Wir sind Ihre Experten für den Datenschutz in Unternehmen
Datenschutz ist heute wichtiger denn je – nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern auch als Vertrauensfaktor für Ihre Kunden und Partner. Wir von TRIESCHconsult sind Ihre Experten für Datenschutzlösungen, die sich praxisnah und zuverlässig in den Arbeitsalltag Ihres Unternehmens integrieren lassen. Seit über einem Jahrzehnt unterstützen wir Unternehmen dabei, die hohen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und sensible Daten effektiv zu schützen.
Unser erfahrenes Team kennt die spezifischen Herausforderungen unterschiedlichster Branchen und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch umsetzbar sind. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Datenschutzbehörden und unserer umfassenden Beratung sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite.
Mit einem festen Ansprechpartner und kontinuierlicher Betreuung entlasten wir Sie spürbar – so können Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um Ihre Datenschutzbelange kümmern. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und profitieren Sie von einem Rundum-Service, der Ihre Sicherheit in den Mittelpunkt stellt.


Was bedeutet Datenschutz im Unternehmen?
Datenschutz im Unternehmen bedeutet, personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern verantwortungsvoll zu schützen und dabei die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG einzuhalten. Dazu gehört der sorgfältige Umgang mit Informationen wie Namen, Adressen, Bankdaten oder Gesundheitsdaten sowie die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, um diese vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
Für Unternehmen geht Datenschutz jedoch über die reine Compliance hinaus: Er ist ein Zeichen von Professionalität und Vertrauen, das die Kundenbeziehung stärkt und die Ihre Reputation schützt. Gleichzeitig minimiert ein durchdachtes Datenschutzmanagement rechtliche Risiken und mögliche Bußgelder.
Ein solides Datenschutzkonzept integriert klare Prozesse, regelmäßige Schulungen und moderne Sicherheitsmaßnahmen in den Betriebsalltag. So wird Datenschutz zur Basis eines nachhaltigen, rechtssicheren und erfolgreichen Geschäftsmodells.
„Ich sehe Datenschutz nicht isoliert als reines Compliance-Thema, sondern als ein Element, das mit den bestehenden Unternehmensprozessen harmonieren muss, um nachhaltig wirksam zu sein.“
Welche Pflichten haben Unternehmen beim Datenschutz?
Unternehmen tragen eine umfassende Verantwortung, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht. Diese Verantwortung ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert und betrifft alle Organisationen, die personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern erheben, speichern oder verarbeiten.
Einhaltung der Grundprinzipien der Datenverarbeitung
Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogene Daten nach den Grundsätzen der DSGVO zu verarbeiten:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Jede Datenverarbeitung muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen, wie etwa der Einwilligung der betroffenen Person oder der Erfüllung eines Vertrags. Zudem muss klar kommuniziert werden, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
- Zweckbindung und Datensparsamkeit: Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet und nur die dafür notwendigen Daten erhoben werden.
- Richtigkeit und Aktualität: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die gespeicherten Daten richtig sind und unrichtige Informationen unverzüglich berichtigen oder löschen.
- Speicherbegrenzung: Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert werden. Nach Zweckerreichung sind sie zu löschen oder zu anonymisieren.
- Integrität und Vertraulichkeit: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu gewährleisten.
Informations- und Dokumentationspflichten
Unternehmen sind verpflichtet, die betroffenen Personen darüber zu informieren, welche Daten sie verarbeiten und warum. Hierzu gehört unter anderem:
- Datenschutzhinweise: Diese müssen transparent und leicht zugänglich sein und alle wichtigen Informationen, wie die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung und die Rechte der Betroffenen, enthalten.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Unternehmen müssen ein detailliertes Verzeichnis aller Datenverarbeitungsvorgänge führen, das bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden vorgelegt werden kann.
Rechte der Betroffenen sicherstellen
Unternehmen müssen die Rechte der betroffenen Personen vollständig und fristgerecht umsetzen. Dazu gehören:
- Auskunftsrecht: Betroffene können verlangen, eine Übersicht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
- Recht auf Berichtigung und Löschung: Unrichtige Daten müssen berichtigt und nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden.
- Widerspruchsrecht: Personen können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere bei Direktwerbung.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Daten müssen auf Wunsch in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt werden, damit sie auf einen anderen Dienstleister übertragen werden können.
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Für viele Unternehmen besteht die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, insbesondere wenn regelmäßig mehr als 20 Personen mit personenbezogenen Daten arbeiten oder sensible Daten, wie Gesundheitsdaten, verarbeitet werden. Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, berät die Geschäftsleitung und ist Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden.
Maßnahmen zur Datensicherheit umsetzen
Unternehmen sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Beispiele hierfür sind:
- Verschlüsselung und Passwortschutz für elektronische Daten.
- Sichere Aufbewahrung physischer Dokumente, z. B. in abschließbaren Schränken.
- Regelmäßige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Was fällt unter Datenschutzverstöße (Datenpanne)?
Datenschutzverstöße (Datenpanne) liegt vor, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig offengelegt, verloren, verändert oder unbefugt zugänglich gemacht werden. Beispiele sind Hackerangriffe, das Versenden sensibler Daten an die falsche Person, unverschlüsselte Speicherung von Kundendaten oder der Diebstahl von Dokumenten. Solche Vorfälle können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben, wie Identitätsdiebstahl oder finanzielle Schäden. Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzverstöße umgehend zu melden und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Ihr Unternehmen verdient einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit sensiblen Daten. Unsere Experten beraten Sie individuell und umfassend, damit Sie jederzeit auf der sicheren Seite sind. Michael Triesch, ein erfahrener Berater für Datenschutz und Informationssicherheitsmanagement, unterstützt seit über einem Jahrzehnt Unternehmen unterschiedlichster Branchen in ganz Deutschland. Seine fundierte Expertise, regelmäßige Weiterbildungen und praktischen Ansätze machen ihn und sein Team zu einem verlässlichen Partner für Ihr Datenschutzkonzept.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und maßgeschneiderten Lösungen. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns darauf, Ihr Unternehmen zu unterstützen!

Datenschutz im Unternehmen – Das macht uns einzigartig
Vertrauen durch 12 Jahre Datenschutzexpertise
Seit mehr als einem Jahrzehnt biete ich hauptsächlich spezialisierte Datenschutzlösungen für Apotheken und das Gesundheitswesen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die sensiblen Daten Ihrer Kunden schützen. Darüber hinaus berate ich auch Unternehmen rund um das Thema Datenschutz. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz.
Immer für Sie da – Ihre Betreuung ist meine Priorität
Ich betreue meine Mandantinnen und Mandanten intensiv und bin auch im Urlaub immer für Sie da. Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen bei mir an erster Stelle.
Haftungsentlastung durch transparente Risikoeinschätzung
Ich zeige Ihnen die tatsächlichen Risiken auf und entlaste Sie von der Haftung. So können Sie sicher und beruhigt handeln, während ich mich um Ihre Datenschutzbelange kümmere.
Lösungsorientiert und praxisnah
Im Gegensatz zu anderen sage ich nie: ‘Das geht nicht’ — ich finde immer Lösungen. Durch meine engen Kontakte zu den Datenschutzbehörden der Länder erreiche ich pragmatische Ergebnisse, die Ihre Datenschutzbedenken deutlich reduzieren.
Kontinuierliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner
Ihre Betreuung ist bei mir in den besten Händen – immer durch einen festen Ansprechpartner. So garantiere ich Ihnen eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Erfahrung als Lead Auditor für fundierte Branchenkenntnisse
Durch meine Tätigkeit als Lead Auditor ISO 9001 für die BSI (British Standards Institution) inspiziere ich Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Handel und Dienstleistung und führe ausführliche Gespräche mit den Führungskräften. Diese Einblicke geben mir ein tiefes Verständnis für die Prozesse und Mentalitäten der Branche. Darüber hinaus bin ich als Lead Auditor ISO 27001 tätig.
Umfassende Ressourcen und Expertise auf MyDatenschutz.online
Über unser Portal MyDatenschutz.online stelle ich Vorlagen, Formulare, Expertenwissen und Studien rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie regelmäßig meinen Newsletter „Der Datenschutzbeauftragte“.
Wer ist für die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen verantwortlich?
Die Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen liegt in erster Linie bei der Geschäftsleitung. Sie muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, sicher und transparent verarbeitet werden. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich ein Datenschutzmanagement einzurichten, das die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sicherstellt.
In vielen Fällen ist zudem die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich, insbesondere wenn regelmäßig sensible Daten verarbeitet werden oder mehr als 20 Personen mit personenbezogenen Daten arbeiten. Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Vorschriften, schult Mitarbeiter und fungiert als Ansprechpartner für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden.
Aber auch jeder einzelne Mitarbeiter trägt Mitverantwortung. Sie alle sind verpflichtet, mit personenbezogenen Daten sorgsam umzugehen, die Vorschriften einzuhalten und mögliche Datenschutzverstöße unverzüglich zu melden.


TRIESCHconsult sorgt für rechtssicheren Datenschutz in Unternehmen
Mit TRIESCHconsult haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, die Verantwortlichkeiten im Datenschutz klar zu definieren und umzusetzen. Unser Team unterstützt Sie dabei, gesetzliche Anforderungen praxisnah zu integrieren und alle Beteiligten im Unternehmen für den Schutz sensibler Daten zu sensibilisieren.
Durch unsere langjährige Erfahrung und enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Datenschutzbehörden entwickeln wir passgenaue Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch effektiv sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – gemeinsam gestalten wir Datenschutzprozesse, die Ihr Unternehmen nachhaltig stärken und vor Risiken schützen.
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Datenschutz für Ihr Unternehmen zur Verfügung!
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von Michael Triesch individuell beraten – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
