Ein­führung: Was ist die NIS-2-Richtlin­ie?

Die Europäis­che Union hat die NIS-2-Richtlin­ie (Netz- und Infor­ma­tion­ssicher­heit) ver­ab­schiedet, um die Cyber­sicher­heit in Europa zu stärken. Sie trat am 16. Jan­u­ar 2023 in Kraft und muss bis zum 17. Okto­ber 2024 in nationales Recht umge­set­zt wer­den. Die Richtlin­ie erweit­ert den Gel­tungs­bere­ich der ursprünglichen NIS-Richtlin­ie und richtet sich an Unternehmen, die kri­tis­che Dien­stleis­tun­gen erbrin­gen. Ziel ist es, Unternehmen bess­er gegen Cyberan­griffe zu schützen und die Resilienz dig­i­taler Infra­struk­turen zu erhöhen.

In diesem Blog erk­lären wir, welche Unternehmen betrof­fen sind, welche Anforderun­gen die NIS-2-Richtlin­ie stellt und wie deutsche Unternehmen sich vor­bere­it­en kön­nen.

Welche Unternehmen sind von der NIS-2-Richtlin­ie betrof­fen?

Die NIS-2-Richtlin­ie bet­rifft eine bre­ite Palette von Sek­toren, darunter:

  • Energie: Stromver­sorgung, Gas­net­ze, Ölver­sorgung.
  • Trans­port: Luft­fahrt, Schiff­fahrt, Bahn und öffentlich­er Nahverkehr.
  • Gesund­heitswe­sen: Kranken­häuser, Apotheken und dig­i­tale Gesund­heits­di­en­ste.
  • Dig­i­tale Infra­struk­tur: Cloud-Dien­ste, Rechen­zen­tren, Domain-Name-Sys­teme.
  • Bankwe­sen und Finanzmärk­te.
  • Öffentliche Ver­wal­tung.

Neu ist: Auch mit­tlere und große Unternehmen in diesen Sek­toren fall­en unter die Richtlin­ie, unab­hängig davon, ob sie bis­lang als kri­tis­che Infra­struk­tur (KRITIS) eingestuft wur­den. Kleine Unternehmen bleiben größ­ten­teils ausgenom­men, es sei denn, sie bieten beson­ders kri­tis­che Dien­stleis­tun­gen an.

Welche Anforderun­gen stellt die NIS-2-Richtlin­ie?

Betrof­fene Unternehmen müssen umfassende Sicher­heits­maß­nah­men umset­zen. Zu den zen­tralen Anforderun­gen gehören:

  1. Risiko­man­age­ment:
    Unternehmen müssen Risiken in ihrer IT-Infra­struk­tur iden­ti­fizieren, bew­erten und min­imieren. Dazu gehören Schwach­stel­len­analy­sen und die Absicherung von Liefer­ket­ten.
  2. Tech­nis­che Sicher­heits­maß­nah­men:
    • Ein­führung von Fire­walls, Ver­schlüs­selung­stech­nolo­gien und Mul­ti-Fak­tor-Authen­tifizierung.
    • Regelmäßige Updates und Patch­es für IT-Sys­teme.
    • Imple­men­tierung von Sys­te­men zur Erken­nung und Abwehr von Cyberan­grif­f­en.
  3. Vor­fall­man­age­ment:
    • Sicher­heitsvor­fälle müssen inner­halb von 24 Stun­den an die zuständi­ge Behörde gemeldet wer­den.
    • Inner­halb eines Monats ist ein Abschluss­bericht mit ein­er Analyse des Vor­falls vorzule­gen.
  4. Schu­lun­gen:
    Mitar­bei­t­ende müssen regelmäßig in IT-Sicher­heit und Daten­schutz geschult wer­den, um Cyber­risiken wie Phish­ing oder Social Engi­neer­ing zu min­imieren.
  5. Ver­ant­wor­tung der Geschäfts­führung:
    Die Leitungsebene wird stärk­er in die Ver­ant­wor­tung genom­men. Sie muss die Ein­hal­tung der Cyber­sicher­heits­stan­dards sich­er­stellen und kann bei Ver­stößen haft­bar gemacht wer­den.
  6. Strafen bei Ver­stößen:
    Unternehmen dro­hen Bußgelder von bis zu 10 Mil­lio­nen Euro oder 2 % des weltweit­en Jahre­sum­satzes.

Her­aus­forderun­gen für deutsche Unternehmen

Die Umset­zung der NIS-2-Richtlin­ie kann für viele Unternehmen eine Her­aus­forderung darstellen, ins­beson­dere in Bezug auf:

  • Ressourcen: Die Imple­men­tierung neuer Sicher­heits­maß­nah­men kann kosten- und zeit­in­ten­siv sein.
  • Exper­tise: Viele Unternehmen ver­fü­gen nicht über aus­re­ichend Fach­per­son­al für Cyber­sicher­heit.
  • Liefer­ket­ten: Die Absicherung von Drit­tan­bi­etern und Part­nern erfordert zusät­zlichen Aufwand.

Wie kön­nen Unternehmen die Anforderun­gen der NIS-2-Richtlin­ie umset­zen?

  1. Analyse und Pla­nung:
  • Iden­ti­fizieren Sie, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlin­ie fällt.
  • Führen Sie eine Risiko­analyse durch, um Schwach­stellen in Ihrer IT-Infra­struk­tur zu erken­nen.
  1. Imple­men­tierung tech­nis­ch­er Maß­nah­men:
  • Instal­lieren Sie Fire­walls, Ver­schlüs­selung und Mul­ti-Fak­tor-Authen­tifizierung.
  • Führen Sie regelmäßige Updates durch und sich­ern Sie Ihre Net­zw­erke ab.
  1. Schu­lung der Mitar­bei­t­en­den:
  • Sen­si­bil­isieren Sie Ihre Belegschaft für IT-Sicher­heit­srisiken.
  • Schulen Sie den Umgang mit sen­si­blen Dat­en und die Erken­nung von Cyberbedro­hun­gen.
  1. Zusam­me­nar­beit mit Experten:
  • Ziehen Sie IT-Dien­stleis­ter oder externe Berater hinzu, um Sicher­heits­maß­nah­men pro­fes­sionell umzuset­zen.
  • Nutzen Sie branchen­spez­i­fis­che Leit­fä­den und Unter­stützung durch Ver­bände.
  1. Not­fall­man­age­ment:
  • Erstellen Sie einen Plan zur Reak­tion auf Sicher­heitsvor­fälle.
  • Testen Sie regelmäßig Ihre Not­fall­maß­nah­men, z. B. durch Sim­u­la­tio­nen.

Vorteile der NIS-2-Richtlin­ie für Unternehmen

Auch wenn die Umset­zung mit Aufwand ver­bun­den ist, bringt die NIS-2-Richtlin­ie wichtige Vorteile:

  • Besser­er Schutz vor Cyberan­grif­f­en: Durch präven­tive Maß­nah­men kön­nen Unternehmen ihre IT-Infra­struk­tur bess­er absich­ern.
  • Rechtssicher­heit: Die Ein­hal­tung der Richtlin­ie schützt vor Bußgeldern und rechtlichen Kon­se­quen­zen.
  • Ver­trauens­bil­dung: Unternehmen, die Cyber­sicher­heit ernst nehmen, gewin­nen das Ver­trauen von Kun­den und Part­nern.

Faz­it: Frühzeit­ig han­deln lohnt sich

Die NIS-2-Richtlin­ie stellt deutsche Unternehmen vor neue Anforderun­gen, bietet aber gle­ichzeit­ig die Chance, Cyber­sicher­heit nach­haltig zu verbessern. Unternehmen, die frühzeit­ig han­deln, kön­nen nicht nur geset­zliche Vor­gaben erfüllen, son­dern auch Wet­tbe­werb­svorteile durch höhere Sicher­heit und Resilienz erlan­gen.

Nutzen Sie die Zeit bis zur Umset­zung der Richtlin­ie und prüfen Sie, welche Maß­nah­men in Ihrem Unternehmen notwendig sind. Eine starke Sicher­heitsstrate­gie ist nicht nur eine geset­zliche Pflicht, son­dern auch ein entschei­den­der Erfol­gs­fak­tor in der dig­i­tal­en Wirtschaft.

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