Das am 26. April 2019 in Kraft getretene Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) soll vertrauliche Informationen und Know-how vor rechtswidriger Erlangung, Nutzung und Offenlegung schützen. Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die Geschäftsgeheimnisse besitzen oder nutzen, unabhängig von ihrer Größe, Branche oder Rechtsform.

Als Arbeitgeber müssen Sie daher bestimmte Maßnahmen ergreifen, um Ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen und Ihre Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Definieren Sie, was für Ihr Unternehmen ein Geschäftsgeheimnis ist. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die nicht allgemein bekannt oder zugänglich ist, einen wirtschaftlichen Wert hat und Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ist. Dies können z. B. Kundenlisten, Preiskalkulationen, Forschungsergebnisse oder Betriebsabläufe sein.
  • Dokumentieren Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse und kennzeichnen Sie sie entsprechend. Sie sollten Ihre Geschäftsgeheimnisse schriftlich festhalten und mit einem Vermerk wie “vertraulich” oder “Geschäftsgeheimnis” versehen. Beschränken Sie den Zugang zu Ihren Geschäftsgeheimnissen und führen Sie Aufzeichnungen darüber, wer wann welche Informationen erhalten oder verwendet hat.
  • Schließen Sie Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern und externen Partnern ab. Sie sollten mit Ihren Mitarbeitern, die Zugang zu Ihren Geschäftsgeheimnissen haben, individuelle oder kollektive Geheimhaltungsvereinbarungen abschließen, die den Umfang, die Dauer und die Folgen der Geheimhaltungspflicht regeln. Auch mit Ihren Geschäftspartnern wie Lieferanten, Kunden oder Dienstleistern sollten Sie entsprechende Verträge über die Auftragsverarbeitung oder die Lizenzierung von Geschäftsgeheimnissen abschließen.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sie sollten Ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Bedeutung und den Umfang des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen informieren und ihnen klare Richtlinien und Verhaltensregeln an die Hand geben. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre Mitarbeiter Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt oder unverschlüsselt weitergeben, kopieren, speichern oder löschen.
  • Verfolgen Sie mögliche Verstöße gegen den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Geschäftsgeheimnisse rechtswidrig erlangt, genutzt oder offengelegt wurden, sollten Sie schnellstmöglich reagieren und Beweise sichern. Sie können dann zivil- oder strafrechtlich gegen den Verletzer vorgehen und Schadenersatz, Unterlassung oder Vernichtung des Geschäftsgeheimnisses verlangen.

Das Geschäftsgeheimnisgesetz bietet Ihnen einen wirksamen Schutz Ihrer wertvollen Informationen und Ihres Know-hows, wenn Sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und umsetzen. Sie stärken damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Ihr Innovationspotenzial.

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