Kom­pe­tenz von Michael Tri­esch

Daten­schutz in Kliniken

Ver­trauen – Sicher­heit – Ser­vice

Wir sind Ihre Experten für den Daten­schutz in Kliniken

Seit mehr als einem Jahrzehnt ste­ht TRI­ESCHcon­sult seinen Kun­den als zuver­läs­siger Part­ner zur Seite, wenn es um Daten­schut­zlö­sun­gen in Kliniken geht. Dank fundiertem Fach­wis­sen und pro­fun­den Ken­nt­nis­sen im Bere­ich des Infor­ma­tion­ssicher­heits­man­age­ments (ISO 27001) unter­stützen wir Sie dabei, den Daten­schutz prag­ma­tisch und effizient in die Prozesse Ihrer Klinik zu inte­gri­eren.

Unsere Dien­stleis­tun­gen umfassen Daten­schut­zlö­sun­gen, die nicht nur sämtliche geset­zlichen Vor­gaben erfüllen, son­dern auch opti­mal auf die kom­plex­en Arbeit­sprozesse in Kliniken abges­timmt sind. Mit unserem prax­isori­en­tierten Ansatz stellen wir sich­er, dass die Daten­sicher­heit einge­hal­ten und gle­ichzeit­ig die Pri­vat­sphäre von Patien­ten und Mitar­beit­ern umfassend geschützt wird.

Wir bieten Ihnen eine indi­vidu­elle Betreu­ung, einen fes­ten Ansprech­part­ner und eine Erre­ich­barkeit rund um die Uhr. So stellen wir sich­er, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre medi­zinis­chen Auf­gaben fokussieren kön­nen. Ver­trauen Sie auf unser Fach­wis­sen, um Ihre Klinik daten­schutzkon­form und zukun­ftssich­er aufzustellen – Gerne ste­ht Ihnen TRI­ESCHcon­sult jed­erzeit zur Seite.

Was ver­ste­ht man unter Daten­schutz in Kliniken?

Der Daten­schutz in Kliniken umfasst den ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, ins­beson­dere sen­si­blen Gesund­heits­dat­en, die im täglichen Betrieb ver­ar­beit­et wer­den. Hierzu zählen Infor­ma­tio­nen über den Gesund­heit­szu­s­tand, Diag­nosen, Behand­lungsver­läufe sowie Dat­en von Patien­ten, Ange­höri­gen und Mitar­bei­t­en­den.

Das Hauptziel beste­ht in der sicheren, ver­traulichen und zweck­ge­bun­de­nen Behand­lung dieser Dat­en gemäß den geset­zlichen Vor­gaben, wie beispiel­sweise der DSGVO. Daten­schutz dient nicht nur dem Schutz der Pri­vat­sphäre, son­dern auch dem Erhalt der Würde und des Rechts auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung der Betrof­fe­nen.

Die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung der Daten­schutzvor­gaben liegt bei der Klinikleitung, die dabei durch Daten­schutzbeauf­tragte unter­stützt wird. Diese Experten sor­gen für die Umset­zung der Vorschriften und schulen Mitar­bei­t­ende, um ein hohes Bewusst­sein für den Schutz sen­si­bler Dat­en zu schaf­fen. Daten­schutz ist somit ein uner­lässlich­er Bestandteil des Qual­itäts- und Risiko­man­age­ments in jed­er Klinik.

Warum Daten­schutz in Kliniken so wichtig ist

Der Daten­schutz spielt in Kliniken eine zen­trale Rolle, da hier äußerst sen­si­ble per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et wer­den. Zu den beson­ders geschützten Datenkat­e­gorien der DSGVO gehören beispiel­sweise Gesund­heits­dat­en wie Diag­nosen, Behand­lungsver­läufe und Ther­a­piepläne. Der Schutz dieser Infor­ma­tio­nen erfüllt nicht nur die geset­zlichen Vor­gaben, son­dern ist auch essen­ziell für das Ver­trauen von Patien­ten und Mitar­bei­t­en­den in die Klinik. Er garantiert das Recht der Pati­entin­nen und Patien­ten auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung, indem er sich­er­stellt, dass sie jed­erzeit die Kon­trolle darüber behal­ten, wer ihre Dat­en ein­se­hen und nutzen darf.

Darüber hin­aus trägt ein wirk­sames Daten­schutz­man­age­ment dazu bei, Daten­pan­nen vorzubeu­gen, die schw­er­wiegende Kon­se­quen­zen nach sich ziehen kön­nten.
Dazu gehören z. B. zivil­rechtliche Ansprüche wie Schadenser­satz und Schmerzens­geld, hohe Bußgelder, rechtliche Auseinan­der­set­zun­gen oder Rep­u­ta­tion­ss­chä­den.
Somit ist Daten­schutz nicht nur ein rechtlich­es Muss, son­dern auch ein zen­traler Bestandteil von Qual­itätssicherung und pro­fes­sionellem Klinikman­age­ment.

Wer darf in ein­er Klinik Auskun­ft erhal­ten?

Die Weit­er­gabe von Infor­ma­tio­nen über Patien­ten in Kliniken ist auss­chließlich an befugte Per­so­n­en zuläs­sig. In erster Lin­ie sind hier Per­so­n­en zu nen­nen, die vom Patien­ten aus­drück­lich autorisiert wur­den, wie nahe Ange­hörige oder geset­zliche Vertreter.

Für das Klinikper­son­al gilt: Infor­ma­tio­nen dür­fen nur dann weit­ergegeben wer­den, wenn dies für die Erfül­lung der beru­flichen Auf­gaben notwendig ist und entwed­er eine geset­zliche Grund­lage oder eine aus­drück­liche Ein­willi­gung des Patien­ten vor­liegt.

Ins­beson­dere bei sen­si­blen Gesund­heits­dat­en ist darauf zu acht­en, dass jede Weit­er­gabe zweck­ge­bun­den erfol­gt und höch­ste Ver­traulichkeit gewahrt bleibt. Dies schützt die Pri­vat­sphäre der Patien­ten und stellt sich­er, dass die daten­schutzrechtlichen Vor­gaben einge­hal­ten wer­den.

Sor­gen Sie für den opti­malen Schutz der sen­si­blen Gesund­heits­dat­en Ihrer Patien­ten und Mitar­bei­t­en­den – voll­ständig DSG­VO-kon­form. Mit unserem umfassenden Leit­faden erhal­ten Sie wertvolle Unter­stützung, um Daten­schutzan­forderun­gen sich­er und recht­skon­form in den Klinikall­t­ag zu inte­gri­eren.

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Welche daten­schutzrechtlichen Beson­der­heit­en gel­ten in Kliniken?

In Kliniken gel­ten strenge daten­schutzrechtliche Anforderun­gen, da hier über­wiegend Gesund­heits­dat­en ver­ar­beit­et wer­den, die laut DSGVO zu den beson­ders sen­si­blen Datenkat­e­gorien gehören. Diese Dat­en unter­liegen ver­schärften Schutzvorschriften, darunter:

  • Ver­schlüs­selung sen­si­bler Infor­ma­tio­nen, um unbefugten Zugriff zu ver­hin­dern.
  • Pseu­do­nymisierung zur Min­imierung von Per­so­n­en­bezü­gen.
  • Umfassende Zugriff­skon­trollen, die sich­er­stellen, dass nur befugte Per­so­n­en auf Patien­ten­dat­en zugreifen kön­nen.
  • Jede Daten­ver­ar­beitung muss auf ein­er Rechts­grund­lage beruhen, wie ein­er Ein­willi­gung des Patien­ten, geset­zlichen Vor­gaben oder einem Behand­lungsver­trag.

Zusät­zlich unter­liegt das medi­zinis­che Per­son­al der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB, die auch für alle weit­eren Mitar­bei­t­en­den gilt, die Zugang zu sen­si­blen Dat­en haben.

Die Benen­nung eines Daten­schutzbeauf­tragten erfol­gt gemäß den gel­tenden Bes­tim­mungen. Der Daten­schutzbeauf­tragte überwacht die Ein­hal­tung der Daten­schutzvorschriften, führt regelmäßige Schu­lun­gen durch und sen­si­bil­isiert die Mitar­bei­t­en­den für den kor­rek­ten Umgang mit Dat­en.

Alle Arbeit­sprozesse in der Klinik müssen so gestal­tet sein, dass die Grund­sätze der DSGVO – wie Datensparsamkeit, Zweck­bindung und Trans­parenz – einge­hal­ten wer­den. Dadurch wer­den nicht nur sen­si­ble Dat­en geschützt, son­dern auch das Ver­trauen der Patien­ten und Mitar­bei­t­en­den in die Klinik gestärkt.

Welche Ver­ant­wor­tung tra­gen Sie als Klinikmi­tar­beit­er im Bere­ich Daten­schutz?

Als Mitar­bei­t­ende ein­er Klinik tra­gen Sie beson­dere Ver­ant­wor­tung für den Schutz sen­si­bler per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en. Fol­gende Daten­schutzpflicht­en sind zu beacht­en:

Ver­traulichkeit:
Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en, ins­beson­dere Gesund­heits­dat­en, müssen ver­traulich behan­delt und vor unbefugter Weit­er­gabe geschützt wer­den.

Zweck­bindung:
Die Ver­ar­beitung von Dat­en ist auss­chließlich für die vorge­se­henen und zuläs­si­gen Zwecke erlaubt.

Sicher­heit:
Tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men wie Pass­wortschutz, Ver­schlüs­selung oder Zugangskon­trollen sind zu nutzen, um Dat­en vor unbefugtem Zugriff oder Ver­lust zu sich­ern.

Richtigkeit:
Es muss gewährleis­tet sein, dass die ver­ar­beit­eten Dat­en kor­rekt und aktuell sind; fehler­hafte Infor­ma­tio­nen sind unverzüglich zu berichti­gen.

Recht­mäßigkeit:
Die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en darf nur auf ein­er Rechts­grund­lage oder mit der Ein­willi­gung der Betrof­fe­nen erfol­gen.

Mel­dung von Ver­stößen:
Daten­schutzver­stöße sind umge­hend dem Daten­schutzbeauf­tragten oder der Klinikleitung zu melden.

Schu­lung und Unter­weisung:
Regelmäßige Teil­nahme an Daten­schutzschu­lun­gen und die kon­se­quente Umset­zung intern­er Vor­gaben sind verpflich­t­end.

Schutz der Pri­vat­sphäre:
Dat­en müssen bei der Ver­ar­beitung vor unbefugter Ein­sicht­nahme geschützt wer­den, beispiel­sweise durch Sichtschutz am Bild­schirm oder die sichere Hand­habung von Doku­menten und Aus­druck­en.

Die Ein­hal­tung dieser Pflicht­en ist unab­d­ing­bar, um den Daten­schutz in der Klinik zu gewährleis­ten und das Ver­trauen von Patien­ten und Mitar­bei­t­en­den zu bewahren.

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute!

Schützen Sie Ihre Klinik und die sen­si­blen Gesund­heits­dat­en Ihrer Patien­ten mit den maßgeschnei­derten Daten­schut­zlö­sun­gen von TRI­ESCHcon­sult. Unsere Konzepte sind rechtssich­er, prax­isori­en­tiert und fügen sich rei­bungs­los in Ihre beste­hen­den Abläufe ein.

Prof­i­tieren Sie von unser­er langjähri­gen Erfahrung im Gesund­heitswe­sen und unserem Fokus auf effiziente, prag­ma­tis­che Lösun­gen. Während wir Ihren Daten­schutz umfassend betreuen, kön­nen Sie sich uneingeschränkt auf die Ver­sorgung Ihrer Pati­entin­nen und Patien­ten konzen­tri­eren.

Gerne berat­en wir Sie indi­vidu­ell und unter­stützen Sie bei allen Fra­gen rund um den Daten­schutz in Ihrer Klinik.

Daten­schutz im Gesund­heitswe­sen — Das macht uns einzi­gar­tig

Ver­trauen durch 11 Jahre Daten­schutzex­per­tise

Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich haupt­säch­lich spezial­isierte Daten­schut­zlö­sun­gen für Apotheken und das Gesund­heitswe­sen, die alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllen und die sen­si­blen Dat­en Ihrer Kun­den schützen. Darüber hin­aus berate ich auch Unternehmen rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trauen Sie auf meine Erfahrung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist meine Pri­or­ität

Ich betreue meine Man­dan­tinnen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürfnisse ste­hen bei mir an erster Stelle.

Haf­tungsent­las­tung durch trans­par­ente Risikoein­schätzung

Ich zeige Ihnen die tat­säch­lichen Risiken auf und ent­laste Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sich­er und beruhigt han­deln, während ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lange küm­mere.

Lösung­sori­en­tiert und prax­is­nah

Im Gegen­satz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösun­gen. Durch meine engen Kon­tak­te zu den Daten­schutzbe­hör­den der Län­der erre­iche ich prag­ma­tis­che Ergeb­nisse, die Ihre Daten­schutzbe­denken deut­lich reduzieren.

Kon­tinuier­liche Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den besten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garantiere ich Ihnen eine kon­tinuier­liche und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit.

Erfahrung als Lead Audi­tor für fundierte Branchenken­nt­nisse

Durch meine Tätigkeit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (British Stan­dards Insti­tu­tion) inspiziere ich Unternehmen aus den Bere­ichen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dien­stleis­tung und führe aus­führliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Ein­blicke geben mir ein tiefes Ver­ständ­nis für die Prozesse und Men­tal­itäten der Branche. Darüber hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfassende Ressourcen und Exper­tise auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stelle ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Experten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regelmäßig meinen Newslet­ter „Der Daten­schutzbeauf­tragte“.

Ist ein Daten­schutzbeauf­tragter in ein­er Klinik Pflicht?

Ja, gemäß den gel­tenden geset­zlichen Bes­tim­mungen sind Kliniken verpflichtet, einen Daten­schutzbeauf­tragten zu benen­nen. Die Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bun­des­daten­schutzge­setz (BDSG) schreibt dies vor, da Kliniken regelmäßig große Men­gen sen­si­bler Gesund­heits­dat­en ver­ar­beit­en.

Die Pflicht zur Bestel­lung eines Daten­schutzbeauf­tragten ergibt sich aus der beson­deren Schutzbedürftigkeit der Dat­en sowie der Ver­ant­wor­tung, die Ein­hal­tung der Daten­schutzvorschriften sicherzustellen. Der Daten­schutzbeauf­tragte übern­immt hier­bei eine zen­trale Rolle: Er überwacht die Umset­zung der geset­zlichen Anforderun­gen, schult die Mitar­bei­t­en­den und ste­ht als Ansprech­part­ner für Daten­schutzfra­gen, betrof­fene Per­so­n­en sowie Auf­sichts­be­hör­den zur Ver­fü­gung.

Haben Sie noch Fra­gen?

Wir sind für Sie da und beant­worten gerne alle Ihre Fra­gen rund um den Daten­schutz in Kliniken!

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute und prof­i­tieren Sie von ein­er indi­vidu­ellen Beratung durch TRI­ESCHcon­sult. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!