Michael Triesch

Daten­schutz­be­auf­trag­ter (TÜV)

Bera­ter für Qua­li­täts­ma­nage­ment-Sys­te­me (ISO 9001) und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment-Sys­te­me (ISO 27001)

Über Michael Triesch

Michael Triesch ist ein erfah­re­ner Bera­ter und zer­ti­fi­zier­ter Daten­schutz­be­auf­trag­ter (TÜV) im Bereich der Apo­the­ken und des Gesund­heits­we­sens. Seit über 12 Jah­ren bie­tet er Daten­schutz­lö­sun­gen für Apo­the­ken und das Gesund­heits­we­sen an, die alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen, gemäß DSGVO und BDSG, erfül­len und sen­si­ble Kun­den­da­ten schüt­zen.

Mit mehr als 650 betreu­ten Apo­the­ken und jah­re­lan­ger Erfah­rung steht er sei­nen Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten lösungs­ori­en­tiert und pra­xis­nah zur Ver­fü­gung.

Als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter für zahl­rei­che Unter­neh­men in Deutsch­land unter­stützt Michael Triesch Orga­ni­sa­tio­nen dabei, Daten­schutz nicht nur geset­zes­kon­form umzu­set­zen, son­dern ihn als inte­gra­len Bestand­teil ihrer Unter­neh­mens­pro­zes­se zu eta­blie­ren. Dabei geht es nicht nur um die Ein­hal­tung recht­li­cher Vor­ga­ben, son­dern auch um die Ent­wick­lung prak­ti­ka­bler Lösun­gen, die sowohl den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten gewähr­leis­ten als auch effi­zi­ent in bestehen­de Abläu­fe ein­ge­bun­den wer­den kön­nen.

Sein Ansatz unter­schei­det sich maß­geb­lich von einem rein theo­re­ti­schen oder juris­ti­schen Blick­win­kel. Michael Triesch sieht Daten­schutz nicht iso­liert als rei­nes Com­pli­ance-The­ma, son­dern als ein Ele­ment, das mit den bestehen­den Unter­neh­mens­pro­zes­sen har­mo­nie­ren muss, um nach­hal­tig wirk­sam zu sein.

Die­se Sicht­wei­se ver­dankt er sei­ner zusätz­li­chen Tätig­keit als ISO 9001-Audi­tor. Im Rah­men von Qua­li­täts­ma­nage­ment-Audits bekommt er tief­ge­hen­de Ein­bli­cke in Unter­neh­men ver­schie­dens­ter Bran­chen und Grö­ßen – von klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bis hin zu gro­ßen Kon­zer­nen. Er ana­ly­siert, bewer­tet und opti­miert betrieb­li­che Pro­zes­se, erkennt Schwach­stel­len und iden­ti­fi­ziert Poten­zia­le für effi­zi­en­te­re Abläu­fe. Dabei liegt der Fokus dar­auf, Struk­tu­ren zu schaf­fen, die nicht nur nor­men­kon­form sind, son­dern gleich­zei­tig prak­ti­ka­bel und wirt­schaft­lich sinn­voll.

Gera­de die­se Kom­bi­na­ti­on aus Daten­schutz­ex­per­ti­se und Qua­li­täts­ma­nage­ment-Know-how macht den ent­schei­den­den Unter­schied. Michael Triesch ver­steht nicht nur die recht­li­chen Anfor­de­run­gen des Daten­schut­zes, son­dern auch die ope­ra­ti­ven Pro­zes­se in Unter­neh­men. Er weiß, wo Her­aus­for­de­run­gen lie­gen, wel­che Hür­den es bei der Umset­zung gibt und wie man Lösun­gen ent­wi­ckelt, die im All­tag tat­säch­lich funk­tio­nie­ren.

Die­se dop­pel­te Per­spek­ti­ve ermög­licht es ihm, Daten­schutz in Unter­neh­men nicht als büro­kra­ti­sche Last, son­dern als struk­tu­rier­ten, wert­schöp­fen­den Bestand­teil des Unter­neh­mens­ma­nage­ments zu eta­blie­ren. Michael Triesch spricht nicht aus der Fer­ne über Daten­schutz­an­for­de­run­gen, son­dern kennt die betrieb­li­chen Rea­li­tä­ten und arbei­tet mit Unter­neh­men dar­an, Daten­schutz prag­ma­tisch und effi­zi­ent zu gestal­ten – im Ein­klang mit bestehen­den Pro­zes­sen und Unter­neh­mens­zie­len.

Ich bin Exper­te für:

Daten­schutz

Michael Triesch ist erfah­re­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter (TÜV) und Refe­rent der Apo­the­ker­kam­mer Nord­rhein zum The­ma Daten­schutz in Apo­the­ken. Zudem ist er Mit­glied im Berufs­ver­band der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) sowie der Gesell­schaft für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit (GDD), als auch offi­zi­el­ler Teil­neh­mer der Alli­anz für Cyber-Sicher­heit (ACS).

Daten­schutz im Gesund­heits­be­reich
Seit über einem Jahr­zehnt bie­tet Michael Triesch prag­ma­ti­sche Daten­schutz­lö­sun­gen für Apo­the­ken und das Gesund­heits­we­sen. Mit tief­grei­fen­den Bran­chen­kennt­nis­sen und kon­ti­nu­ier­li­cher Wei­ter­bil­dung ist er stets auf dem aktu­el­len Stand.

Daten­schutz in Unter­neh­men
Ich ste­he Unter­neh­men als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter zur Ver­fü­gung und sor­ge dafür, dass sie die Anfor­de­run­gen der DSGVO und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes sowie wei­te­rer rele­van­ter Daten­schutz­vor­schrif­ten erfül­len.

„Ich spre­che nicht aus der Fer­ne über Daten­schutz­an­for­de­run­gen, son­dern ken­ne die betrieb­li­chen Rea­li­tä­ten und arbei­te mit Unter­neh­men dar­an, Daten­schutz prag­ma­tisch und effi­zi­ent zu gestal­ten – im Ein­klang mit bestehen­den Pro­zes­sen und Unter­neh­mens­zie­len.“

Bran­chen­kom­pe­tenz – Daten­schutz für Apo­the­ken

Zur Bran­chen­kom­pe­tenz und der hohen Qua­li­tät der Dienst­leis­tung trägt Ger­trau­de Triesch-Bergs bei, die als erfah­re­ne Apo­the­ke­rin mit lang­jäh­ri­ger selb­stän­di­ger Pra­xis ein brei­tes Wis­sens­spek­trum abdeckt. Durch kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­bil­dung und ihr Inter­es­se an den neu­es­ten Ent­wick­lun­gen stellt sie sicher, dass sie stets mit aktu­el­lem Wis­sen und moderns­ten Metho­den arbei­tet. Frau Triesch-Bergs ist eine unver­zicht­ba­re Stüt­ze unse­res Teams und ihre Kom­pe­ten­zen stel­len sicher, dass unse­re Man­dan­ten stets best­mög­lich bera­ten sind.

Ich ken­ne mich aus mit:

Qua­li­täts­ma­nage­ment-
Sys­te­me (ISO 9001)

Michael Triesch ist Bera­ter für Qua­li­täts­ma­nage­ment-Sys­te­me nach ISO 9001 (QMS) und unter­stützt Unter­neh­men dabei, ein sol­ches zer­ti­fi­zier­tes QMS zu betrei­ben. Dabei ist er lei­ten­der Audi­tor für ISO 9001.

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits-
manage­ment-Sys­te­me (ISO 27001)

Zudem ist er eben­falls Bera­ter für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment-Sys­te­me nach ISO 27001 und arbei­tet auch hier­bei als Zer­ti­fi­zie­rungs­au­di­tor mit ver­schie­de­nen Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­len zusam­men.

Refe­rent der
Apo­the­ker­kam­mer


Des Wei­te­ren ist Michael Triesch Refe­rent bei der Apo­the­ker­kam­mer Nord­rhein, eine Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts, die die Inter­es­sen von über 11.800 Kam­mer­an­ge­hö­ri­gen ver­tritt.

Mei­ne Fach­ar­ti­kel

Daten­schutz­be­auf­trag­ter – Ab wann ist er gesetz­lich vor­ge­schrie­ben?

Wann ist ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter für Unter­neh­men gesetz­lich vor­ge­schrie­ben? Die Ant­wort ist kom­ple­xer als gedacht. Nicht nur die Anzahl der Mit­ar­bei­ten­den, son­dern auch Art und Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung spie­len eine zen­tra­le Rol­le. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie, ab wann die Pflicht zur Benen­nung besteht, wel­che Risi­ken dro­hen und war­um sich ein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter oft lohnt. Jetzt infor­mie­ren und recht­zei­tig han­deln!

DSGVO als Geschäfts­mo­dell? Wenn Daten­schutz zur Masche wird!

Ein aktu­el­les Urteil des AG Mainz (13.05.2024 – 93 C 3/24) setzt ein kla­res Zei­chen gegen den Miss­brauch der DSGVO. Ein Web­de­si­gner hat­te Zahn­arzt­pra­xen mit angeb­li­chen Daten-schutz­ver­stö­ßen kon­fron­tiert, um anschlie­ßend eige­ne Leis­tun­gen zu ver­kau­fen. Wur­de das Ange­bot abge­lehnt, folg­ten Aus­kunfts­er­su­chen und Schmer­zens­geld­for­de­run­gen. Das Gericht sah dar­in einen Rechts­miss­brauch: DSGVO-Rech­te die­nen nicht der Selbst­be-rei­che­rung. Daten­schutz darf kein Geschäfts­mo­dell sein – wer Druck auf­baut, ris­kiert selbst eine Kla­ge-Nie­der­la­ge. Ech­te Aus­kunfts­er­su­chen sind ernst zu neh­men, aber auch recht­lich prüf­bar.

Brau­che ich mit jedem Dienst­leis­ter einen AV-Ver­­­trag? – Was Unter­neh­men zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung wis­sen müs­sen

Ein Ver­trag zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung (AVV) ist nach Art. 28 DSGVO ver­pflich­tend, wenn ein exter­ner Dienst­leis­ter per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag ver­ar­bei­tet – etwa bei IT-Betreu­ung, Cloud-Diens­ten oder Lohn­ab­rech­nung. Der Dienst­leis­ter han­delt wei­sungs­ge­bun­den und ohne eige­ne Ent­schei­dungs­macht. Kein AV-Ver­trag ist erfor­der­lich bei eigen­ver­ant­wort­li­chen Berufs­ge­heim­nis­trä­gern (z. B. Anwäl­te) oder bei Paket­diens­ten. Häu­fi­ge Feh­ler: feh­len­der Ver­trag, fal­sche Ein­ord­nung des Part­ners oder unzu­rei­chen­de Prü­fung. Unter­neh­men soll­ten ihre Dienst­leis­ter regel­mä­ßig über­prü­fen, AV-Ver­trä­ge doku­men­tie­ren und tech­ni­sche Maß­nah­men absi­chern. Ich unter­stüt­ze Sie gern bei der Umset­zung mit pra­xis­na­her Bera­tung und rechts­si­che­ren Vor­la­gen.

So kön­nen Sie Kon­takt mit mir auf­neh­men:

Ihr Unter­neh­men ver­dient den bes­ten Schutz für Daten. Las­sen Sie sich indi­vi­du­ell bera­ten und kon­tak­tie­ren Sie mich, damit Sie im The­ma Daten­schutz stets auf der siche­ren Sei­te sind.

Michael Triesch

Exper­te für Daten­schutz