Einführung: Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die Europäische Union hat die NIS-2-Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit) verabschiedet, um die Cybersicherheit in Europa zu stärken. Sie trat am 16. Januar 2023 in Kraft und muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie erweitert den Geltungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie und richtet sich an Unternehmen, die kritische Dienstleistungen erbringen. Ziel ist es, Unternehmen besser gegen Cyberangriffe zu schützen und die Resilienz digitaler Infrastrukturen zu erhöhen.
In diesem Blog erklären wir, welche Unternehmen betroffen sind, welche Anforderungen die NIS-2-Richtlinie stellt und wie deutsche Unternehmen sich vorbereiten können.
Welche Unternehmen sind von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine breite Palette von Sektoren, darunter:
- Energie: Stromversorgung, Gasnetze, Ölversorgung.
- Transport: Luftfahrt, Schifffahrt, Bahn und öffentlicher Nahverkehr.
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Apotheken und digitale Gesundheitsdienste.
- Digitale Infrastruktur: Cloud-Dienste, Rechenzentren, Domain-Name-Systeme.
- Bankwesen und Finanzmärkte.
- Öffentliche Verwaltung.
Neu ist: Auch mittlere und große Unternehmen in diesen Sektoren fallen unter die Richtlinie, unabhängig davon, ob sie bislang als kritische Infrastruktur (KRITIS) eingestuft wurden. Kleine Unternehmen bleiben größtenteils ausgenommen, es sei denn, sie bieten besonders kritische Dienstleistungen an.
Welche Anforderungen stellt die NIS-2-Richtlinie?
Betroffene Unternehmen müssen umfassende Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
- Risikomanagement:
Unternehmen müssen Risiken in ihrer IT-Infrastruktur identifizieren, bewerten und minimieren. Dazu gehören Schwachstellenanalysen und die Absicherung von Lieferketten. - Technische Sicherheitsmaßnahmen:
- Einführung von Firewalls, Verschlüsselungstechnologien und Multi-Faktor-Authentifizierung.
- Regelmäßige Updates und Patches für IT-Systeme.
- Implementierung von Systemen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen.
- Vorfallmanagement:
- Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde gemeldet werden.
- Innerhalb eines Monats ist ein Abschlussbericht mit einer Analyse des Vorfalls vorzulegen.
- Schulungen:
Mitarbeitende müssen regelmäßig in IT-Sicherheit und Datenschutz geschult werden, um Cyberrisiken wie Phishing oder Social Engineering zu minimieren. - Verantwortung der Geschäftsführung:
Die Leitungsebene wird stärker in die Verantwortung genommen. Sie muss die Einhaltung der Cybersicherheitsstandards sicherstellen und kann bei Verstößen haftbar gemacht werden. - Strafen bei Verstößen:
Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Herausforderungen für deutsche Unternehmen
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie kann für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen, insbesondere in Bezug auf:
- Ressourcen: Die Implementierung neuer Sicherheitsmaßnahmen kann kosten- und zeitintensiv sein.
- Expertise: Viele Unternehmen verfügen nicht über ausreichend Fachpersonal für Cybersicherheit.
- Lieferketten: Die Absicherung von Drittanbietern und Partnern erfordert zusätzlichen Aufwand.
Wie können Unternehmen die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie umsetzen?
- Analyse und Planung:
- Identifizieren Sie, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt.
- Führen Sie eine Risikoanalyse durch, um Schwachstellen in Ihrer IT-Infrastruktur zu erkennen.
- Implementierung technischer Maßnahmen:
- Installieren Sie Firewalls, Verschlüsselung und Multi-Faktor-Authentifizierung.
- Führen Sie regelmäßige Updates durch und sichern Sie Ihre Netzwerke ab.
- Schulung der Mitarbeitenden:
- Sensibilisieren Sie Ihre Belegschaft für IT-Sicherheitsrisiken.
- Schulen Sie den Umgang mit sensiblen Daten und die Erkennung von Cyberbedrohungen.
- Zusammenarbeit mit Experten:
- Ziehen Sie IT-Dienstleister oder externe Berater hinzu, um Sicherheitsmaßnahmen professionell umzusetzen.
- Nutzen Sie branchenspezifische Leitfäden und Unterstützung durch Verbände.
- Notfallmanagement:
- Erstellen Sie einen Plan zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
- Testen Sie regelmäßig Ihre Notfallmaßnahmen, z. B. durch Simulationen.
Vorteile der NIS-2-Richtlinie für Unternehmen
Auch wenn die Umsetzung mit Aufwand verbunden ist, bringt die NIS-2-Richtlinie wichtige Vorteile:
- Besserer Schutz vor Cyberangriffen: Durch präventive Maßnahmen können Unternehmen ihre IT-Infrastruktur besser absichern.
- Rechtssicherheit: Die Einhaltung der Richtlinie schützt vor Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen.
- Vertrauensbildung: Unternehmen, die Cybersicherheit ernst nehmen, gewinnen das Vertrauen von Kunden und Partnern.
Fazit: Frühzeitig handeln lohnt sich
Die NIS-2-Richtlinie stellt deutsche Unternehmen vor neue Anforderungen, bietet aber gleichzeitig die Chance, Cybersicherheit nachhaltig zu verbessern. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch Wettbewerbsvorteile durch höhere Sicherheit und Resilienz erlangen.
Nutzen Sie die Zeit bis zur Umsetzung der Richtlinie und prüfen Sie, welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen notwendig sind. Eine starke Sicherheitsstrategie ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Erfolgsfaktor in der digitalen Wirtschaft.
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