von Anfang an kor­rekt zu inte­grie­ren. Eine Ver­let­zung daten­schutz­recht­li­cher Vor­ga­ben kann zu Buß­gel­dern, Abmah­nun­gen und erheb­li­chem Repu­ta­ti­ons­ver­lust füh­ren. Des­halb lohnt es sich, hier auf eine fun­dier­te und pra­xis­er­prob­te Lösung zu set­zen.

TRI­ESCH­con­sult unter­stützt mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men dabei, alle Daten­schutz­an­for­de­run­gen ver­ständ­lich, effi­zi­ent und all­tags­taug­lich umzu­set­zen – damit Sie sich auf Ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren kön­nen.

Wel­che Pflich­ten haben mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men beim Daten­schutz?

Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ste­hen unter den­sel­ben daten­schutz­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen wie alle ande­ren Unter­neh­men. Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) sowie das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) legen klar fest, wie per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu schüt­zen sind. Dabei kommt es dar­auf an, Art und Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung rich­tig ein­zu­schät­zen und ent­spre­chen­de Maß­nah­men umzu­set­zen.

Zu den wich­tigs­ten Daten­schutz­pflich­ten gehö­ren:

  • Recht­mä­ßig­keit und Trans­pa­renz: Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten dür­fen nur auf einer gül­ti­gen Rechts­grund­la­ge ver­ar­bei­tet wer­den (Ein­wil­li­gung, ver­trag­li­che Not­wen­dig­keit, gesetz­li­che Vor­ga­be etc.). Betrof­fe­ne müs­sen ver­ständ­lich und voll­stän­dig über die Daten­ver­ar­bei­tung infor­miert wer­den.
  • Zweck­bin­dung und Daten­spar­sam­keit: Die Erhe­bung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ist nur im unbe­dingt erfor­der­li­chen Umfang und zu klar defi­nier­ten Zwe­cken zuläs­sig. Eine Spei­che­rung „auf Vor­rat“ ist unzu­läs­sig.
  • Sicher­heit der Daten­ver­ar­bei­tung: Durch geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men (TOMs) müs­sen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten vor Dieb­stahl, Ver­lust oder unbe­rech­tig­tem Zugriff geschützt wer­den. Bei­spie­le sind Ver­schlüs­se­lun­gen, Zugriffs­be­rech­ti­gun­gen und regel­mä­ßi­ge Back­ups.
  • Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten: Je nach Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung kann es erfor­der­lich sein, ein Ver­zeich­nis von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten zu füh­ren. Dar­in wer­den Art, Zweck und Schutz­maß­nah­men der Daten­ver­ar­bei­tung fest­ge­hal­ten.
  • Betrof­fe­nen­rech­te gewähr­leis­ten: Betrof­fe­ne Per­so­nen kön­nen Aus­kunft über ihre gespei­cher­ten Daten ver­lan­gen, die Berich­ti­gung oder Löschung die­ser Daten ein­for­dern oder der Ver­ar­bei­tung wider­spre­chen. Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass sol­che Anfra­gen frist­ge­recht bear­bei­tet wer­den.
  • Mel­de­pflicht bei Daten­schutz­ver­let­zun­gen: Im Fall einer Daten­pan­ne (z. B. Hacker­an­griff, Daten­ver­lust) kann eine Mel­dung an die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de inner­halb von 72 Stun­den erfor­der­lich sein, sofern ein Risi­ko für die Betrof­fe­nen besteht.

Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass sie in allen Punk­ten kon­form sind. TRI­ESCH­con­sult beglei­tet Sie von der ers­ten Bestands­auf­nah­me bis zur lau­fen­den Betreu­ung, damit Ihr Unter­neh­men stets rechts­si­cher auf­ge­stellt ist.

Wer ist in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men für die Ein­hal­tung des Daten­schut­zes ver­ant­wort­lich?

In jedem Unter­neh­men, egal ob groß oder mit­tel­stän­disch, liegt die Haupt­ver­ant­wor­tung für den Daten­schutz bei der Geschäfts­füh­rung bzw. Inha­be­rin oder dem Inha­ber. Sie gel­ten als „Ver­ant­wort­li­che“ nach der DSGVO und tra­gen Sor­ge dafür, dass alle rele­van­ten Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den.

Dazu gehört, inter­ne Daten­schutz­richt­li­ni­en zu eta­blie­ren, Mit­ar­bei­ten­de regel­mä­ßig zu schu­len und pas­sen­de tech­ni­sche sowie orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­keh­run­gen zum Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu tref­fen. Dane­ben gibt es wei­te­re Per­so­nen­grup­pen, die beim Daten­schutz eine zen­tra­le Rol­le spie­len:

Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, die im Tages­ge­schäft mit sen­si­blen Daten umge­hen, sind mit­ver­ant­wort­lich, daten­schutz­kon­form zu han­deln und ent­spre­chen­de Vor­ga­ben ein­zu­hal­ten.
Exter­ne Dienst­leis­ter, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag des Unter­neh­mens ver­ar­bei­ten (z. B. IT-Pro­vi­der oder Cloud-Anbie­ter), müs­sen ver­trag­lich zum Daten­schutz ver­pflich­tet wer­den (Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag).
Ob und wann ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter zu bestel­len ist, hängt von ver­schie­de­nen Kri­te­ri­en wie Art und Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung ab.
TRI­ESCH­con­sult unter­stützt Sie bei der kla­ren Ver­tei­lung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten, damit Ihr Daten­schutz in jeder Abtei­lung rei­bungs­los funk­tio­niert.

Brau­chen mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten?

Ob die Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten (intern oder extern) für Ihr mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men ver­pflich­tend ist, hängt unter ande­rem von fol­gen­den Fak­to­ren ab:

  • Anzahl der Mit­ar­bei­ten­den, die regel­mä­ßig per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­ten (in der Regel ab 20 Per­so­nen).
  • Ver­ar­bei­tung beson­de­rer Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten (z. B. Gesund­heits­da­ten).
  • Umfang­rei­che, sys­te­ma­ti­sche Über­wa­chung von Per­so­nen als Kern­tä­tig­keit (z. B. Moni­to­ring, Scoring).
  • Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Auf­trag für Drit­te.

Wenn die­se Kri­te­ri­en nicht erfüllt sind, muss unter Umstän­den kein Daten­schutz­be­auf­trag­ter bestellt wer­den. Die all­ge­mei­nen Daten­schutz­pflich­ten blei­ben jedoch bestehen und müs­sen umge­setzt wer­den.

Abwä­gung: Inter­ner vs. exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter (DSB)

Wer die Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten erwägt, soll­te die Vor­tei­le und Her­aus­for­de­run­gen sorg­fäl­tig abwä­gen:

  • Kün­di­gungs­schutz: Ein inter­ner DSB genießt beson­de­ren Kün­di­gungs­schutz, was Unab­hän­gig­keit stärkt, aber auch lang­fris­ti­ge Bin­dun­gen schafft.
  • Fort­bil­dung: Ein inter­ner DSB muss sich regel­mä­ßig fort­bil­den, um auf dem neu­es­ten Stand zu blei­ben. Das bedeu­tet zeit­li­chen und finan­zi­el­len Auf­wand.
  • Zeit- und Res­sour­cen­be­darf: Der inter­ne DSB braucht einen eige­nen Arbeits­platz sowie aus­rei­chend Frei­räu­me, um alle Auf­ga­ben erfül­len zu kön­nen.
  • Unab­hän­gig­keit und Inter­es­sen­kon­flik­te: Bei inter­nen Struk­tu­ren oder fami­liä­ren Bin­dun­gen kann die Unab­hän­gig­keit beein­träch­tigt sein.

Ein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter kann für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men oft die bes­se­re Wahl sein, da er fle­xi­bel ein­ge­setzt wer­den kann und Exper­ten­wis­sen ohne inter­ne Inter­es­sen­kon­flik­te mit­bringt. TRI­ESCH­con­sult bie­tet maß­ge­schnei­der­te Daten­schutz­lö­sun­gen, damit Ihr Unter­neh­men sicher und rechts­kon­form bleibt.

Was ist eine Daten­schutz­ver­let­zung?

Unter einer Daten­schutz­ver­let­zung (Daten­pan­ne) ver­steht man jeden Vor­fall, bei dem per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unbe­fugt, unrecht­mä­ßig oder ver­se­hent­lich offen­ge­legt, ver­än­dert, gelöscht oder gestoh­len wer­den. Bei­spie­le hier­für sind Hacker­an­grif­fe, der Ver­sand sen­si­bler Infor­ma­tio­nen an fal­sche Emp­fän­ger, unzu­rei­chend gesi­cher­te Kun­den­da­ten oder gestoh­le­ne Daten­trä­ger mit ver­trau­li­chen Inhal­ten.

Sol­che Vor­fäl­le kön­nen schwer­wie­gen­de Fol­gen für die Betrof­fe­nen haben, etwa Iden­ti­täts­dieb­stahl oder finan­zi­el­le Ver­lus­te. Des­halb müs­sen Daten­schutz­ver­let­zun­gen unver­züg­lich intern gemel­det wer­den. Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter prüft in Zusam­men­ar­beit mit der Geschäfts­füh­rung, ob eine Mel­dung an die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de erfor­der­lich ist und ob betrof­fe­ne Per­so­nen infor­miert wer­den müs­sen.

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Daten­schutz ist mehr als nur eine For­ma­li­tät – er ist ein zen­tra­ler Bau­stein für den ver­trau­ens­vol­len Umgang mit sen­si­blen Daten. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, alle rele­van­ten Vor­schrif­ten ein­zu­hal­ten und Ihr Unter­neh­men nach­hal­tig abzu­si­chern.

Michael Triesch und sein enga­gier­tes Team bera­ten seit über einem Jahr­zehnt Unter­neh­men unter­schied­lichs­ter Bran­chen im Bereich Daten­schutz. Kon­ti­nu­ier­li­che Fort­bil­dun­gen und die enge Zusam­men­ar­beit mit den Daten­schutz­be­hör­den bil­den die Basis für Lösun­gen, die pass­ge­nau auf Ihr Unter­neh­men zuge­schnit­ten sind.

Machen Sie den Daten­schutz zu Ihrer Stär­ke – kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te und las­sen Sie sich unver­bind­lich bera­ten. Wir freu­en uns dar­auf, Sie zu unter­stüt­zen!

Daten­schutz für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men – Unse­re Stär­ken

Ver­trau­en durch 11 Jah­re Daten­schutz­ex­per­ti­se

Seit mehr als einem Jahr­zehnt bie­te ich haupt­säch­lich spe­zia­li­sier­te Daten­schutz­lö­sun­gen für Apo­the­ken und das Gesund­heits­we­sen, die alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len und die sen­si­blen Daten Ihrer Kun­den schüt­zen. Dar­über hin­aus bera­te ich auch Unter­neh­men rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trau­en Sie auf mei­ne Erfah­rung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist mei­ne Prio­ri­tät

Ich betreue mei­ne Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se ste­hen bei mir an ers­ter Stel­le.

Haf­tungs­ent­las­tung durch trans­pa­ren­te Risi­ko­ein­schät­zung

Ich zei­ge Ihnen die tat­säch­li­chen Risi­ken auf und ent­las­te Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sicher und beru­higt han­deln, wäh­rend ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lan­ge küm­me­re.

Lösungs­ori­en­tiert und pra­xis­nah

Im Gegen­satz zu ande­ren sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich fin­de immer Lösun­gen. Durch mei­ne engen Kon­tak­te zu den Daten­schutz­be­hör­den der Län­der errei­che ich prag­ma­ti­sche Ergeb­nis­se, die Ihre Daten­schutz­be­den­ken deut­lich redu­zie­ren.

Kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den bes­ten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garan­tie­re ich Ihnen eine kon­ti­nu­ier­li­che und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit.

Erfah­rung als Lead Audi­tor für fun­dier­te Bran­chen­kennt­nis­se

Durch mei­ne Tätig­keit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (Bri­tish Stan­dards Insti­tu­ti­on) inspi­zie­re ich Unter­neh­men aus den Berei­chen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dienst­leis­tung und füh­re aus­führ­li­che Gesprä­che mit den Füh­rungs­kräf­ten. Die­se Ein­bli­cke geben mir ein tie­fes Ver­ständ­nis für die Pro­zes­se und Men­ta­li­tä­ten der Bran­che. Dar­über hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfas­sen­de Res­sour­cen und Exper­ti­se auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stel­le ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Exper­ten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regel­mä­ßig mei­nen News­let­ter „Der Daten­schutz­be­auf­trag­te“.

Müs­sen mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men die DSGVO ein­hal­ten?

Ja, die DSGVO gilt für alle Unter­neh­men, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­ten – unab­hän­gig von ihrer Grö­ße oder Mit­ar­bei­ter­zahl. Sobald in Ihrem Unter­neh­men Daten von Kun­den, Beschäf­tig­ten oder Geschäfts­part­nern erho­ben und ver­wen­det wer­den, sind Sie an die Vor­ga­ben der DSGVO gebun­den.

Ob in digi­ta­ler Form oder auf Papier – ent­schei­dend ist, dass die Daten­ver­ar­bei­tung trans­pa­rent, sicher und auf einer gül­ti­gen Rechts­grund­la­ge erfolgt. Auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men müs­sen hier­für tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men tref­fen sowie die Betrof­fe­nen­rech­te beach­ten.

TRI­ESCH­con­sult unter­stützt Sie mit erfah­re­nen Exper­tin­nen und Exper­ten dabei, die­se Vor­ga­ben effi­zi­ent zu rea­li­sie­ren, damit Ihr Unter­neh­men rechts­kon­form und zugleich wett­be­werbs­fä­hig bleibt.

TRI­ESCH­con­sult sorgt für rechts­kon­for­men Daten­schutz in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men

Mit TRI­ESCH­con­sult haben Sie einen kom­pe­ten­ten Part­ner an Ihrer Sei­te, der Ihnen hilft, daten­schutz­recht­li­che Anfor­de­run­gen ohne Mehr­auf­wand in Ihren Geschäfts­all­tag zu inte­grie­ren. Wir unter­stüt­zen Sie bei der kla­ren Zuord­nung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten, der siche­ren Umset­zung aller Daten­schutz­be­stim­mun­gen und der Sen­si­bi­li­sie­rung Ihrer Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter.

Durch unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Betreu­ung mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men wis­sen wir genau, wor­auf es in der Pra­xis ankommt. Unser Ziel ist es, Daten­schutz ver­ständ­lich und prak­ti­ka­bel zu machen, statt ihn als rei­nes Büro­kra­tie­mons­ter erschei­nen zu las­sen.

Ver­trau­en Sie auf unse­re Exper­ti­se und sichern Sie die Zukunft Ihres Unter­neh­mens mit einem pro­fes­sio­nel­len Daten­schutz­ma­nage­ment.

Haben Sie noch Fra­gen?

Wir sind jeder­zeit für Sie da und beant­wor­ten ger­ne sämt­li­che Fra­gen rund um den Daten­schutz in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men.

Las­sen Sie sich von Michael Triesch und sei­nem enga­gier­ten Team indi­vi­du­ell und lösungs­ori­en­tiert bera­ten. Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te – wir freu­en uns auf Ihre Anfra­ge!