Wir sind Ihre Experten für den Datenschutz für Ärzte
Seit über einem Jahrzehnt steht TRIESCHconsult für pragmatische Datenschutzlösungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Patientendaten zuverlässig schützen. Unsere langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Arztpraxen und unsere enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden ermöglichen uns, praxisnahe und umsetzbare Strategien zu entwickeln. So integrieren wir den Datenschutz nahtlos in Ihre Praxisabläufe – effizient und ohne unnötigen Aufwand.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und genießen Sie eine umfassende Betreuung durch einen festen Ansprechpartner. Mit TRIESCHconsult haben Sie stets einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei allen Fragen rund um den Datenschutz unterstützt. Dank unserer 24/7‑Erreichbarkeit können Sie sich sorgenfrei auf Ihre medizinische Expertise konzentrieren, während wir uns um Ihre datenschutzrechtlichen Belange kümmern.


Warum ist Datenschutz in der Arztpraxis so wichtig?
In Arztpraxen werden Gesundheitsdaten verarbeitet, die zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß DSGVO zählen. Dazu gehören Informationen über den Gesundheitszustand, Behandlungen oder Krankheitsverläufe. Der Schutz dieser Daten ist essenziell, da sie das Grundrecht der Patientinnen und Patienten auf informationelle Selbstbestimmung berühren und deren Privatsphäre schützen.
Wie verhält sich die ärztliche Schweigepflicht zum Datenschutz?
Die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz ergänzen sich und verfolgen ein gemeinsames Ziel: den Schutz der sensiblen personenbezogen Informationen, insbesondere Gesundheitsdaten der Patienten. Während die ärztliche Schweigepflicht gemäß § 203 StGB eine berufsrechtliche und strafrechtliche Verpflichtung ist, legt der Datenschutz die organisatorischen und technischen Maßnahmen fest. Zusammen bilden beide Regelungen einen umfassenden Schutz der sensiblen Patientendaten.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist die Grundlage jeder Behandlung. Patienten erwarten, dass ihre sensiblen Daten streng vertraulich behandelt werden – und zu Recht: Datenschutzverletzungen können dieses Vertrauen nachhaltig schädigen. Hinzu kommen mögliche rechtliche Konsequenzen, wie hohe Bußgelder oder strafrechtliche Sanktionen. Gerade in einem hektischen Praxisalltag ist es daher wichtig, potenzielle Datenschutzrisiken zu minimieren.
Ein durchdachtes Datenschutzmanagement schützt nicht nur die Rechte der Patienten, sondern sichert auch die rechtliche Stabilität und den guten Ruf Ihrer Praxis.
Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten gelten für Ärzte?
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist ein unverzichtbarer Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Dabei sind Ärzte an die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden, die den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Doch was genau versteht die DSGVO unter Gesundheitsdaten?
Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die Informationen über die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person enthalten, einschließlich medizinischer Diagnosen, Behandlungsdaten, Medikationsdaten, körperliche Merkmale, genetische und biometrische Daten, psychische Gesundheit, Impfstatus und Krankenhausaufenthalte.
Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies, dass sie bei der Verarbeitung dieser Daten stets größte Sorgfalt walten lassen müssen. Die Einhaltung der DSGVO ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Voraussetzung für das Vertrauen Ihrer Patienten. Verstöße können dieses Vertrauen ernsthaft gefährden und zugleich erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Datenschutz-Herausforderungen – Typische Fehler vermeiden
Online-Terminvereinbarung in der Arztpraxis
Online-Terminvereinbarungssysteme sind in Arztpraxen äußerst praktisch, stellen jedoch eine besondere Herausforderung im Hinblick auf den Datenschutz dar. Ärztinnen und Ärzte müssen sicherstellen, dass diese Systeme den strengen Anforderungen für den Umgang mit Gesundheitsdaten gerecht werden. Dabei gilt:
- Es dürfen nur die unbedingt erforderlichen Daten der Patientinnen und Patienten erhoben werden.
- Die Datenübertragung muss stets verschlüsselt erfolgen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
E‑Mail-Versand sensibler Patientendaten
Der Versand von Gesundheitsdaten per E‑Mail ist ein sensibles Thema, bei dem besondere Vorsicht geboten ist:
- Unverschlüsselte E‑Mails: Diese sollten grundsätzlich nicht für den Versand von Gesundheitsdaten verwendet werden.
- Einwilligung des Patienten: Ein unverschlüsselter Versand ist nur dann möglich, wenn der Patient ausdrücklich eingewilligt hat. Dabei müssen Sie:
- Den Patienten umfassend über die Risiken aufklären.
- Die Einwilligung schriftlich dokumentieren.
- Sicherstellen, dass die angegebene E‑Mail-Adresse tatsächlich dem Patienten gehört.
Sicherere Alternativen
Um den Datenschutz zu gewährleisten, sollten Arztpraxen bevorzugt auf sichere Kommunikationswege setzen. Dazu zählen:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die den Inhalt der E‑Mail schützt.
- Spezialisierte Dienste wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
- Portallösungen, über die Patienten sicher auf ihre Daten zugreifen können.
Mit diesen Maßnahmen können Sie Risiken minimieren und die sensiblen Daten Ihrer Patienten wirksam schützen.

Datenweitergabe von Ärzten an Fachärzte – Worauf Ärzte achten müssen
Die Weitergabe von Patientendaten an Fachärzte erfordert eine klare Rechtsgrundlage wie Einwilligung, Behandlungsvertrag oder gesetzliche Verpflichtung. Dabei sind ausschließlich notwendige Daten zu übermitteln, die dem festgelegten Zweck dienen. Ohne gesetzliche Pflicht ist eine schriftliche, informierte Einwilligung des Patienten erforderlich.
Sicherheitsmaßnahmen wie die verschlüsselte Übertragung, z. B. über KIM-Systeme, gewährleisten den Schutz der Daten. Jede Übermittlung ist transparent und umfassend zu dokumentieren, um die Rechte der Patienten zu wahren und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Datenweitergabe von Ärzten an Krankenhäuser – Worauf Ärzte achten müssen
Bei der Übertragung von Patientendaten an Krankenhäuser dürfen nur die für die Behandlung relevanten Daten weitergegeben werden. Grundlage hierfür sind gesetzliche Vorgaben, der Behandlungsvertrag oder eine dokumentierte Einwilligung des Patienten.
Die Datenübermittlung sollte verschlüsselt erfolgen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Zusätzlich müssen Patienten über Zweck und Umfang der Weitergabe informiert werden. Eine lückenlose Dokumentation schützt sowohl die Rechte der Patienten als auch die Praxis vor rechtlichen Risiken.
Datenweitergabe von Ärzten an Krankenkassen – Worauf Ärzte achten müssen
Die Übermittlung von Patientendaten an Krankenkassen ist aus dem Praxisalltag nicht wegzudenken, birgt jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen. Vor allem die komplexen rechtlichen Vorgaben und die besondere Sensibilität von Gesundheitsdaten erfordern äußerste Sorgfalt.
Rechtsgrundlagen und Zweckbindung
Die Weitergabe von Daten unterliegt strengen Regeln: Ärztinnen und Ärzte müssen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Sozialgesetzbuch (SGB) sowie die berufsrechtliche Schweigepflicht beachten. Daten dürfen nur im klar definierten Rahmen und zweckgebunden an Krankenkassen übermittelt werden. Jede Zweckentfremdung oder übermäßige Datenweitergabe kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dokumentationspflicht
Jede Datenübermittlung muss genau dokumentiert werden. Die Praxisleitung trägt die Hauptverantwortung für Transparenz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine fehlende oder unvollständige Dokumentation gefährdet nicht nur die Rechtmäßigkeit des Vorgangs, sondern setzt die Praxis auch möglichen Sanktionen und Datenschutzverstößen aus.
Patientenrechte wahren
Patienten haben ein Recht auf Transparenz. Sie müssen über die Weitergabe ihrer Daten und deren Zweck informiert werden. In Fällen, in denen keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist die Einwilligung des Patienten einzuholen. Darüber hinaus haben Patienten das Recht, Auskunft über ihre Daten zu verlangen, unrichtige Daten berichtigen zu lassen oder die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Verstöße gegen diese Rechte können an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Sicheres Risikomanagement
Technische und organisatorische Maßnahmen sind essenziell, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dazu gehören die verschlüsselte Übertragung, eine sichere Datenspeicherung und ein kontrolliertes Zugriffsmanagement. Dies gilt insbesondere für die digitale Weitergabe, um unberechtigte Zugriffe zu verhindern und höchste Datenschutzstandards einzuhalten.
Mit klaren Prozessen, präziser Dokumentation und modernen Sicherheitsmaßnahmen schützen Ärzte nicht nur die sensiblen Gesundheitsdaten ihrer Patienten, sondern bewahren auch das Vertrauen und die rechtliche Stabilität ihrer Praxis.
Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Ärzte?
Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sind gegebenenfalls verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen, wenn eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat. Dies ist insbesondere relevant bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten oder dem Einsatz neuer Technologien (z. B. Telemedizin), wie beispielsweise digitaler Patientensysteme oder biometrischer Zugangstechnologien.
Die DSFA umfasst:
- Eine systematische Bewertung der geplanten Verarbeitungsvorgänge.
- Die Identifizierung potenzieller Risiken für die Patientendaten.
- Die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, um diese Risiken zu minimieren.
Durch die frühzeitige Durchführung einer DSFA erfüllen Ärztinnen und Ärzte die Anforderungen der DSGVO und können Datenschutzverstöße vermeiden. Dies ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der sensiblen Patientendaten und zur Sicherung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient.
Sind Arzttermine personenbezogene Daten?
Ja, Arzttermine gelten als personenbezogene Daten gemäß der DSGVO. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Arzttermine können, insbesondere in Verbindung mit weiteren Daten wie Name, Kontaktdaten oder Gesundheitsinformationen, Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand oder die persönlichen Verhältnisse eines Patienten zulassen.
Daher unterliegen auch Termindaten den strengen Datenschutzbestimmungen. Arztpraxen müssen sicherstellen, dass diese Daten nur zweckgebunden verarbeitet und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden.

Kontaktieren Sie uns jetzt!
Schützen Sie die sensiblen Gesundheitsdaten Ihrer Patienten mit einer Beratung, die individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Praxis abgestimmt ist. Michael Triesch und sein Team von TRIESCHconsult sind seit über einem Jahrzehnt zuverlässige Partner für Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland. Mit fundierter Expertise im Datenschutz, kontinuierlicher Weiterbildung und einem tiefen Verständnis für den Praxisalltag helfen wir Ihnen, die strengen Vorgaben der DSGVO, des BDSG und des SGB sicher umzusetzen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und praxisorientierte Lösungen, die sich perfekt in Ihre Arbeitsabläufe integrieren lassen. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns darauf, Ihre Praxis zu unterstützen!

Datenschutz für Ärzte – Das macht uns einzigartig
Vertrauen durch 11 Jahre Datenschutzexpertise
Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich hauptsächlich spezialisierte Datenschutzlösungen für Apotheken und das Gesundheitswesen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die sensiblen Daten Ihrer Kunden schützen. Darüber hinaus berate ich auch Unternehmen rund um das Thema Datenschutz. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz.
Immer für Sie da – Ihre Betreuung ist meine Priorität
Ich betreue meine Mandantinnen und Mandanten intensiv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen bei mir an erster Stelle.
Haftungsentlastung durch transparente Risikoeinschätzung
Ich zeige Ihnen die tatsächlichen Risiken auf und entlaste Sie von der Haftung. So können Sie sicher und beruhigt handeln, während ich mich um Ihre Datenschutzbelange kümmere.
Lösungsorientiert und praxisnah
Im Gegensatz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösungen. Durch meine engen Kontakte zu den Datenschutzbehörden der Länder erreiche ich pragmatische Ergebnisse, die Ihre Datenschutzbedenken deutlich reduzieren.
Kontinuierliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner
Ihre Betreuung ist bei mir in den besten Händen – immer durch einen festen Ansprechpartner. So garantiere ich Ihnen eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Erfahrung als Lead Auditor für fundierte Branchenkenntnisse
Durch meine Tätigkeit als Lead Auditor ISO 9001 für die BSI (British Standards Institution) inspiziere ich Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Handel und Dienstleistung und führe ausführliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Einblicke geben mir ein tiefes Verständnis für die Prozesse und Mentalitäten der Branche. Darüber hinaus bin ich als Lead Auditor ISO 27001 tätig.
Umfassende Ressourcen und Expertise auf MyDatenschutz.online
Über unser Portal MyDatenschutz.online stelle ich Vorlagen, Formulare, Expertenwissen und Studien rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie regelmäßig meinen Newsletter „Der Datenschutzbeauftragte“.

In welchen Fällen dürfen personenbezogene Daten von Patienten an Dritte weitergegeben werden?
Personenbezogene Daten von Patienten dürfen an Dritte nur unter klar definierten Voraussetzungen weitergegeben werden, die sich aus der DSGVO, dem BDSG und dem SGB ergeben. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Rechtsgrundlage: Die Weitergabe ist zulässig, wenn eine gesetzliche Verpflichtung, ein berechtigtes Interesse oder die Einwilligung des Patienten vorliegt.
- Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für den angegebenen und rechtmäßigen Zweck weitergegeben werden, etwa an Krankenkassen zur Abrechnung medizinischer Leistungen.
- Einwilligung des Patienten: Sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht, muss eine freiwillige, informierte und dokumentierte Einwilligung des Patienten eingeholt werden.
- Sicherheitsmaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen wie Verschlüsselung sind erforderlich, um die Daten bei der Übermittlung zu schützen.
Ärzte tragen die Verantwortung, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen, um Datenschutzverstöße und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Datenschutz für Ärzte zur Verfügung!
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von Michael Triesch individuell beraten – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
