Kom­pe­tenz von Michael Triesch

Daten­schutz im Unter­neh­men

Ver­trau­en – Sicher­heit – Ser­vice

Wir sind Ihre Exper­ten für den Daten­schutz in Unter­neh­men

Daten­schutz ist heu­te wich­ti­ger denn je – nicht nur als gesetz­li­che Ver­pflich­tung, son­dern auch als Ver­trau­ens­fak­tor für Ihre Kun­den und Part­ner. Wir von TRI­ESCH­con­sult sind Ihre Exper­ten für Daten­schutz­lö­sun­gen, die sich pra­xis­nah und zuver­läs­sig in den Arbeits­all­tag Ihres Unter­neh­mens inte­grie­ren las­sen. Seit über einem Jahr­zehnt unter­stüt­zen wir Unter­neh­men dabei, die hohen Anfor­de­run­gen der DSGVO zu erfül­len und sen­si­ble Daten effek­tiv zu schüt­zen.

Unser erfah­re­nes Team kennt die spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen unter­schied­lichs­ter Bran­chen und ent­wi­ckelt maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die nicht nur rechts­si­cher, son­dern auch umsetz­bar sind. Dank unse­rer engen Zusam­men­ar­beit mit den zustän­di­gen Daten­schutz­be­hör­den und unse­rer umfas­sen­den Bera­tung sind Sie jeder­zeit auf der siche­ren Sei­te.

Mit einem fes­ten Ansprech­part­ner und kon­ti­nu­ier­li­cher Betreu­ung ent­las­ten wir Sie spür­bar – so kön­nen Sie sich ganz auf Ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren, wäh­rend wir uns um Ihre Daten­schutz­be­lan­ge küm­mern. Ver­trau­en Sie auf unse­re Kom­pe­tenz und pro­fi­tie­ren Sie von einem Rund­um-Ser­vice, der Ihre Sicher­heit in den Mit­tel­punkt stellt.

Was bedeu­tet Daten­schutz im Unter­neh­men?

Daten­schutz im Unter­neh­men bedeu­tet, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Kun­den, Mit­ar­bei­tern und Geschäfts­part­nern ver­ant­wor­tungs­voll zu schüt­zen und dabei die gesetz­li­chen Vor­ga­ben der DSGVO und des BDSG ein­zu­hal­ten. Dazu gehört der sorg­fäl­ti­ge Umgang mit Infor­ma­tio­nen wie Namen, Adres­sen, Bank­da­ten oder Gesund­heits­da­ten sowie die Umset­zung tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Maß­nah­men, um die­se vor unbe­rech­tig­tem Zugriff, Ver­lust oder Miss­brauch zu schüt­zen.
Für Unter­neh­men geht Daten­schutz jedoch über die rei­ne Com­pli­ance hin­aus: Er ist ein Zei­chen von Pro­fes­sio­na­li­tät und Ver­trau­en, das die Kun­den­be­zie­hung stärkt und die Ihre Repu­ta­ti­on schützt. Gleich­zei­tig mini­miert ein durch­dach­tes Daten­schutz­ma­nage­ment recht­li­che Risi­ken und mög­li­che Buß­gel­der.
Ein soli­des Daten­schutz­kon­zept inte­griert kla­re Pro­zes­se, regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen und moder­ne Sicher­heits­maß­nah­men in den Betriebs­all­tag. So wird Daten­schutz zur Basis eines nach­hal­ti­gen, rechts­si­che­ren und erfolg­rei­chen Geschäfts­mo­dells.

„Ich sehe Daten­schutz nicht iso­liert als rei­nes Com­pli­ance-The­ma, son­dern als ein Ele­ment, das mit den bestehen­den Unter­neh­mens­pro­zes­sen har­mo­nie­ren muss, um nach­hal­tig wirk­sam zu sein.“

Wel­che Pflich­ten haben Unter­neh­men beim Daten­schutz?

Unter­neh­men tra­gen eine umfas­sen­de Ver­ant­wor­tung, wenn es um den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten geht. Die­se Ver­ant­wor­tung ist in der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und im Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) ver­an­kert und betrifft alle Orga­ni­sa­tio­nen, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Kun­den, Mit­ar­bei­tern oder Geschäfts­part­nern erhe­ben, spei­chern oder ver­ar­bei­ten.

Ein­hal­tung der Grund­prin­zi­pi­en der Daten­ver­ar­bei­tung

Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nach den Grund­sät­zen der DSGVO zu ver­ar­bei­ten:

  • Recht­mä­ßig­keit, Ver­ar­bei­tung nach Treu und Glau­ben, Trans­pa­renz: Jede Daten­ver­ar­bei­tung muss auf einer Rechts­grund­la­ge beru­hen, wie etwa der Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son oder der Erfül­lung eines Ver­trags. Zudem muss klar kom­mu­ni­ziert wer­den, wel­che Daten zu wel­chem Zweck ver­ar­bei­tet wer­den.
  • Zweck­bin­dung und Daten­spar­sam­keit: Daten dür­fen nur für den ange­ge­be­nen Zweck ver­wen­det und nur die dafür not­wen­di­gen Daten erho­ben wer­den.
  • Rich­tig­keit und Aktua­li­tät: Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass die gespei­cher­ten Daten rich­tig sind und unrich­ti­ge Infor­ma­tio­nen unver­züg­lich berich­ti­gen oder löschen.
  • Spei­cher­be­gren­zung: Daten dür­fen nicht län­ger als not­wen­dig gespei­chert wer­den. Nach Zwecker­rei­chung sind sie zu löschen oder zu anony­mi­sie­ren.
  • Inte­gri­tät und Ver­trau­lich­keit: Unter­neh­men müs­sen tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men ergrei­fen, um die Sicher­heit der Daten vor unbe­rech­tig­tem Zugriff, Ver­lust oder Zer­stö­rung zu gewähr­leis­ten.

Infor­ma­ti­ons- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten

Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, die betrof­fe­nen Per­so­nen dar­über zu infor­mie­ren, wel­che Daten sie ver­ar­bei­ten und war­um. Hier­zu gehört unter ande­rem:

  • Daten­schutz­hin­wei­se: Die­se müs­sen trans­pa­rent und leicht zugäng­lich sein und alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen, wie die Kon­takt­da­ten des Ver­ant­wort­li­chen, die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung und die Rech­te der Betrof­fe­nen, ent­hal­ten.
  • Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten: Unter­neh­men müs­sen ein detail­lier­tes Ver­zeich­nis aller Daten­ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge füh­ren, das bei einer Prü­fung durch die Auf­sichts­be­hör­den vor­ge­legt wer­den kann.

Rech­te der Betrof­fe­nen sicher­stel­len

Unter­neh­men müs­sen die Rech­te der betrof­fe­nen Per­so­nen voll­stän­dig und frist­ge­recht umset­zen. Dazu gehö­ren:

  • Aus­kunfts­recht: Betrof­fe­ne kön­nen ver­lan­gen, eine Über­sicht über die zu ihrer Per­son gespei­cher­ten Daten zu erhal­ten.
  • Recht auf Berich­ti­gung und Löschung: Unrich­ti­ge Daten müs­sen berich­tigt und nicht mehr benö­tig­te Daten gelöscht wer­den.
  • Wider­spruchs­recht: Per­so­nen kön­nen der Ver­ar­bei­tung ihrer Daten wider­spre­chen, ins­be­son­de­re bei Direkt­wer­bung.
  • Recht auf Daten­über­trag­bar­keit: Daten müs­sen auf Wunsch in einem gän­gi­gen For­mat zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, damit sie auf einen ande­ren Dienst­leis­ter über­tra­gen wer­den kön­nen.

Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten

Für vie­le Unter­neh­men besteht die Pflicht, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu benen­nen, ins­be­son­de­re wenn regel­mä­ßig mehr als 20 Per­so­nen mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten arbei­ten oder sen­si­ble Daten, wie Gesund­heits­da­ten, ver­ar­bei­tet wer­den. Der Daten­schutz­be­auf­trag­te über­wacht die Ein­hal­tung der Daten­schutz­vor­schrif­ten, berät die Geschäfts­lei­tung und ist Ansprech­part­ner für Betrof­fe­ne und Auf­sichts­be­hör­den.

Maß­nah­men zur Daten­si­cher­heit umset­zen

Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die Sicher­heit der Daten zu gewähr­leis­ten. Bei­spie­le hier­für sind:

  • Ver­schlüs­se­lung und Pass­wort­schutz für elek­tro­ni­sche Daten.
  • Siche­re Auf­be­wah­rung phy­si­scher Doku­men­te, z. B. in abschließ­ba­ren Schrän­ken.
  • Regel­mä­ßi­ge Schu­lung der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter im Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Was fällt unter Daten­schutz­ver­stö­ße (Daten­pan­ne)?

Daten­schutz­ver­stö­ße (Daten­pan­ne) liegt vor, wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unrecht­mä­ßig offen­ge­legt, ver­lo­ren, ver­än­dert oder unbe­fugt zugäng­lich gemacht wer­den. Bei­spie­le sind Hacker­an­grif­fe, das Ver­sen­den sen­si­bler Daten an die fal­sche Per­son, unver­schlüs­sel­te Spei­che­rung von Kun­den­da­ten oder der Dieb­stahl von Doku­men­ten. Sol­che Vor­fäl­le kön­nen schwer­wie­gen­de Fol­gen für die Betrof­fe­nen haben, wie Iden­ti­täts­dieb­stahl oder finan­zi­el­le Schä­den. Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, Daten­schutz­ver­stö­ße umge­hend zu mel­den und Maß­nah­men zur Scha­dens­be­gren­zung zu ergrei­fen, um die Aus­wir­kun­gen so gering wie mög­lich zu hal­ten.

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Michael Triesch und sein erfah­re­nes Team brin­gen über ein Jahr­zehnt Exper­ti­se im Bereich Daten­schutz mit und unter­stüt­zen Unter­neh­men aus ver­schie­de­nen Bran­chen dabei, die Anfor­de­run­gen der DSGVO und des BDSG sicher und effi­zi­ent umzu­set­zen. Wir ent­wi­ckeln indi­vi­du­el­le, pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, die sich naht­los in Ihre Arbeits­pro­zes­se inte­grie­ren und sen­si­ble Daten zuver­läs­sig schüt­zen.

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Daten­schutz im Unter­neh­men – Das macht uns ein­zig­ar­tig

Ver­trau­en durch 12 Jah­re Daten­schutz­ex­per­ti­se

Seit mehr als einem Jahr­zehnt bie­te ich haupt­säch­lich spe­zia­li­sier­te Daten­schutz­lö­sun­gen für Apo­the­ken und das Gesund­heits­we­sen, die alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len und die sen­si­blen Daten Ihrer Kun­den schüt­zen. Dar­über hin­aus bera­te ich auch Unter­neh­men rund um das The­ma Daten­schutz. Ver­trau­en Sie auf mei­ne Erfah­rung und Kom­pe­tenz.

Immer für Sie da – Ihre Betreu­ung ist mei­ne Prio­ri­tät

Ich betreue mei­ne Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten inten­siv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se ste­hen bei mir an ers­ter Stel­le.

Haf­tungs­ent­las­tung durch trans­pa­ren­te Risi­ko­ein­schät­zung

Ich zei­ge Ihnen die tat­säch­li­chen Risi­ken auf und ent­las­te Sie von der Haf­tung. So kön­nen Sie sicher und beru­higt han­deln, wäh­rend ich mich um Ihre Daten­schutz­be­lan­ge küm­me­re.

Lösungs­ori­en­tiert und pra­xis­nah

Im Gegen­satz zu ande­ren sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich fin­de immer Lösun­gen. Durch mei­ne engen Kon­tak­te zu den Daten­schutz­be­hör­den der Län­der errei­che ich prag­ma­ti­sche Ergeb­nis­se, die Ihre Daten­schutz­be­den­ken deut­lich redu­zie­ren.

Kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung durch einen fes­ten Ansprech­part­ner

Ihre Betreu­ung ist bei mir in den bes­ten Hän­den – immer durch einen fes­ten Ansprech­part­ner. So garan­tie­re ich Ihnen eine kon­ti­nu­ier­li­che und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit.

Erfah­rung als Lead Audi­tor für fun­dier­te Bran­chen­kennt­nis­se

Durch mei­ne Tätig­keit als Lead Audi­tor ISO 9001 für die BSI (Bri­tish Stan­dards Insti­tu­ti­on) inspi­zie­re ich Unter­neh­men aus den Berei­chen Maschi­nen- und Anla­gen­bau, Han­del und Dienst­leis­tung und füh­re aus­führ­li­che Gesprä­che mit den Füh­rungs­kräf­ten. Die­se Ein­bli­cke geben mir ein tie­fes Ver­ständ­nis für die Pro­zes­se und Men­ta­li­tä­ten der Bran­che. Dar­über hin­aus bin ich als Lead Audi­tor ISO 27001 tätig.

Umfas­sen­de Res­sour­cen und Exper­ti­se auf MyDatenschutz.online

Über unser Por­tal MyDatenschutz.online stel­le ich Vor­la­gen, For­mu­la­re, Exper­ten­wis­sen und Stu­di­en rund um das The­ma Daten­schutz zur Ver­fü­gung. Außer­dem erhal­ten Sie regel­mä­ßig mei­nen News­let­ter „Der Daten­schutz­be­auf­trag­te“.

Wer ist für die Ein­hal­tung des Daten­schut­zes im Unter­neh­men ver­ant­wort­lich?

Die Ver­ant­wor­tung für den Daten­schutz im Unter­neh­men liegt in ers­ter Linie bei der Geschäfts­lei­tung. Sie muss sicher­stel­len, dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten recht­mä­ßig, sicher und trans­pa­rent ver­ar­bei­tet wer­den. Dar­über hin­aus ist sie dafür ver­ant­wort­lich ein Daten­schutz­ma­nage­ment ein­zu­rich­ten, das die Ein­hal­tung der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) sicher­stellt.

In vie­len Fäl­len ist zudem die Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten erfor­der­lich, ins­be­son­de­re wenn regel­mä­ßig sen­si­ble Daten ver­ar­bei­tet wer­den oder mehr als 20 Per­so­nen mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten arbei­ten. Der Daten­schutz­be­auf­trag­te über­wacht die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten, schult Mit­ar­bei­ter und fun­giert als Ansprech­part­ner für betrof­fe­ne Per­so­nen und Auf­sichts­be­hör­den.

Aber auch jeder ein­zel­ne Mit­ar­bei­ter trägt Mit­ver­ant­wor­tung. Sie alle sind ver­pflich­tet, mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sorg­sam umzu­ge­hen, die Vor­schrif­ten ein­zu­hal­ten und mög­li­che Daten­schutz­ver­stö­ße unver­züg­lich zu mel­den.

TRI­ESCH­con­sult sorgt für rechts­si­che­ren Daten­schutz in Unter­neh­men

Mit TRI­ESCH­con­sult haben Sie einen erfah­re­nen Part­ner an Ihrer Sei­te, der Ihnen hilft, die Ver­ant­wort­lich­kei­ten im Daten­schutz klar zu defi­nie­ren und umzu­set­zen. Unser Team unter­stützt Sie dabei, gesetz­li­che Anfor­de­run­gen pra­xis­nah zu inte­grie­ren und alle Betei­lig­ten im Unter­neh­men für den Schutz sen­si­bler Daten zu sen­si­bi­li­sie­ren.

Durch unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und enge Zusam­men­ar­beit mit den zustän­di­gen Daten­schutz­be­hör­den ent­wi­ckeln wir pass­ge­naue Lösun­gen, die nicht nur rechts­si­cher, son­dern auch effek­tiv sind. Ver­trau­en Sie auf unse­re Exper­ti­se – gemein­sam gestal­ten wir Daten­schutz­pro­zes­se, die Ihr Unter­neh­men nach­hal­tig stär­ken und vor Risi­ken schüt­zen.

Haben Sie noch Fra­gen?

Wir ste­hen Ihnen ger­ne für alle Fra­gen rund um den Daten­schutz für Ihr Unter­neh­men zur Verfügung!

Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te und las­sen Sie sich von Michael Triesch indi­vi­du­ell bera­ten – wir freu­en uns auf Ihre Nach­richt!