Com­pli­ance bedeu­tet die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen und regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen, die für eine bestimm­te Bran­che oder Tätig­keit gel­ten. Daten­schutz bedeu­tet den Schutz der Rech­te und Frei­hei­ten von Per­so­nen, deren per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Die­se bei­den Kon­zep­te sind eng mit­ein­an­der ver­bun­den und soll­ten nicht als getrenn­te oder gegen­sätz­li­che Zie­le betrach­tet wer­den.

War­um ist das so? Zum einen, weil die Ein­hal­tung von Daten­schutz­vor­schrif­ten wie der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) oder dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung für Com­pli­ance ist. Wer gegen die­se Vor­schrif­ten ver­stößt, ris­kiert nicht nur hohe Buß­gel­der, son­dern auch Repu­ta­ti­ons­schä­den, Rechts­strei­tig­kei­ten und den Ver­lust von Kun­den. Ande­rer­seits kann Daten­schutz auch ein Wett­be­werbs­vor­teil sein, der das Ver­trau­en und die Loya­li­tät von Kun­den, Mit­ar­bei­tern und Geschäfts­part­nern stärkt.

Wer Daten­schutz ernst nimmt, zeigt, dass er die Bedürf­nis­se und Erwar­tun­gen sei­ner Stake­hol­der respek­tiert und wert­schätzt.

Wie kön­nen Com­pli­ance und Daten­schutz Hand in Hand gehen? Es gibt eini­ge bewähr­te Prak­ti­ken, die Unter­neh­men dabei hel­fen kön­nen, bei­de Zie­le zu errei­chen. Hier sind eini­ge davon:

  • Schaf­fen Sie eine Daten­schutz­kul­tur: Com­pli­ance und Daten­schutz soll­ten nicht nur als for­ma­le Pflich­ten oder läs­ti­ge Hin­der­nis­se betrach­tet wer­den, son­dern als Teil der Unter­neh­mens­wer­te und ‑stra­te­gie. Dazu gehö­ren die Defi­ni­ti­on einer kla­ren Visi­on und Poli­tik für den Daten­schutz, die Sen­si­bi­li­sie­rung und Schu­lung von Füh­rungs­kräf­ten und Mit­ar­bei­tern, die Stär­kung und Unter­stüt­zung der Daten­schutz­be­auf­trag­ten sowie die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Ver­bes­se­rung der Daten­schutz­leis­tung.
  • Daten­schutz von Anfang an berück­sich­ti­gen: Com­pli­ance und Daten­schutz soll­ten nicht nach­träg­lich oder reak­tiv ange­gan­gen wer­den, son­dern von Anfang an in die Pla­nung und Ent­wick­lung von Pro­duk­ten, Dienst­leis­tun­gen und Pro­zes­sen ein­flie­ßen. Die­ser auch als Daten­schutz durch Tech­nik­ge­stal­tung oder Pri­va­cy by Design bekann­te Ansatz hilft, poten­zi­el­le Risi­ken zu mini­mie­ren, die Rech­te der Betrof­fe­nen zu wah­ren und die Effi­zi­enz und Qua­li­tät der Ergeb­nis­se zu stei­gern.
  • Durch­füh­rung von Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zun­gen: Com­pli­ance und Daten­schutz erfor­dern eine sys­te­ma­ti­sche und kon­ti­nu­ier­li­che Bewer­tung der Aus­wir­kun­gen, die die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf die Rech­te und Frei­hei­ten der Betrof­fe­nen haben kann. Dies gilt ins­be­son­de­re für Ver­ar­bei­tun­gen, die ein hohes Risi­ko ber­gen, wie die Ver­wen­dung sen­si­bler Daten, Pro­fil­ing oder auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung. Eine Daten­schutz­fol­gen­ab­schät­zung ist ein nütz­li­ches Instru­ment, um die Not­wen­dig­keit, Recht­mä­ßig­keit, Ange­mes­sen­heit und Sicher­heit der Ver­ar­bei­tung zu prü­fen und geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die Risi­ken zu min­dern oder zu besei­ti­gen.
  • Trans­pa­renz und Rechen­schafts­pflicht gewähr­leis­ten: Com­pli­ance und Daten­schutz erfor­dern eine offe­ne und ehr­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Betrof­fe­nen und den Auf­sichts­be­hör­den über die Zwe­cke, Metho­den und Fol­gen der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Dazu gehört, die Betrof­fe­nen klar und ver­ständ­lich über ihre Rech­te und die Mög­lich­kei­ten ihrer Aus­übung zu infor­mie­ren, Ein­wil­li­gun­gen oder ande­re Rechts­grund­la­gen für die Ver­ar­bei­tung ein­zu­ho­len und zu doku­men­tie­ren, Anfra­gen und Beschwer­den der Betrof­fe­nen zu bear­bei­ten und zu beant­wor­ten sowie die Ein­hal­tung der Daten­schutz­vor­schrif­ten nach­zu­wei­sen und zu über­prü­fen.

 

Com­pli­ance und Daten­schutz sind kei­ne Gegen­sät­ze, son­dern ergän­zen sich. Sie soll­ten Hand in Hand gehen, um die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfül­len, die Rech­te der Betrof­fe­nen zu wah­ren und den Unter­neh­mens­er­folg zu för­dern. Ich hof­fe, Ihnen mit die­sem Bei­trag eini­ge Anre­gun­gen und Tipps gege­ben zu haben, wie Sie Com­pli­ance und Daten­schutz in Ihrem Unter­neh­men ver­bes­sern kön­nen. Soll­ten Sie Fra­gen oder Anmer­kun­gen haben, wür­de ich mich freu­en, von Ihnen zu hören.