Über Michael Triesch
Michael Triesch ist ein erfahrener Berater und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) im Bereich der Apotheken und des Gesundheitswesens. Seit über 11 Jahren bietet er Datenschutzlösungen für Apotheken und das Gesundheitswesen an, die alle gesetzlichen Anforderungen, gemäß DSGVO und BDSG, erfüllen und sensible Kundendaten schützen.
Mit mehr als 650 betreuten Apotheken und jahrelanger Erfahrung steht er seinen Mandantinnen und Mandanten lösungsorientiert und praxisnah zur Verfügung.
Ich bin Experte für:
Datenschutz
Michael Triesch ist erfahrener Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Referent der Apothekerkammer Nordrhein zum Thema Datenschutz in Apotheken. Zudem ist er Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) sowie der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), als auch offizieller Teilnehmer der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS).
Branchenkompetenz – Datenschutz für Apotheken
Zur Branchenkompetenz und der hohen Qualität der Dienstleistung trägt Gertraude Triesch-Bergs bei, die als erfahrene Apothekerin mit langjähriger selbständiger Praxis ein breites Wissensspektrum abdeckt. Durch kontinuierliche Weiterbildung und ihr Interesse an den neuesten Entwicklungen stellt sie sicher, dass sie stets mit aktuellem Wissen und modernsten Methoden arbeitet. Frau Triesch-Bergs ist eine unverzichtbare Stütze unseres Teams und ihre Kompetenzen stellen sicher, dass unsere Mandanten stets bestmöglich beraten sind.
Ich kenne mich aus mit:
Meine Fachartikel
Datenpannen: Ursachen, Folgen und Vorbeugung
Datenpannen sind allgegenwärtig: Phishing, Malware, Insider-Bedrohungen, Sicherheitslücken und Gerätediebstahl sind häufige Ursachen. Die Folgen sind verheerend: finanzielle Verluste, Reputationsschäden und rechtliche Konsequenzen. Proaktive Maßnahmen wie Schulungen, Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzbestimmungen sind unerlässlich, um sich zu schützen. Datenschutz und Datensicherheit sind daher unerlässlich, um schwerwiegende Folgen von Datenpannen zu vermeiden.
Geschäftsgeheimnisgesetz – Was muss ein Arbeitgeber beachten?
Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse gemäß dem Geschäftsgeheimnisgesetz: Definieren, dokumentieren, und beschränken Sie den Zugang. Schließen Sie Geheimhaltungsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Partnern. Sensibilisieren Sie Mitarbeiter und verfolgen Sie etwaige Verstöße konsequent. So stärken Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationspotenzial.
Datenschutzbeauftragte und Auskunftsersuchen: Navigation im Meer des Halbwissens
Auskunftsersuchen sind entscheidend im Datenschutz und eine tägliche Herausforderung für Datenschutzbeauftragte. Halbwissen bei Betroffenen und Unternehmen führt oft zu Problemen bei der Identifizierung, Bewertung und Fristeneinhaltung. Best Practices wie klare Prozesse, Schulungen, technologische Unterstützung und transparente Kommunikation helfen, diese Herausforderungen zu meistern und die Rechte der Betroffenen zu schützen. Lesen Sie bitte mehr in meinem Beitrag.
So können Sie Kontakt mit mir aufnehmen:
Ihr Unternehmen verdient den besten Schutz für Daten. Lassen Sie sich individuell beraten und kontaktieren Sie mich, damit Sie im Thema Datenschutz stets auf der sicheren Seite sind.
Michael Triesch
Experte für Datenschutz